Donnerstag, 19. Januar 2012
8.) Beratung BeschlEmpf u Ber (13.A)
zum Antrag DIE LINKE.
DIE UN-Kinderrechtskonvention bei Flüchtlingskindern anwenden - Die Bundesländer in die Pflicht nehmen
zum Antrag DIE LINKE.
Kinderrechte umfassend stärken und ins Grundgesetz aufnehmen
zum Antrag B90/DIE GRÜNEN
Kinderrechte stärken
- Drs 17/7643, 17/7644, 17/7187, 17/8382 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema, das heute auf der Tagesordnung steht, ist nicht neu; vielmehr streiten wir seit vielen Jahren sehr kontrovers über die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung. Natürlich gibt es ganz unterschiedliche Denkschulen. Die einen sagen: Es kann mehr für Kinder getan werden, wenn Kinderrechte auch in der Verfassung verankert sind. Dann gibt es die anderen, die sagen: Das ist nicht notwendig. Ich glaube, wir brauchen uns nicht gegenseitig zu unterstellen, dass die einen, die für die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung sind, potenziell mehr für Kinder tun wollen als diejenigen, die sagen, Kinderrechte sollen nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden.
(Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Doch!)
– Es ist sehr kleingeistig und kleinkariert, wenn Sie das so sehen. – Ich bin der Meinung, dass es keinen Unterschied zwischen Mensch und Mensch gibt. Auch Kinder sind selbstverständlich Menschen und haben Menschenrechte.
Ich bin aber dankbar, dass Sie mit einigen komischen Forderungen die Möglichkeit eröffnen, diese Debatte zu führen; denn es ist mir ein Anliegen, darauf hinzuweisen, was wir als die christlich-liberale Koalition bisher für Kinder getan haben. In den vergangenen zwei Jahren hat sich nämlich eine ganze Menge getan.
Wir haben beispielsweise die finanzielle Unterstützung massiv erhöht. Wir haben die Anzahl der Betreuungsplätze ausgebaut und das Nationale Zentrum Frühe Hilfen etabliert. Wir haben gleich zu Beginn dieser Legislaturperiode – vielleicht ist bei einigen das Gedächtnis nicht mehr ganz so auf dem neuesten Stand; deshalb ist es gut, das in Erinnerung zu rufen – das Kindergeld erhöht; ich bin mir sicher, dass viele in den Reihen der Opposition das nicht mehr wissen. Wir haben das Kindergeld für jedes Kind monatlich um 20 Euro erhöht. Wir haben auch den Kinderfreibetrag erhöht, und zwar nicht zu knapp, nämlich von 6 024 Euro auf 7 008 Euro. Wir haben ein Bildungspaket ins Leben gerufen. Wir helfen Familien, die in eine Notlage geraten sind. Es gibt seit dem 1. Januar 2011 eine ganze Reihe neuer Leistungen, die wir auf den Weg gebracht haben. Wir haben die Erstattung der Kosten für Kita und Schulausflüge, den Zuschuss für ein gemeinschaftliches Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und in Schulen und die Übernahme der Kosten für die Lernförderung eingeführt. Wir haben zudem in Schwerpunktkitas zur Sprach- und Integrationsförderung – es sind 4 000 in ganz Deutschland – investiert, damit Kinder in sozialen Brennpunkten mehr Chancen haben.
Wir haben auch Projekte auf den Weg gebracht, die kein Geld kosten und so den Steuerzahler nicht belasten. Wir haben im Wahlkampf versprochen, in den Koalitionsvertrag aufgenommen und tatsächlich umgesetzt – und zwar in kürzester Zeit –, dass das Bundes-Immissionsschutzgesetz geändert wird, sodass Kinderlärm künftig nicht mehr beklagbar ist, sprich: Kinderlärm darf nicht mehr wie vorher – was natürlich extrem pervers war – als schädliche Umwelteinwirkung behandelt werden. Insofern muss ich sagen, dass wir wahnsinnig viele Erfolge verzeichnen können. Diese wirken sich zum einen fiskalisch aus. Zum anderen dienen sie dem Wohle der Kinder und vor allem den Kinderrechten in Deutschland.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ein ganz großer Durchbruch gelang uns in den letzten Wochen. Es ist noch ganz frisch, dass wir es nach vielen Jahren endlich geschafft haben, das Bundeskinderschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Ich gebe zu, dass es, meines Erachtens unnötigerweise, einige Tage des Zitterns gab. Das lag – das sage ich ausdrücklich – an anderen. Ich meine nicht Sie, Frau Rupprecht. Ich weiß, dass Sie uns sehr geholfen haben. Am 1. Januar 2012 konnte das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft treten. Wir haben mit diesem Gesetz den Fokus auf der einen Seite auf das Thema Prävention und auf der anderen Seite auf das Thema Intervention gerichtet. So stärken wir alle Akteure, die sich mit dem Wohlergehen der Kinder beschäftigen. Wir stärken die Eltern. Wir stärken Kinderärzte. Wir stärken Hebammen. Wir stärken allerdings auch die Jugendämter und die Familiengerichte. Uns ist also etwas Großartiges gelungen, was jahrelang aus verschiedenen Gründen – das haben wir hier schon oft aufgearbeitet – zu scheitern drohte bzw. teilweise auch gescheitert ist. Deswegen bin ich sehr froh darüber, dass das Bundeskinderschutzgesetz am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Wir haben auch Ergebnisse der Runden Tische „Heimerziehung in den 50er- und 60er-Jahren“ und „Sexueller Kindesmissbrauch“ aufgegriffen. Deswegen finde ich es schade, dass die Aspekte Kinderschutz und Kinderrechte immer nur im Zusammenhang mit der Verankerung der Kinderrechte in das Grundgesetz diskutiert werden; denn das ist natürlich nicht ausreichend.
Ich möchte auf eine Stellungnahme der Deutschen Kinderhilfe zu sprechen kommen. Darin heißt es: Kinder erlangen einen Minderheitenstatus, wenn sie mit dem Umwelt- und dem Tierschutz gleichgesetzt werden; somit gelten sie als gesellschaftliche Randgruppe.
(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da hat die Deutsche Kinderhilfe wieder einmal etwas nicht verstanden!)
Das wollen wir natürlich nicht. Ich bin der festen Überzeugung, dass das, was wir, CDU/CSU und FDP, in den letzten Jahren geleistet haben, dass unsere konkreten Taten wesentlich effizienter und zielführender sind und dass Symbolik an der Stelle nicht weiterbringt. Ich bin froh über das, was in den letzten zwei Jahren gut gelungen ist. Wir werden die nächsten beiden Jahre für die Kinder auf diesem Weg weitergehen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)