Reden

Thomas Silberhorn
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Donnerstag, 10. Juni 2010
Europa

Wenn wir in allen Mitgliedstaaten konsolidieren, dann muss die Europäische Union das auch tun

Rede zur Wachstums- und Beschäftigungsstrategie der EU
9 a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (21. Ausschuss)
zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP
   Europa 2020 – Die Wachstums- und Beschäftigungsstrategie der Europäischen Union braucht realistische und verbindliche Ziele
   hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
- BT-Drs. 17/1758
Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
 
Ich darf uns das Thema unserer heutigen Debatte in Erinnerung rufen. Wir reden über eine Strategie für Wachstum und Beschäftigung in Europa. Wir reden nicht über eine Strategie zur Regulierung, Bevormundung oder Planwirtschaft.
 
Wenn wir uns die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre vor Augen führen, dann müssen wir festhalten, dass wir gerade in Deutschland eine ausgesprochen stabile Volkswirtschaft haben. Wir hatten im Frühjahr 2006 nach wenigen Monaten Großer Koalition – ich kann mich sehr gut erinnern – über 5 Millionen Arbeitslose in Deutschland. Wir haben jetzt – nach den letzten Zahlen – gerade einmal 3,25 Millionen Arbeitslose in Deutschland. Dazwischen liegt die größte Wirtschafts- und Finanzkrise, die nicht nur Deutschland, sondern die ganze Welt seit 1929 gesehen hat. Wir haben im letzten Jahr einen Rückgang der wirtschaftlichen Entwicklung um 5 Prozent verkraften müssen. Trotzdem stehen wir ausgesprochen stabil da. Insofern sind wir Schrittmacher in der Europäischen Union und ein Motor für diese Strategie für Wachstum und Beschäftigung.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Der letzte Europäische Rat hat die Ausgestaltung von zwei Kernzielen dieser Strategie EU 2020 bewusst offengelassen: Armutsbekämpfung und Bildung. Hier geht es um zentrale Anliegen sowohl des Deutschen Bundestages als auch des Bundesrates. Die Bundesregierung hat diese Anliegen dankenswerterweise in den Verhandlungen aufgegriffen. Es ist notwendig, dass sich die Europäische Union mit ihren Strategien im Rahmen der geltenden Kompetenzordnung bewegt. Ich freue mich, dass der derzeitige Verhandlungsstand Anlass zu der Hoffnung gibt, dass es zu einer Einigung kommt, die diesen Anforderungen genügt.
 
Wir haben zum Ziel der Armutsbekämpfung immer gesagt, dass wir es politisch unterstützen. Aber es gibt nun einmal keinen wirklich geeigneten und vor allem verlässlichen Indikator, um Armut zu messen. Wenn man gleichwohl das Ziel der Armutsbekämpfung in solch eine Strategie aufnimmt, muss deutlich festgehalten werden: Erwerbsarbeit ist immer noch die beste Versicherung gegen Armut.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Dr. Angelica Schwall-Düren [SPD]: Wir brauchen aber einen Mindestlohn!)
 
Deshalb ist es richtig und wichtig, dass das Hauptaugenmerk im Rahmen der Strategie EU 2020 auf wirtschaftliches Wachstum und auf Arbeitsplätze gelegt wird. Das ist der Weg, auf dem das Armutsniveau sinkt.
 
Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission fand bei den Mitgliedstaaten zu Recht keine Mehrheit. Der Beschäftigungsrat hat diese Woche den Indikatorenkatalog vorgeschlagen und sich darauf verständigt, als Oberziel bis zum Jahr 2020 mindestens 20 Millionen Menschen aus Armut und sozialer Ausgrenzung herauszuführen. Ich unterstütze diese Zielsetzung durchaus. Wenn allerdings gleichzeitig die Zahl der Menschen, die man als potenziell armutsgefährdet bezeichnet, von 80 auf 120 Millionen erhöht wird, dann rate ich zur Zurückhaltung.
 
Wir sind gerne bereit, großzügig zu sein, wenn das zur Gesichtswahrung der Kommission beiträgt. Wenn man aber mehr als 20 Prozent der gesamten Bevölkerung in der Europäischen Union als potenziell armutsgefährdet bezeichnet, dann mag das zwar helfen, die gesetzten Ziele im Rahmen der Armutsbekämpfung leichter zu erreichen; es bleibt aber wenig überzeugend. Wir sollten diese Strategie daher nicht zu hoch halten und die Bürger nicht für blöd.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Die vorgesehene Halbzeitüberprüfung 2015 wird man sicher dazu nutzen können, notwendige Anpassungen der Indikatoren und in der Umsetzung vorzunehmen.
 
In Bezug auf Bildung sind wir uns sicher einig: Sie ist eine Schlüsselqualifikation und eine Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit. Wenn man das so betrachtet, dann muss Wettbewerb auch im Bildungswesen selbst möglich sein. In Deutschland ermöglichen wir das dadurch, dass die Länder für die Bildungspolitik zuständig sind. Der Föderalismus sichert den Wettbewerb unterschiedlicher bildungspolitischer Vorstellungen. Deswegen ist es wichtig, dass es auf europäischer Ebene nicht zu einer verbindlichen Überwachung von bildungspolitischen Zielen durch die Europäische Union kommt.
 
Es freut mich, dass dieses Anliegen im Bildungsrat auf breite Zustimmung gestoßen ist. Die Minister haben sich dafür ausgesprochen, dass die Kompetenz der Mitgliedstaaten bezüglich der Setzung und der Umsetzung von quantitativen nationalen Zielen in vollem Umfang erhalten bleibt. Auch der Vertreter der Bundesregierung hat im Rat nochmals erklärt, dass Empfehlungen des Rates und Verwarnungen der Kommission an die Mitgliedstaaten keine Anwendung auf Bildungsziele finden sollen. Diese Klarstellung trägt unserer innerstaatlichen Kompetenzverteilung in Deutschland Rechnung. Ich begrüße es, dass die Bundesregierung dieses Anliegen noch vor dem 17. Juni auch beim neuen Präsidenten des Europäischen Rates zur Sprache bringen will.
 
Die Umsetzung der Strategie EU 2020 wird erfordern, dass nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch die Bundesländer und die Kommunen mit einbezogen werden. Denn für die Umsetzung von Politik sind nicht nur in Deutschland vor allem die Regionen zuständig. Zwei Drittel aller Rechtsakte der Europäischen Union werden federführend von regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften umgesetzt. Sie sind auch der Garant für bürgernahes Handeln. Deshalb muss uns klar sein, dass die Regionen und Kommunen eng in die Strategie EU 2020 einbezogen werden müssen, wenn ihre Umsetzung erfolgreich sein soll.
 
Ich freue mich, dass dies in unserem eigenen Antrag der Koalitionsfraktionen auch zum Ausdruck gekommen ist. Der Ausschuss der Regionen hat noch einmal darauf hingewiesen und selbst die Kommission hat ausgeführt, dass die Strategie EU 2020 von allen nationalen, regionalen und kommunalen Behörden umgesetzt werden sollte. Es wäre nett gewesen, wenn das auch in den Anträgen der Opposition Ausdruck gefunden hätte.
 
Eine allerletzte Bemerkung: Die Prioritäten, die wir jetzt in dieser Strategie setzen, müssen sich natürlich auch im Haushalt der Europäischen Union niederschlagen. Dort aber gilt: Wenn wir in allen Mitgliedstaaten konsolidieren, dann muss die Europäische Union das auch tun. Auch an dieser Stelle braucht es Kohärenz. Wir können nicht auf europäischer Ebene Wein trinken und den Mitgliedstaaten Wasser predigen. Wir müssen unsere Haushalte auf allen Ebenen sanieren.
 
Vielen Dank.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)