Donnerstag, 10. Juni 2010
12.a) Beratung Antrag SPD
zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative
KOM(2010) 119 endg.; Ratsdok. 8399/10
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes
Europäische Bürgerinitiative bürgerfreundlich gestalten
- Drs
17/1975 -
12.b) Beratung Antrag DIE LINKE.
zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative
KOM(2010) 119; Ratsdok. 8399/10
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i.V.m. § 9 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
Europäische Bürgerinitiative bürgerfreundich gestalten
- Drs
17/1967 -
12.c) Beratung BeschlEmpf u Ber (21.A)
zum Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative KOM(2010)119endg.;Ratsdok.8399/10 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gem.Art.23 Abs.3 GG Europ.Bürgerinitiative-Für mehr Bürgerbeteiligung in der EU
- Drs 17/1781, 17/2013 -
Sehr verehrter Herr Präsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die Bürger Europas als Motor der europäischen Integration, das wäre doch eine interessante Vorstellung und etwas völlig Neues in der Geschichte der Europäischen Union. Diese Vorstellung ist seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon keineswegs unrealistisch. Sie rückt vielmehr in greifbare Nähe; denn der Vertrag von Lissabon verbessert nicht nur die Mitwirkungsrechte der Parlamentarier, sondern gibt auch den Startschuss für ein echtes europäisches Volksbegehren, die Europäische Bürgerinitiative. Damit wird den Unionsbürgern erstmals in der Geschichte der EU die Möglichkeit eingeräumt, europäische Rechtsvorschriften direkt anzuregen. Durch die Europäische Bürgerinitiative wird zwar nicht das Initiativmonopol der EU-Kommission angetastet. Aber diese Initiative setzt ein deutliches Zeichen zur Stärkung der Demokratie in Europa. Sie ist ein Meilenstein für die Demokratie in Europa.
Ziel der Europäischen Bürgerinitiative ist, die EU bürgernäher zu machen. Das bedeutet zugleich eine große Chance für die Weiterentwicklung der europäischen Integration.
Wir von der CDU/CSU haben immer klargemacht, dass wir nicht nur ein starkes, sondern vor allem ein bürgernahes Europa wollen. Das haben wir in unseren Wahlprogrammen und auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Mit der Europäischen Bürgerinitiative stellen wir nun die Weichen für eine stärkere Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in Europa. Die Menschen in der Europäischen Union können sich nun mit dieser Initiative Gehör verschaffen und erhalten die Möglichkeit, selbst ein Wort mitzureden. Sie haben es damit in der Hand, zum Motor der europäischen Integration zu werden.
Damit das Projekt Europäische Bürgerinitiative auch in der Praxis ein Erfolg wird, diskutieren wir derzeit mit der Europäischen Kommission und unseren europäischen Partnern über die Einzelheiten und das konkrete Verfahren zur Ausgestaltung der Bürgerinitiative. Wir sind auf dem richtigen Weg.
Was wollen wir? Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Instrument aktiv nutzen. Der Zugang muss daher möglichst einfach gestaltet werden. Ich bin der Letzte, der hohe bürokratische Hürden fordert. Ich sehe mich eher als Kämpfer des Bürokratieabbaus auf allen Ebenen.
(Michael Roth [Heringen] [SPD]: Das hört der Herr Stoiber gern!)
Position von CDU/CSU war es von Anfang an, die Europäische Bürgerinitiative unbürokratisch, unkompliziert und praktikabel auszugestalten.
(Zuruf von der SPD: Dann machen Sie das einmal!)
– Das machen wir auch.
(Michael Roth [Heringen] [SPD]: Sie machen gar nichts!)
Aber wir müssen natürlich auch darauf achten, dass dieses Instrument nicht missbraucht wird.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
Angesichts der politischen Bedeutung, die von der Bürgerinitiative ausgeht, muss sichergestellt sein, dass die Unterschriften nicht fingiert werden können. Dies ist nicht einfach; denn die Nachprüfung von 1 Million Unterschriften in ganz Europa ist verständlicherweise eine Riesenherausforderung. Ob es sinnvoll ist, wie im Antrag der SPD-Fraktion gefordert, auf die Abgabe einer persönlichen Identifikationsnummer durch Ausweisdokumente zu verzichten, bezweifele ich in diesem Zusammenhang.
(Michael Roth [Heringen] [SPD]: So machen wir es bei den Petitionen im Bundestag doch auch!)
Wir müssen weiter sicherstellen, dass die Bürgerinitiative tatsächlich ein Instrument für die Bürgerinnen und Bürger wird. Sie darf nicht als populistisches Vehikel missbraucht werden.
Die vergangenen Wochen, insbesondere die Diskussion um die Finanzmarkttransaktionsteuer und die Initiative der Kollegen der SPD, haben gezeigt, dass hier eine ganz reale Gefahr besteht; insofern habe ich mich schon gewundert, Herr Kollege Roth, dass Sie den Hinweis des Kollegen Dörflinger gestern im Ausschuss bezüglich der Missbrauchsgefahr durch Verbände als übertrieben und unrealistisch dargestellt haben. Wir haben durchaus Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger, Herr Kollege, aber wir wollen niemanden in Versuchung führen, missbräuchlich Einzelinteressen mithilfe der Bürgerinitiative durchzusetzen.
Was die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angeht, das Mindestalter auf 16 Jahre festzulegen, ist es sinnvoll, sich hier am mitgliedstaatlich organisierten Wahlrecht für das Europäische Parlament zu orientieren. Die Europäische Bürgerinitiative ist ein demokratisches Instrument auf europäischer Ebene, und wir sollten hier in Europa keine unterschiedlichen Altersgrenzen einführen.
Noch eine Bemerkung zum Antrag der Fraktion Die Linke. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie sollten in Ihren Anträgen schon Vorschläge machen, die auch mit dem Lissabon-Vertrag vereinbar sind. Das Initiativmonopol zur Unterbreitung von Rechtsetzungsvorschlägen hat die EU-Kommission. Art. 11 Abs. 4 des neuen EU-Vertrages sieht daher ausdrücklich vor, dass die Unionsbürger mit ihren Unterschriften die EU-Kommission auffordern können, Gesetzgebungsvorschläge zu unterbreiten. Der Vorschlag für den Gesetzgebungsakt muss also von der EU-Kommission kommen und kann nicht, wie von Ihnen gefordert, von den Bürgern gemacht werden.
Ich komme zum Schluss. Insgesamt sind wir mit dem, was von der Europäischen Kommission bisher vorgelegt wurde und was wir zurzeit noch diskutieren, auf einem richtigen und guten Weg. Ich halte daher eine besondere Intervention des Deutschen Bundestages nicht für erforderlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die zur Debatte stehenden Anträge, die ich vor dem Hintergrund meiner Ausführungen ablehne.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)