Pressemitteilungen

Dr. Max Lehmer
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Donnerstag, 30. Juni 2011
Wirtschaft und Mittelstand

Zielgenaue Unterstützung von Biogasanlagen

Biomasse erzeugt dezentral grundlastfähigen Strom
Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Dazu erklärt der umweltpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Max Lehmer:

Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes unterstützen wir die Entwicklung Erneuerbarer Energien zielgenau. Dies gilt insbesondere für die Biomassenutzung, die dezentral und strukturangepasst grundlastfähigen Strom erzeugen kann. Zugleich ermöglicht sie eine sinnvolle Reststoffverwertung und Wertschöpfung beim Landwirt.

Die CSU-Landesgruppe hat wesentliche Verbesserungen des Gesetzes im Hinblick auf die Vergütung bei Biomasse erreicht:

  • Die bewährten Grundprinzipien des Erneuerbare – Energien - Gesetzes werden beibehalten und die Vergütungsstruktur wesentlich vereinfacht. Neben der Grundvergütung gibt es künftig zwei Rohstoffvergütungsklassen.
  • Der Flächendruck wird durch die Entkoppelung des Güllebonus vom NaWaRo-Bonus erheblich reduziert.
  • Die ursprünglich vorgesehene besondere Förderung von großen und für den Flächendruck verantwortlichen Biogasanlagen wird zugunsten kleinerer Biogasanlagen umgestellt.
  • Die Reststoffverwertung wird gestärkt und die Positivliste erweitert. Die attraktive Vergütungsklasse II reizt zur Nutzung von Reststoffen an (u. a. Stallmiste und Gülle).
  • Für gülleorientierte Kleinanlagen bis 75 kW gibt es eine besondere Vergütung, die die klimafreundliche Verwertung von Gülle in strukturangepassten Biogasanlagen ermöglicht (Mindestgülleeinsatz 80 Prozent).
  • Die Grenze für den anteiligen Einsatz von Mais und Getreide in Biogasanlagen konnte wesentlich erhöht werden. Dadurch wird die Flächenkonkurrenz abgemildert.
  • Eine rückwirkende Kürzung der Vergütung für Altanlagen wird es nicht geben. Bestandsschutz als wesentliches Element des Vertrauensschutzes wird von uns gewährleistet. Die neue Vergütungsstruktur für Bioabfallanlagen gilt auch für Altanlagen.

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