Donnerstag, 25. Februar 2010
11.) Zweite Beratung und Schlussabstimmung Bundesregierung
zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
- Drs
17/427,
17/571 -
Herr Präsident!
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen!
Um seine Kernaufgaben erfüllen zu können, stützt sich der Staat auf Informationstechnologie. Steuerverwaltung und Polizei wären heute ohne Computer undenkbar. Umgekehrt verlangt der Bürger mit Recht, dass der Staat viele seiner Leistungen auch im Internet zur Verfügung stellt. „E-Government“ ist das Stichwort, dem wir uns auch in dieser Legislaturperiode widmen. Mit dem neuen Personalausweis, Frau Kollegin Fograscher, den wir gemeinsam beschlossen haben, kommen wir einen riesigen Schritt weiter. Er wird die Welt auf diesem Gebiet verändern.
18 Milliarden Euro geben der Bund, die Länder und die Kommunen im Jahr für Informationstechnik aus. Damit der Einsatz dieser Schlüsseltechnologie zwischen der Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen koordiniert werden kann, richten wir den IT-Planungsrat ein. Mit dem Gesetzentwurf bzw. dem Vertrag, den wir heute verabschieden, sind wir an einem Meilenstein im Hinblick auf die Modernisierung der Verwaltung in Deutschland angelangt.
Die organisierte Kriminalität schert sich wenig um föderale und nationale Grenzen und Zuständigkeiten. Sie handelt grenzüberschreitend.
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagt der Bayer!)
Die Polizeibehörden versuchen, mit verbesserter Informationstechnik und einem verbesserten Informationsaustausch zu reagieren. Das geht natürlich nur mit einer abgestimmten Computertechnik.
Denken Sie an den neuen Versuch, Licht ins Dunkel des Behördendickichts zu bringen: an die Behördenrufnummer 115. Es wird möglich sein, ganz alltägliche Fragen nach der Steuer, der Rente, nach Schulanmeldungen oder wozu auch immer über die Nummer 115 zu klären oder zumindest zu erfahren, an welche Anlaufstelle man sich wenden kann. Das ist ein bürgerfreundlicher Dienst, das ist Vernetzung. Das geht nur mit IT-Technologie.
Natürlich ist es zum einen ungeheuer schwierig, Hunderte von IT-Abteilungen zu koordinieren. Zum anderen fördern unsere föderalen Verwaltungsstrukturen Doppelentwicklungen und informationelle Abschottung in den verschiedenen Kommunen und Bundesländern. Es ist nicht unsere Absicht, ein zentrales System für ganz Deutschland, für Bund, Länder und Gemeinden, einzurichten. Aber ist es denn ein Ausweis föderaler Tüchtigkeit, wenn unsere Polizeibehörden neun unterschiedliche Systeme zur Vorgangsbearbeitung unterhalten? Braucht wirklich jedes Bundesland ein eigenes Programm zur Berechnung und Auszahlung von Agrarsubventionen?
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!)
Braucht jedes Bundesministerium sein eigenes System zur Buchhaltung und zur Personalwirtschaft? Natürlich nicht.
In Einzelfällen mag digitale Abschottung richtig sein. Aber ein digitales Babylon können wir uns heute nicht mehr leisten. Ein Polizeibeamter, der einen Kriminalfall in München bearbeitet, darf die Papiere nicht ausdrucken und nach Hamburg faxen müssen, damit die dortige Polizei den Fall übernimmt. Das alles muss koordiniert werden. Das heißt, wir wollen das volle Potenzial der Informationstechnik durch Vernetzung und Kooperation ausschöpfen.
Art. 91 c des Grundgesetzes ist die Grundlage für das, was wir heute beschließen. Es geht um zwei Aufgaben: Erstens. Dem Bund wird die Aufgabe zugewiesen, die informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder miteinander zu verbinden.
Zweitens. Die verbindliche Abstimmung und gemeinsame Steuerung der Informationstechnik in der Verwaltung wird verfassungsrechtlich ausdrücklich festgeschrieben. Damit überwinden wir auf dem Gebiet der Informationstechnologie unsere föderalen Strukturen, die ohne eine solche Überwindung auf Abschottung ausgerichtet wären.
Der IT-Planungsrat ist die Lösung des Problems. Der zur Abstimmung stehende Vertrag setzt die Möglichkeiten des Grundgesetzes um und schafft die Grundlage für die Errichtung eines IT-Planungsrats, in dem diejenigen sitzen – es ist bereits gesagt worden –, um die es geht, also auch der Bundesdatenschutzbeauftragte. Meine lieben Kollegen von den Grünen, Herr von Notz, wenn im Einzelfall ein Landesdatenschutzbeauftragter benötigt wird, dann wird auch er im IT-Planungsrat seinen Platz finden. Da habe ich überhaupt keine Sorgen. Dort müssen natürlich die kommunalen Spitzenverbände vertreten sein; schließlich sollen die informationstechnischen Netze der Kommunen an dieses Netz angeschlossen werden.
Die Probleme bei der Vernetzung sind kein deutsches Phänomen; in jedem Land gibt es diese Probleme. Es muss gesagt werden: Deutschland ist das erste Land, das seine Verwaltung mit dieser modernen Technologie der Vernetzung, der Vereinheitlichung und der gemeinsamen Steuerung in dieser Weise regelt. Es ist gut, dass wir hier an der Spitze des Fortschritts marschieren. Eine Grundgesetzänderung, ein Staatsvertrag, ein hochrangiges Abstimmungs- und Steuerungsgremium, eben der IT-Planungsrat, und die heutige Verabschiedung im Parlament – deutlicher kann man nicht zum Ausdruck bringen, für wie wichtig man diese Aufgabe hält.
Das zur Abstimmung stehende Gesetz und damit der IT-Planungsrat sind ein großer Schritt zur Modernisierung unserer Verwaltung. Ich wünsche daher einen IT-Planungsrat, der sich seiner Verantwortung bewusst ist und mit strategischer Gestaltungskraft dafür sorgt, dass die Informationstechnik der deutschen Verwaltung einen internationalen Maßstab für Effektivität und Effizienz darstellt. Die breite Zustimmung dieses Hauses – dass es sie gibt, den Eindruck habe ich heute – gibt dem zukünftigen IT-Planungsrat für diese Aufgabe ein klares Mandat. Daher bitte ich Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, heute um Zustimmung zu dieser richtungsweisenden Entscheidung für die deutsche Verwaltung.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)