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Bartholomäus Kalb
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Donnerstag, 9. Juni 2011
Wirtschaft und Mittelstand

Steuererklärung künftig schneller und einfacher

Steuervereinfachungsgesetz entlastet Arbeitnehmer und Familien mit Kindern
Der Deutsche Bundestag hat das Steuervereinfachungsgesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 reduzieren wir den Papierkram deutlich und helfen damit vor allem denjenigen, die ihre Steuererklärung selbst ausfüllen. Die Steuererklärung kann künftig einfacher und schneller erledigt werden. Zugleich entlasten wir Arbeitnehmer und Familien mit Kindern steuerlich um jährlich
590 Millionen Euro. Auch Unternehmen werden vom Steuervereinfachungsgesetz profitieren: Der Bürokratieaufwand für Unternehmen wird um vier Milliarden Euro pro Jahr reduziert.

Mit der Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro werden Belegsammlungen der Arbeitnehmer in noch größerem Umfang überflüssig. Der erhöhte Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist rückwirkend ab 2011 anzuwenden. Die Arbeitnehmer werden damit um 330 Millionen Euro entlastet.

Deutliche Erleichterungen ergeben sich auch hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten: Ab 2012 kommt es auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Behinderung nicht mehr an. Damit entfällt eine Seite des Erklärungsvordrucks. Auch werden mehr Familien mit Kindern von diesem Steuervorteil profitieren. Die damit verbundene Entlastung beträgt 60 Millionen Euro.

Daneben enthält der Gesetzentwurf weitere effektive Vereinfachungsmaßnahmen wie etwa die umsatzsteuerliche Gleichstellung von Papierrechnung und elektronischer Rechnung.

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