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Stephan Mayer
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Donnerstag, 13. Januar 2011
Innen- und Rechtspolitik

Urteil bedeutet noch keine Freilassung

Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität
Heute hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zur Rechtmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung ein Urteil gesprochen. Dazu erklärt der innen- und rechtpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unterstreicht die von der christlich-liberalen Koalition im vergangenen Jahr beschlossene umfassende Re-form des Rechts der Sicherungsverwahrung in Deutschland.

Auch wenn in einem konkreten Fall die Anordnung der nachträglichen Sicherungs-verwahrung für nicht menschenrechtskonform erklärt wurde, verdeutlicht bereits der Fall des Intensivtäters, die Notwendigkeit eines umfassenden Schutzes der Bevölkerung vor gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern. Eine unmittelbare Freilassung des Täters kann daher trotz der Entscheidung aus meiner Sicht nicht in Betracht kommen.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr verdeutlicht, dass das Schutzinteresse der Bevölkerung dem Freiheitsbedürfnis eines einzelnen hoch ge-fährlichen Straftäters überwiegt. Entscheidend muss daher auch in Zukunft sein, dass keinerlei zusätzliche Schutzlücken mit Gefährdungspotenzial für die Bevölkerung entstehen.“


Hintergrund:
In seinem Urteil erklärt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Verfahren die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung für nicht menschenrechtskonform. Die Entscheidung des EGMR ist in erster Instanz ergangen. Es bleibt daher die Möglichkeit das Urteil von der Großen Kammer des Gerichtshofs überprüfen zu lassen.

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