Pressemitteilungen

Mittwoch, 15. Dezember 2010
Innen- und Rechtspolitik

Spürbare Erleichterungen für ehrenamtlich Tätige

Wichtige Stärkung des Ehrenamts
Das Bundeskabinett hat heute eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zur Erweiterung der bisherigen „Feuerwehrführerscheinregelung“ beschlossen. Dazu erklären der innen- und rechtspolitische sowie der verkehrspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer und Dr. Max Lehmer:
Mit der gesetzlichen Neuregelung schaffen wir spürbare Erleichterungen für die vielen Ehrenamtlichen bei den Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdiensten, technischen Hilfsdiensten und sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes. Zukünftig können sie endlich auch die schwereren Einsatzfahrzeuge inklusive Anhänger bei Einsätzen fahren“, sagte Mayer.

„Durch die zunehmende technische Verbesserung von Feuerwehr-Fahrzeugen und Rettungswagen sowie das immer häufigere Mitführen von Anhängern bei Einsätzen war eine Ausweitung der bisherigen Regelung dringend erforderlich“, ergänzte Lehmer.

Beide stellten heraus, dass sich die Neuregelung nicht nur den Anforderungen der Praxis gerecht würde, sondern auch ein wichtiger Beitrag zu weniger Bürokratie im Ehrenamt darstellen würde. „Sie stärke zudem das Verantwortungsbewusstsein der Ehrenamtlichen, die jeden Tag einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland leisten.


Hintergrund:
Ehrenamtlich Tätige dürfen Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste nur bis zu einer Gesamtmasse von 4,75 Tonnen fahren. Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, hat dem Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorgelegt, so dass Ehrenamtliche entsprechende Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren dürfen. Das Gesetz wird voraussichtlich im Frühjahr 2011 vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

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