Reden

Dorothee Bär
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Donnerstag, 4. März 2010
Familie und Gesellschaft

Wir brauchen ein Klima der Toleranz, in dem Jung und Alt, Kinderlose und Familien mit Kindern gemeinsam zusammenleben können

Rede zu Kinderlärm
18.*) Beratung Antrag DIE LINKE.
Kinderlärm - Kein Grund zur Klage
- Drs 17/881 -
Alleine der Begriff, über den wir heute hier diskutie­ren, ist ein Widerspruch in sich: Kinder-Lärm! Das un­terstellt, dass „Lärm“ entsteht, wenn Kinder spielen, toben, lachen, schreien, weinen, Bälle kicken. Wenn Kin­der spielen, tun sie das mit lautstarker Begleitung, teilen sich einander mit – das ist der Sinn der Sache; wenn sie weinen, hört man das gut, wenn sie sich freuen, lachen sie fröhlich. Dass diese vitalen Lebensäußerungen von Kindern, ihr unüberhörbares Sich-in-der-Gemeinschaft-einander-Mitteilen und Aneinander-Messen als „Lärm“ empfunden werden und an den zulässigen Werten für Gewerbelärm gemessen werden kann, sagt viel über un­sere Gesellschaft aus: Wir sind kinderentwöhnt! Die Ge­burtenzahl geht zurück, die Menschen werden immer äl­ter und leben oft ohne eigene Kinder und Enkel. Viele kennen es nicht mehr, Kinder um sich zu haben, mit Kin­dern zusammen in einem Haus zu wohnen oder einen Kinderspielplatz oder eine Kita in unmittelbarer Nach­barschaft zu haben. Viele Menschen wohnen am liebsten in einer kinderlosen Umgebung, viele Vermieter privile­gieren Mieter ohne Kinder. So kommt es, dass viele von uns sich an eine Welt ohne Kinder gewöhnt haben, ohne zu merken, wie arm wir dadurch werden.
 
Kinder sind leider keine Selbstverständlichkeit mehr. Sie werden nicht mehr als Bereicherung empfunden, sondern als Störenfriede. Daher kommt es immer wieder zu Klagen von Anwohnern gegen Kindertageseinrich­tungen oder auch gegen erteilte Baugenehmigungen, in Einzelfällen sogar zur Schließung dieser Einrichtungen, besonders dann, wenn diese in Wohngebieten liegen. Die Gerichtsentscheidungen geben weniger Anlass zur Rich­terschelte, sondern werden durch die Bestimmungen im Wohnungseigentums- und Mietrecht, im öffentlichen Baurecht und im Immissionsschutzrecht selbst veran­lasst.
 
Das wollen wir ändern! Denn Kinder sind ein Segen für ihre Eltern und auch für die Gesellschaft, in der sie leben. Ohne Kinder hat unser Land keine Zukunft! Union und FDP haben daher im Koalitionsvertrag ver­einbart, dass Spielen, Toben, Lachen und Weinen von Kindern kein Anlass für gerichtliche Auseinanderset­zungen mehr sein dürfen. Wir haben versprochen, die Gesetzeslage entsprechend zu ändern.
 
Dennoch werden wir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen, weil es sich um eine hochkomplexe Materie handelt, die nicht einfach zu lösen ist: Beteiligt sind mehrere Bundesministerien und auch Länder und Kom­munen: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau, und Stadtentwicklung ist zuständig für das Baugesetzbuch, das Bundesumweltministerium für das Immissions­schutzrecht und das Bundesjustizministerium für die Re­gelungen des zivilen Nachbarschutzrechts. In der Ge­setzgebungskompetenz der Länder liegt der Schutz von „verhaltensbezogenem Lärm“. Dazu gehört das Rufen, Toben und laute Lachen der Kinder. Die kommunale Ebene ist für das Bauplanungsrecht zuständig. So wich­tig und richtig das Anliegen auch ist: Es darf keinen gut gemeinten Schnellschuss geben, sondern nur eine gut durchdachte Lösung.
 
Dabei sind wir uns sicherlich einig, dass wir mit rechtlichen Regelungen allein das Grundproblem nicht lösen können. Wir müssen neue Wege suchen, wie unsere Gesellschaft kinderfreundlicher werden kann. Doch durch eine Gesetzesänderung können wir als Gesetzge­ber ein Signal senden: Eine kinderfreundliche Gesell­schaft sind wir nur dann, wenn Kinder überall willkom­men sind, wenn sie sich frei entfalten können und ihr Rufen und Lachen nicht als „Lärm“, sondern als „Zu­kunftsmusik“ gesehen wird.
 
Eine Gesetzesänderung in diesem Sinne bedeutet na­türlich keinen Anspruch auf Rücksichtslosigkeit – weder für die Planer von Kinderspielplätzen und von Bolzplät­zen noch für die Eltern und Erzieherinnen und Erzieher in der Kita. Es muss gelingen, die berechtigten Wünsche und Bedürfnisse auch der Anlieger und Mitbewohner mit denen der Kinder in Einklang zu bringen. Gegensei­tige Rücksichtnahme ist das Gebot allen gemeinschaftli­chen Miteinanders, denn Rücksichtnahme ist keine Ein­bahnstraße. Wir brauchen ein Klima der Toleranz, in dem Jung und Alt, Kinderlose und Familien mit Kindern gemeinsam zusammenleben können. So wie Anwohner und Mitbewohner offenbar wieder neu lernen müssen, Kinder als selbstverständlichen Bestandteil der Lebens­wirklichkeit und zugleich die Lebenswirklichkeit von Kindern selbst zu akzeptieren ebenso wie den unverän­derlichen Umstand, dass Kinder nun einmal laut sein können, so sollten Eltern und Erzieher das Ruhebedürf­nis anderer im Blick behalten und dafür Sorge tragen, dass die Freude über die Nachbarschaft der Kinder er­halten bleibt.