Pressemitteilungen

Stephan Mayer
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Donnerstag, 22. April 2010
Innen- und Rechtspolitik

Statt Datenbrief Auskunftsrechte stärken

Transparenz gegenüber dem Bürger
Anlässlich der öffentlichen Diskussion um die Einführung eines Datenbriefs erklärt der innen-und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Die vom Bundesminister des Innern angestoßene Debatte um die Einführung eines Datenbriefes ist für den Bürger der erste Schritt, sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung wirksam ausüben zu können. Der Datenbrief zeigt dem Bürger einmal jährlich alle Daten aufzeigen soll, die bei Wirtschaftsunternehmen über ihn gespeichert ist. Damit wird ein wichtiges Ziel im Bereich des Datenschutzes erreicht: eine wesentliche Erhöhung der Transparenz.

Ein weiterer wesentlicher Eckpfeiler des Datenschutzes ist jedoch die Datensparsamkeit. Es sollen möglichst so wenige personenbezogene Daten wie möglich, erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

Die Einführung eines Datenbriefes würde aus meiner Sicht zwar die Transparenz für den Bürger deutlich erhöhen. Allerding hätte sie auch zur Folge, dass personenbezogene Daten teilweise erstmalig, teilweise auch erneut erhoben und verarbeitet werden müssten. Dies verstößt aus meiner Sicht elementar gegen das Gebot der Datensparsamkeit und ist auch nicht mit dem angestrebten Zweck der Transparenz in Einklang zu bringen. Darüber hinaus würde es auch eine immense Mehrbelastung für viele Unternehmen zur Folge haben.

Die bisher noch fehlende Transparenz bei personenbezogenen Daten sollte daher durch eine Stärkung der Auskunftsrechte der Bürger, nicht jedoch durch eine staatliche Verpflichtung der Unternehmen zur Abfassung eines Datenbriefs erfolgen.

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