Donnerstag, 1. Juli 2010
Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Werte Gäste!
Die politische Diskussion um die Patentierung von Nutztieren und Nutzpflanzen wird in der Öffentlichkeit, sicher auch heute, mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Mit der rasant fortschreitenden Entwicklung der Biotechnologie im In- und Ausland gewinnt dieses Thema selbstverständlich immer mehr an Bedeutung und – Herr Miersch, Sie haben auf Entwicklungen hingewiesen, die zu Recht Sorge bereiten – gibt den Menschen Anlass zu Ängsten und Befürchtungen. Gerade deshalb, denke ich, muss die Debatte mit großer Sorgfalt geführt werden.
Die Frage der Patentierbarkeit führt automatisch zu Interessenkonflikten zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums auf der einen Seite und dem Grundsatz der allgemeinen Verfügbarkeit natürlicher genetischer Ressourcen auf der anderen Seite. Ich glaube, das ist der Kernpunkt. Der Schutz geistigen Eigentums über Patente ist in einem Hochtechnologieland wie Deutschland generell unverzichtbar; denn der Schutz einer Erfindung und die Wertschöpfung, die aus deren Vermarktung gezogen werden kann, sind ein großer Ansporn, erfinderisch tätig zu werden und besser zu sein als andere.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
Des Weiteren macht dieser Schutz Innovationen der Öffentlichkeit zugänglich. Frau Höfken, Sie sollten nicht nur negativ über Patente und Verteuerungen in der Praxis reden; Sie sollten auch sagen, dass Patentschutz zumindest in Deutschland etwas ermöglicht, nämlich dass die gefundenen neuen Erkenntnisse für alle verfügbar gemacht werden. Das ist ein ganz wichtiger Gesichtspunkt.
Darauf gründet sich ein großer Teil unserer Wirtschaftskraft und unseres Wohlstands. Das Patent ist folglich ein elementarer Baustein unserer Wettbewerbswirtschaft und des wissenschaftlich-technischen Fortschritts.
Wir sehen aber auch die nicht unberechtigte Sorge von Züchtern und Landwirten, dass Biopatente zu einer zunehmenden Konzentration der Pflanzenzüchtung auf wenige große Unternehmen sowie zu einer Verengung der biologischen Vielfalt in der Produktion auf wenige Hochleistungssorten und Rassen führen können. Der ungehinderte Zugriff auf genetische Ressourcen muss aber allgemein möglich sein und bleiben. Ich glaube, das ist eine Forderung, die wir alle unterschreiben können.
Biopatente stellen allerdings eine Besonderheit im Patentrechtssystem dar. Wir haben es hier nicht mit technischer – toter – Materie zu tun, sondern mit Lebewesen, die sich fortpflanzen und vermehren können. Dabei sind die Belange der Naturwissenschaften, rechtliche Rahmenbedingungen, ökonomische Nutzerinteressen und nicht zuletzt auch ethische Grundsatzfragen zu berücksichtigen und miteinander in Einklang zu bringen – ein sehr komplexes System also.
Die Erteilung von Patenten ist an das Europäische Patentübereinkommen sowie die EU-Biopatentrichtlinie gebunden. Ich will mich jetzt nicht mit der Vergangenheit aufhalten. Ich nehme den Status, wie er ist, und konzentriere mich darauf, wie man die weitere Entwicklung in den Griff bekommen kann. Für eine Biopatentierung muss die Frage gestellt werden, ob insbesondere die EU-Biopatentrichtlinie, die konkrete Aussagen zur Reichweite von Biopatenten auf lebende Organismen enthält, noch die Anforderungen an eine verantwortbare Politik erfüllt oder ob Anpassungen in Erwägung gezogen werden sollten.
Die derzeit geltenden europarechtlichen Grundlagen – das ist wichtig – schließen nur Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen aus. Aber wie ist mit patentierten Verfahren umzugehen, die nicht auf den Schutz einer Sorte oder Rasse gerichtet sind, sondern bewusst oberhalb oder unterhalb dieser taxonomischen Ebene ganz legal zu einem Patentschutz für Nutzpflanzen oder Nutztiere, dem sogenannten abgeleiteten Stoffschutz, führen können?
Als prominentestes Beispiel ist das mehrfach angesprochene Brokkoli-Patent zu erwähnen, das im Juli vor der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes in München verhandelt wird. Die Patentierung von Pflanzen und deren Nachkommen ist hier mittels eines Verfahrenspatents – sozusagen durch die Hintertür – möglich, da der Patentantrag sich nicht auf eine spezielle Sorte bezieht.
Das sieht meine Fraktion sehr kritisch. Hier wird eine klare – auch ethische – Grenze überschritten; das möchte ich ganz deutlich postulieren.
(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Wir müssen die Vielfalt unserer genetischen Ressourcen an landwirtschaftlichen Nutztieren und Nutzpflanzen erhalten. Unseren Landwirten und Züchtern müssen sie auch weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns der Bedeutung dieses Themas voll bewusst. Ministerin Aigner hat bereits Mitte vergangenen Jahres zu einem runden Tisch zum Thema Biopatentierung mit Vertretern von Landwirtschaft, Industrie und Verbraucherschutzorganisationen eingeladen. Ich halte es für wichtig, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen.
Der Beirat für Biodiversität und genetische Ressourcen beim BMELV wurde gebeten, eine Analyse der zu erwartenden Auswirkungen der Biopatentierung auf Landwirtschaft und Züchtung durchzuführen. Das angeforderte Gutachten wird bereits in den nächsten Tagen vorliegen. Wie ich gehört habe, wird es am kommenden Mittwoch der Ministerin übergeben und der Öffentlichkeit vorgestellt. Ich bin gespannt.
Mitte Juli wird vor der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes eine Anhörung zum bereits erwähnten Brokkoli-Patent stattfinden. Dort soll geklärt werden, welche technischen Schritte ausreichend bzw. notwendig sind, um aus einem nicht patentierbaren – ich zitiere – „im Wesentlichen biologischen Verfahren“ ein patentierbares „technisches Herstellungsverfahren“ zu machen.
Ich schlage vor, das Gutachten des Beirats für Biodiversität und die Anhörung zum Brokkoli-Patent zunächst abzuwarten und aus den Ergebnissen dann die nächsten Schritte abzuleiten.
Zwei Fragestellungen werden dabei in den kommenden Wochen und Monaten im Mittelpunkt stehen.
Erstens. Ab wann ist ein Verfahren überhaupt patentierbar?
Zweitens. Die Reichweite eines Patents ist ebenfalls eine elementare Frage. Wie weit also darf sich der abgeleitete Stoffschutz eines Verfahrenspatents überhaupt erstrecken? Müssen die Nachkommen eines mittels des patentierten Verfahrens erzeugten Tieres oder einer entsprechenden Pflanze vom Schutz des Patents erfasst sein?
Die Kernbotschaften der heute zur Debatte stehenden Anträge der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, sich gegen eine Patentierung von Pflanzen und Tieren starkzumachen, stehen in weiten Teilen im Einklang mit der Position der Regierungskoalition – und auch meiner persönlichen Position.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Daher plädiere ich – trotz der unterschiedlichen Vorstellungen zu Nutzung und Einsatzmöglichkeiten der Biotechnologie; hier gab es ja oft genug Dissens – ausdrücklich für einen breiten Konsens innerhalb des gesamten Hauses, der eine klare Grenze – ich sage es noch einmal – zwischen Erfindungen als geistigen Leistungen und Entdeckungen von natürlichen Ressourcen in Form von Genen zieht.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir sollten die Positionen zu einem fraktionsübergreifenden Antrag bündeln. Das ist heute mein Vorschlag. Herr Miersch, ich nehme gern die Einladung an, das gemeinsam zu tun. Wir liegen in der Zielprojektion sehr nahe beieinander. Dies wäre nicht nur ein wichtiges Signal gegenüber der Öffentlichkeit. Ein gemeinsamer Antrag würde auch die Position Deutschlands in dieser Frage auf EU-Ebene stärken und könnte eine Signalwirkung haben, um dann erforderliche Änderungen des europäischen Rechts anzustoßen.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)