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Freitag, 29. Juni 2012||Europa, Außenpolitik und Verteidigung
Autor: Hartmut Koschyk

Wir schaffen eine makroprudenzielle Aufsicht in Deutschland

Rede zur Stärkung der Finanzaufsicht

46.) Erste Beratung Bundesregierung

Stärkung der deutschen Finanzaufsicht

- Drs 17/10040 -

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese von CDU, CSU und FDP getragene Regierung hat sich zu Beginn dieser Legislaturperiode auf eine Reihe von Maßnahmen verständigt, um nachhaltige Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise und deren Folgen für die Volkswirtschaften und die Situation der Staaten in Europa und darüber hinaus zu ziehen. Der heute vorgelegte Gesetzentwurf, der die Finanzaufsicht in Deutschland weiterentwickeln soll,

(Manfred Zöllmer [SPD]: Ist Makulatur!)

ist dabei ein ganz entscheidender Schritt.

Wir ziehen mit diesem Gesetzentwurf die Lehren aus der Finanzmarktkrise, indem wir uns zum einen an internationalen europäischen Vorgaben orientieren, aber wir wollen zum anderen auch die Stärke deutscher Finanzaufsicht bewahren; das machen wir zum Beispiel durch unser Konzept der Allfinanzaufsicht, das heißt, der Vereinigung von Banken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsicht unter einem Dach, deutlich.

Vor diesem Hintergrund enthält der heute vorgelegte Gesetzentwurf fünf zentrale Maßnahmen: Wir schaffen eine makroprudenzielle Aufsicht in Deutschland; wir verbessern die Zusammenarbeit zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, und der Deutschen Bundesbank im mikroprudenziellen Bereich; wir berücksichtigen bei der Ausgestaltung der Finanzaufsicht in Deutschland die Anliegen der Verbraucherinnen und Verbraucher stärker; wir stärken die Unabhängigkeit der BaFin; und wir nehmen auch Änderungen bei den Regelungen zur Besoldung und Vergütung der Beamten und Tarifbeschäftigten der BaFin vor.

Die internationale Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass riskante Geschäftspraktiken einzelner Finanzmarktakteure das Finanzsystem insgesamt in Gefahr bringen können. Es wurde deutlich, dass es nicht mehr allein ausreicht, die Risiken der einzelnen Institute im Blick zu behalten, um die Stabilität des gesamten Systems zu wahren. Vielmehr müssen wir auch übergreifende Risiken frühzeitig erkennen und bekämpfen. Deshalb muss die sogenannte mikroprudenzielle Aufsicht durch eine makroprudenzielle Aufsicht ergänzt werden.

Auf europäischer Ebene wurden, auch mit deutscher Unterstützung, ab dem 1. Januar 2011 drei neue europäische Aufsichtsbehörden im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor eingerichtet. Es wurde aber zugleich ein europäischer Ausschuss für Systemrisiken geschaffen. Analog zu diesem europäischen Ausschuss für Systemrisiken sieht unser Gesetzentwurf nun die Einrichtung eines Ausschusses für Finanzstabilität in Deutschland vor, der wie sein europäisches Pendant die Stabilität des deutschen Finanzsystems überwachen, frühzeitig Warnungen vor Gefahren aussprechen und Empfehlungen für Gegenmaßnahmen abgeben soll. Diesem Ausschuss werden drei Vertreter der Bundesbank, des Bundesministeriums der Finanzen und der BaFin und ohne Stimmrecht ein Vertreter der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung angehören.

Die Deutsche Bundesbank wird nach unserem Gesetzentwurf aufgrund ihrer besonderen Expertise den Auftrag erhalten, zur Wahrung der Finanzstabilität beizutragen. Sie soll laufend die für die Finanzstabilität maßgeblichen Sachverhalte analysieren und mögliche Gefahren für die Finanzstabilität identifizieren.

Was die mikroprudenzielle Bankenaufsicht anbelangt, wollen wir dafür sorgen, dass bei schwierigen Aufsichtsfragen in Zukunft eine einheitliche Sichtweise vorherrscht. Deshalb wird ein Schlichtungsmechanismus geschaffen. Ziel ist es, bei Meinungsverschiedenheiten von erheblicher Bedeutung zwischen der BaFin und der Bundesbank bei der laufenden Überwachung von Instituten zu raschen und effizienten Entscheidungen zu kommen. Kann Einvernehmen nicht hergestellt werden, wird das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank entscheiden. Dadurch ist auch die Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank gewahrt.

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schick?

Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:

Herr Schick kann gerne nachher in der Debatte Stellung nehmen.

(Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich möchte doch eine Frage stellen! – Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Das macht er doch sowieso!)

Ich möchte gerne noch etwas zum Verbraucherschutz sagen. Für Verbraucherschutzorganisationen und Kunden soll ein Beschwerdeverfahren bei der BaFin gesetzlich ausgestaltet werden. Wir wollen, dass die BaFin Verbraucherschutzbeschwerden über Verstöße von bestimmten Instituten besser nachgehen kann. Wir werden bei der BaFin einen Verbraucherbeirat schaffen, welcher die BaFin bei der Erfüllung ihrer Aufgaben aus Verbrauchersicht beraten soll.

Zielstellung dieser Maßnahmen ist es, die BaFin in die Lage zu versetzen, Erkenntnisse von Verbrauchern und Verbraucherschutzorganisationen zukünftig noch stärker bei ihrer Aufsichtstätigkeit berücksichtigen zu können. Der besonderen Bedeutung eines kollektiven Verbraucherschutzes soll schließlich dadurch Rechnung getragen werden, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Sitz im Verwaltungsrat der BaFin erhält.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir legen einen Gesetzentwurf vor, der die Aufsichtsstrukturen in Deutschland als Lehren aus der Finanzkrise effektiver gestalten, die Zusammenarbeit der mit der Aufsicht befassten Institutionen verbessern und auch die Anliegen der Verbraucher zu einem wesentlichen Element der Finanzaufsicht in Deutschland erheben wird. In diesem Sinne bitte ich um zügige Beratung und Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Hartmut Koschyk
Hartmut Koschyk
Quelle: Henning Schacht

Weiterführende Links:

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