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Stephan Mayer
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Montag, 1. März 2010
Innen- und Rechtspolitik

Sexuellen Missbrauch härter bestrafen

Sexueller Missbrauch muss als Verbrechen geahndet werden
Anlässlich der Diskussion um eine härtere Bestrafung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Sexueller Missbrauch von Minderjährigen und Schutzbefohlenen gehört zu den schlimmsten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Bisher kann der sexuelle Missbrauch eines Minderjährigen und Schutzbefohlenen jedoch nur als Vergehen (Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe) geahndet werden. Angesichts der schwerwiegenden traumatischen Folgen hatte die CSU-Landesgruppe bereits im Rahmen der Koalitionsverhandlungen im vergangenen Herbst eine Einstufung des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Schutzbefohlenen als Verbrechen gefordert. Damit verbunden wäre eine Heraufsetzung der Strafandrohung auf ein Jahr Mindeststrafe.

Werden Kinder Opfer eines Missbrauchs, führen die körperlichen und seelischen Schäden häufig zu langanhaltenden traumatischen Erfahrungen und psychischen Störungen. Dies zeigen auch die in den letzten Wochen aufgetretenen Verdachtsfälle in Deutschland. Ich begrüße daher, dass sich die FDP-Fraktion nun unserer Auffassung angeschlossen hat. Aufgrund der aktuellen Ereignisse sehe auch ich einen dringenden Handlungsbedarf für eine Strafverschärfung.

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