Reden

Dr. Max Lehmer
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Donnerstag, 1. Juli 2010
Außen-/ Verteidigungspolitik

Vielfalt der genetischen Ressourcen erhalten

Rede zu Patentierung von Pflanzen, Tieren und biologischen Züchtungsverfahren
5.b) Beratung Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Patentierung von Pflanzen, Tieren und biologischen Züchtungsverfahren stoppen
- Drs 17/2141 -

Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr verehrte Kollegin­nen und Kollegen!
Werte Gäste!
 
Die politische Diskus­sion um die Patentierung von Nutztieren und Nutzpflan­zen wird in der Öffentlichkeit, sicher auch heute, mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Mit der rasant fort­schreitenden Entwicklung der Biotechnologie im In- und Ausland gewinnt dieses Thema selbstverständlich immer mehr an Bedeutung und – Herr Miersch, Sie haben auf Entwicklungen hingewiesen, die zu Recht Sorge bereiten – gibt den Menschen Anlass zu Ängsten und Befürchtun­gen. Gerade deshalb, denke ich, muss die Debatte mit großer Sorgfalt geführt werden.
 
Die Frage der Patentierbarkeit führt automatisch zu Interessenkonflikten zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums auf der einen Seite und dem Grundsatz der allgemeinen Verfügbarkeit natürlicher genetischer Res­sourcen auf der anderen Seite. Ich glaube, das ist der Kernpunkt. Der Schutz geistigen Eigentums über Pa­tente ist in einem Hochtechnologieland wie Deutschland generell unverzichtbar; denn der Schutz einer Erfindung und die Wertschöpfung, die aus deren Vermarktung ge­zogen werden kann, sind ein großer Ansporn, erfinde­risch tätig zu werden und besser zu sein als andere.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
 
Des Weiteren macht dieser Schutz Innovationen der Öffentlichkeit zugänglich. Frau Höfken, Sie sollten nicht nur negativ über Patente und Verteuerungen in der Praxis reden; Sie sollten auch sagen, dass Patentschutz zumin­dest in Deutschland etwas ermöglicht, nämlich dass die gefundenen neuen Erkenntnisse für alle verfügbar ge­macht werden. Das ist ein ganz wichtiger Gesichtspunkt.
 
Darauf gründet sich ein großer Teil unserer Wirt­schaftskraft und unseres Wohlstands. Das Patent ist folg­lich ein elementarer Baustein unserer Wettbewerbswirt­schaft und des wissenschaftlich-technischen Fortschritts.
 
Wir sehen aber auch die nicht unberechtigte Sorge von Züchtern und Landwirten, dass Biopatente zu einer zunehmenden Konzentration der Pflanzenzüchtung auf wenige große Unternehmen sowie zu einer Verengung der biologischen Vielfalt in der Produktion auf wenige Hochleistungssorten und Rassen führen können. Der un­gehinderte Zugriff auf genetische Ressourcen muss aber allgemein möglich sein und bleiben. Ich glaube, das ist eine Forderung, die wir alle unterschreiben können.
 
Biopatente stellen allerdings eine Besonderheit im Patentrechtssystem dar. Wir haben es hier nicht mit tech­nischer – toter – Materie zu tun, sondern mit Lebewesen, die sich fortpflanzen und vermehren können. Dabei sind die Belange der Naturwissenschaften, rechtliche Rah­menbedingungen, ökonomische Nutzerinteressen und nicht zuletzt auch ethische Grundsatzfragen zu berück­sichtigen und miteinander in Einklang zu bringen – ein sehr komplexes System also.
 
Die Erteilung von Patenten ist an das Europäische Pa­tentübereinkommen sowie die EU-Biopatentrichtlinie gebunden. Ich will mich jetzt nicht mit der Vergangen­heit aufhalten. Ich nehme den Status, wie er ist, und kon­zentriere mich darauf, wie man die weitere Entwicklung in den Griff bekommen kann. Für eine Biopatentierung muss die Frage gestellt werden, ob insbesondere die EU-Biopatentrichtlinie, die konkrete Aussagen zur Reich­weite von Biopatenten auf lebende Organismen enthält, noch die Anforderungen an eine verantwortbare Politik erfüllt oder ob Anpassungen in Erwägung gezogen wer­den sollten.
 
Die derzeit geltenden europarechtlichen Grundlagen – das ist wichtig – schließen nur Patente auf Pflanzensor­ten und Tierrassen aus. Aber wie ist mit patentierten Ver­fahren umzugehen, die nicht auf den Schutz einer Sorte oder Rasse gerichtet sind, sondern bewusst oberhalb oder unterhalb dieser taxonomischen Ebene ganz legal zu einem Patentschutz für Nutzpflanzen oder Nutztiere, dem sogenannten abgeleiteten Stoffschutz, führen kön­nen?
 
Als prominentestes Beispiel ist das mehrfach ange­sprochene Brokkoli-Patent zu erwähnen, das im Juli vor der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Pa­tentamtes in München verhandelt wird. Die Patentierung von Pflanzen und deren Nachkommen ist hier mittels ei­nes Verfahrenspatents – sozusagen durch die Hintertür – möglich, da der Patentantrag sich nicht auf eine spezielle Sorte bezieht.
 
Das sieht meine Fraktion sehr kritisch. Hier wird eine klare – auch ethische – Grenze überschritten; das möchte ich ganz deutlich postulieren.
 
(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
 
Wir müssen die Vielfalt unserer genetischen Ressourcen an landwirtschaftlichen Nutztieren und Nutzpflanzen er­halten. Unseren Landwirten und Züchtern müssen sie auch weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
 
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns der Bedeutung dieses Themas voll bewusst. Ministerin Aigner hat bereits Mitte vergangenen Jahres zu einem runden Tisch zum Thema Biopatentierung mit Vertretern von Landwirtschaft, Industrie und Verbraucherschutzor­ganisationen eingeladen. Ich halte es für wichtig, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen.
 
Der Beirat für Biodiversität und genetische Ressour­cen beim BMELV wurde gebeten, eine Analyse der zu erwartenden Auswirkungen der Biopatentierung auf Landwirtschaft und Züchtung durchzuführen. Das ange­forderte Gutachten wird bereits in den nächsten Tagen vorliegen. Wie ich gehört habe, wird es am kommenden Mittwoch der Ministerin übergeben und der Öffentlich­keit vorgestellt. Ich bin gespannt.
 
Mitte Juli wird vor der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes eine Anhörung zum be­reits erwähnten Brokkoli-Patent stattfinden. Dort soll ge­klärt werden, welche technischen Schritte ausreichend bzw. notwendig sind, um aus einem nicht patentierbaren – ich zitiere – „im Wesentlichen biologischen Verfahren“ ein patentierbares „technisches Herstellungsverfahren“ zu machen.
 
Ich schlage vor, das Gutachten des Beirats für Biodi­versität und die Anhörung zum Brokkoli-Patent zunächst abzuwarten und aus den Ergebnissen dann die nächsten Schritte abzuleiten.
 
Zwei Fragestellungen werden dabei in den kommen­den Wochen und Monaten im Mittelpunkt stehen.
 
Erstens. Ab wann ist ein Verfahren überhaupt paten­tierbar?
 
Zweitens. Die Reichweite eines Patents ist ebenfalls eine elementare Frage. Wie weit also darf sich der abge­leitete Stoffschutz eines Verfahrenspatents überhaupt er­strecken? Müssen die Nachkommen eines mittels des pa­tentierten Verfahrens erzeugten Tieres oder einer entsprechenden Pflanze vom Schutz des Patents erfasst sein?
 
Die Kernbotschaften der heute zur Debatte stehenden Anträge der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, sich gegen eine Patentierung von Pflanzen und Tieren starkzumachen, stehen in weiten Teilen im Ein­klang mit der Position der Regierungskoalition – und auch meiner persönlichen Position.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Daher plädiere ich – trotz der unterschiedlichen Vor­stellungen zu Nutzung und Einsatzmöglichkeiten der Biotechnologie; hier gab es ja oft genug Dissens – aus­drücklich für einen breiten Konsens innerhalb des ge­samten Hauses, der eine klare Grenze – ich sage es noch einmal – zwischen Erfindungen als geistigen Leistungen und Entdeckungen von natürlichen Ressourcen in Form von Genen zieht.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
 
Wir sollten die Positionen zu einem fraktionsüber­greifenden Antrag bündeln. Das ist heute mein Vor­schlag. Herr Miersch, ich nehme gern die Einladung an, das gemeinsam zu tun. Wir liegen in der Zielprojektion sehr nahe beieinander. Dies wäre nicht nur ein wichtiges Signal gegenüber der Öffentlichkeit. Ein gemeinsamer Antrag würde auch die Position Deutschlands in dieser Frage auf EU-Ebene stärken und könnte eine Signalwir­kung haben, um dann erforderliche Änderungen des eu­ropäischen Rechts anzustoßen.
 
Ich danke Ihnen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Ab­geordneten der SPD)