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Max Straubinger
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Freitag, 11. September 2009
Arbeit und Soziales

Steinbrück soll Riester-Korrektur schnell vorlegen

Richter des Europäischen Gerichtshofes lassen das System der Riester-Rente grundsätzlich unangetastet
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Az.: C-269/07), mit dem dieser eine Änderung der Riester-Rente erzwingt, erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
Die gute Nachricht: Die Richter lassen das System der Riester-Rente grundsätzlich unangetastet. Die schlechte Nachricht: Künftig werden nicht mehr alle, die während ihres Berufslebens Riester-Zuschüsse erhalten, auf die daraus ersparte Zusatzrente im Alter auch Steuern zahlen. Wer will, kann es sich mit staatlicher Förderung im Eigenheim auf Mallorca gemütlich machen. Die Zeche zahlen die Daheimgebliebenen. Dies hat Rot-Grün zu verantworten. Sowohl die Entscheidung als auch die aus ihr folgende Steuerungerechtigkeit waren bei Verabschiedung der Riester-Gesetze abzusehen.

Bundesminister Steinbrück muss jetzt schnell eine Strategie entwickeln, wie er den in Rede stehenden dreistelligen Millionen-Betrag an verlorenen Steuermitteln aus dem Ausland zurückbekommen will. Mit einer Kürzung der Förderung jedenfalls würde das Ziel der Riester-Rente in Frage gestellt, Versorgungslücken in der Altersversorgung zu schließen. Der Bundesfinanzminister ist jetzt in der Pflicht, den bisher versäumten Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen möglichst rasch nachzuholen.

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