Donnerstag, 4. März 2010
18.*) Beratung Antrag DIE LINKE.
Kinderlärm - Kein Grund zur Klage
- Drs
17/881 -
Alleine der Begriff, über den wir heute hier diskutieren, ist ein Widerspruch in sich: Kinder-Lärm! Das unterstellt, dass „Lärm“ entsteht, wenn Kinder spielen, toben, lachen, schreien, weinen, Bälle kicken. Wenn Kinder spielen, tun sie das mit lautstarker Begleitung, teilen sich einander mit – das ist der Sinn der Sache; wenn sie weinen, hört man das gut, wenn sie sich freuen, lachen sie fröhlich. Dass diese vitalen Lebensäußerungen von Kindern, ihr unüberhörbares Sich-in-der-Gemeinschaft-einander-Mitteilen und Aneinander-Messen als „Lärm“ empfunden werden und an den zulässigen Werten für Gewerbelärm gemessen werden kann, sagt viel über unsere Gesellschaft aus: Wir sind kinderentwöhnt! Die Geburtenzahl geht zurück, die Menschen werden immer älter und leben oft ohne eigene Kinder und Enkel. Viele kennen es nicht mehr, Kinder um sich zu haben, mit Kindern zusammen in einem Haus zu wohnen oder einen Kinderspielplatz oder eine Kita in unmittelbarer Nachbarschaft zu haben. Viele Menschen wohnen am liebsten in einer kinderlosen Umgebung, viele Vermieter privilegieren Mieter ohne Kinder. So kommt es, dass viele von uns sich an eine Welt ohne Kinder gewöhnt haben, ohne zu merken, wie arm wir dadurch werden.
Kinder sind leider keine Selbstverständlichkeit mehr. Sie werden nicht mehr als Bereicherung empfunden, sondern als Störenfriede. Daher kommt es immer wieder zu Klagen von Anwohnern gegen Kindertageseinrichtungen oder auch gegen erteilte Baugenehmigungen, in Einzelfällen sogar zur Schließung dieser Einrichtungen, besonders dann, wenn diese in Wohngebieten liegen. Die Gerichtsentscheidungen geben weniger Anlass zur Richterschelte, sondern werden durch die Bestimmungen im Wohnungseigentums- und Mietrecht, im öffentlichen Baurecht und im Immissionsschutzrecht selbst veranlasst.
Das wollen wir ändern! Denn Kinder sind ein Segen für ihre Eltern und auch für die Gesellschaft, in der sie leben. Ohne Kinder hat unser Land keine Zukunft! Union und FDP haben daher im Koalitionsvertrag vereinbart, dass Spielen, Toben, Lachen und Weinen von Kindern kein Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen mehr sein dürfen. Wir haben versprochen, die Gesetzeslage entsprechend zu ändern.
Dennoch werden wir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen, weil es sich um eine hochkomplexe Materie handelt, die nicht einfach zu lösen ist: Beteiligt sind mehrere Bundesministerien und auch Länder und Kommunen: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau, und Stadtentwicklung ist zuständig für das Baugesetzbuch, das Bundesumweltministerium für das Immissionsschutzrecht und das Bundesjustizministerium für die Regelungen des zivilen Nachbarschutzrechts. In der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegt der Schutz von „verhaltensbezogenem Lärm“. Dazu gehört das Rufen, Toben und laute Lachen der Kinder. Die kommunale Ebene ist für das Bauplanungsrecht zuständig. So wichtig und richtig das Anliegen auch ist: Es darf keinen gut gemeinten Schnellschuss geben, sondern nur eine gut durchdachte Lösung.
Dabei sind wir uns sicherlich einig, dass wir mit rechtlichen Regelungen allein das Grundproblem nicht lösen können. Wir müssen neue Wege suchen, wie unsere Gesellschaft kinderfreundlicher werden kann. Doch durch eine Gesetzesänderung können wir als Gesetzgeber ein Signal senden: Eine kinderfreundliche Gesellschaft sind wir nur dann, wenn Kinder überall willkommen sind, wenn sie sich frei entfalten können und ihr Rufen und Lachen nicht als „Lärm“, sondern als „Zukunftsmusik“ gesehen wird.
Eine Gesetzesänderung in diesem Sinne bedeutet natürlich keinen Anspruch auf Rücksichtslosigkeit – weder für die Planer von Kinderspielplätzen und von Bolzplätzen noch für die Eltern und Erzieherinnen und Erzieher in der Kita. Es muss gelingen, die berechtigten Wünsche und Bedürfnisse auch der Anlieger und Mitbewohner mit denen der Kinder in Einklang zu bringen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist das Gebot allen gemeinschaftlichen Miteinanders, denn Rücksichtnahme ist keine Einbahnstraße. Wir brauchen ein Klima der Toleranz, in dem Jung und Alt, Kinderlose und Familien mit Kindern gemeinsam zusammenleben können. So wie Anwohner und Mitbewohner offenbar wieder neu lernen müssen, Kinder als selbstverständlichen Bestandteil der Lebenswirklichkeit und zugleich die Lebenswirklichkeit von Kindern selbst zu akzeptieren ebenso wie den unveränderlichen Umstand, dass Kinder nun einmal laut sein können, so sollten Eltern und Erzieher das Ruhebedürfnis anderer im Blick behalten und dafür Sorge tragen, dass die Freude über die Nachbarschaft der Kinder erhalten bleibt.