Reden

Hartmut Koschyk
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Mittwoch, 3. März 2010
Finanzen und Haushalt

Erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Bundesfinanzministerium und den Steuerverwaltungen der Länder

Rede zur Praxis beim Kauf von Steuer-CDs
ZP.1) Aktuelle Stunde auf Verlangen der SPD-Fraktion "Notwendigkeit einer einheitlichen Praxis beim Kauf von Steuer CDs"
Frau Präsidentin!
Verehrte Kolleginnen und Kolle­gen!
 
Für die Bundesregierung besteht kein Zweifel da­ran, dass Bund und Länder alles tun müssen, um Steuer­hinterziehern das Handwerk zu legen. Damit sichern wir die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und dienen der Steuergerechtigkeit in Deutschland.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Daniel Volk [FDP])
 
Dies gilt auch und besonders bei Auslandssachverhal­ten. Deshalb muss alles rechtlich Zulässige getan wer­den, um an steuererhebliche Informationen zu gelangen. Auch der Ankauf von Daten wird davon umfasst. Das schulden wir den ehrlichen Steuerzahlern in unserem Land.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord­neten der SPD)
 
Aktuell – die Debatte hat es deutlich gemacht – ste­hen zwei Ankaufsfälle im Licht der öffentlichen Diskus­sion, einmal aus Nordrhein-Westfalen und einmal aus Baden-Württemberg. In beiden Fällen hat der Bundes­finanzminister deutlich gemacht, dass wir auf der Grundlage der konkreten und uns vorgetragenen Sach­verhalte den Ankauf der Daten für rechtlich zulässig er­achten und zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Be­steuerung auch für geboten halten. Diese Einschätzung ist das Ergebnis einer eingehenden Prüfung der Sach- und Rechtslage in den konkreten Fällen.
 
Denn bei Sachverhalten im Ausland stoßen die Er­mittlungsbehörden an Grenzen.
 
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Sprechen Sie für die ganze Bundes­regierung? Auch für den Kollegen Stadler?)
 
Wenn kein automatischer Informationsaustausch zwi­schen beiden Staaten erfolgt und die ausländischen Finanzbehörden der deutschen Finanzverwaltung auch anderweitig keine Auskünfte über steuererhebliche Sachverhalte erteilen, können unvollständige oder fal­sche Angaben des deutschen Kapitalanlegers nicht auf­gedeckt werden. Der Ankauf von Daten ist in diesen Fäl­len das einzige Mittel, um Steuerhinterziehung durch Kapitalanlagen in nicht auskunftsbereiten Ländern auf­decken zu können.
 
Aber – auch davon ist in dieser Debatte gesprochen worden – wir müssen bei den Ursachen ansetzen. Wir müssen die internationale Zusammenarbeit bei der Be­kämpfung von Steuerhinterziehung verstärken. Deshalb ist es aus unserer Sicht notwendig, die Finanzbehörden in die Lage zu versetzen, Steuern auch bei Auslands­sachverhalten richtig festsetzen zu können.
 
Der beste Weg dahin ist es, die internationale Zusam­menarbeit so zu gestalten, dass die Verhandlungen über Doppelbesteuerungsabkommen, beispielsweise mit der Schweiz und anderen Staaten, zu einem erfolgreichen Ergebnis gebracht werden.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Auch die Schweizer Regierung scheint diese Notwen­digkeit zu erkennen. Deshalb setzen wir im Kampf ge­gen Steuerflucht auf eine rasche Einigung mit der Schweiz.
 
(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: So ist das!)
 
Dies hat die Bundeskanzlerin, dies hat unser Bundes­finanzminister in seinen Gesprächen mit der Schweizer Regierung deutlich gemacht. Es ist auch im Schweizer Interesse, dass wir bald zu einem positiven Ergebnis über ein Doppelbesteuerungsabkommen, verbunden mit dem notwendigen Datenaustausch, kommen. Dann ist nämlich der Ankauf solcher Daten nicht mehr erforder­lich.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Es darf aber kein Zweifel daran bestehen: Solange wir diese Abkommen nicht haben, muss die Finanzverwal­tung im Rahmen des rechtlich Zulässigen alle Möglich­keiten ausschöpfen, auch Auslandssachverhalte auf ihre Steuererheblichkeit hin zu überprüfen.
 
(Joachim Poß [SPD]: Sehr wahr! – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Richtig!)
 
Die bisherige Bewertung des Handelns der Finanz­verwaltung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte zeigt, dass dabei die Grenzen des Zulässigen nicht über­schritten, sondern eingehalten worden sind. So hat zum Beispiel die Staatsanwaltschaft Berlin Verfahren gegen handelnde Amtsträger eingestellt, ohne überhaupt in Er­mittlungen einzutreten. Bemerkenswert sind in diesem Zusammenhang auch zwei rechtskräftige Beschlüsse des Landgerichts Bochum, die in Bezug auf die sogenannten Liechtenstein-Fälle ebenfalls zu dem Ergebnis gelangen, dass die Daten verwertbar sind. Gegen eine Entschei­dung – auch davon ist gesprochen worden – ist Verfas­sungsbeschwerde eingelegt worden, über deren Behand­lung das Bundesverfassungsgericht aber noch nicht entschieden hat.
 
Der Umstand einer Verfassungsbeschwerde ändert aber nichts an der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Datenankaufs in den genannten Fällen. Die Verfassungs­beschwerde zeigt vielmehr, dass die bisher ergangenen Gerichtsentscheidungen Zweifel an der Verwertungsbe­fugnis der im Liechtenstein-Fall angekauften Daten nicht bestätigt haben.
 
(Christian Lange [Backnang] [SPD]: So ist es!)
 
Bei diesem Fall handelt es sich um den einzigen mit Ver­fassungsbeschwerde angegriffenen Durchsuchungsbe­schluss in einer Reihe von 100, die nicht angegriffen wurden. Sowohl die Staatsanwaltschaften wie auch die entscheidenden Gerichte haben bislang in keinem Fall ein Verwertungsverbot gesehen. Selbstverständlich ist eine Klärung der Rechtslage in derartigen Fällen durch das Bundesverfassungsgericht zu begrüßen.
 
Aufgabe der Finanzverwaltung ist es aber, die Steuer gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Diese Auf­gabe hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfas­sungsgerichts einen hohen Stellenwert. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung über den steuerlichen Kontenabruf, der politisch ebenfalls höchst umstritten war, eindrucksvoll unterstrichen. Ich finde, Roman Herzog, der frühere Präsident des Bundes­verfassungsgerichts und Bundespräsident, hat es in ei­nem Interview mit dem Südwestrundfunk auf einen gu­ten Nenner gebracht – ich zitiere –:
Ich würde mich mit dem Kauf schwer tun, aber würde es im Endeffekt tun. … Steuergerechtigkeit [ist mir] wichtiger als ein Bankgeheimnis, das in keiner Verfassung und auch sonst nirgends steht.
 
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der LIN­KEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Schwei­gen bei der FDP! Kein Beifall! Das sagt alles! – Joachim Poß [SPD]: Das ist aber eine funktionierende Koalition da hinten!)
 
Steht eine abschließende rechtliche Bewertung der Sachverhalte durch die Rechtsprechung aus, darf dies für die dem Legalitätsprinzip unterliegende Finanzverwal­tung kein Grund sein, notwendige Entscheidungen nicht zu treffen. Dieser Entscheidung kann in dieser Situation nur die eigene juristische Bewertung der handelnden Be­hörden zugrunde gelegt werden. Der Umgang mit Infor­manten, die Informationen gegen Geld anbieten, die auf Steuerhinterziehung im großen Ausmaß hindeuten, stellt deshalb die Finanzverwaltung des Bundes und der Länder vor neue Aufgaben. Aufgabe des Bundesministeriums der Finanzen ist es dabei, auf eine einheitliche Rechtsan­wendungspraxis bei der Auftragsverwaltung zu achten.
 
Die Komplexität der Sachverhalte und der sich stel­lenden Rechtsfragen muss aufgearbeitet werden, bevor Entscheidungen getroffen werden können. Deswegen gab es und wird es unterschiedliche Entscheidungen da­rüber geben, wie im Einzelfall mit einem konkreten An­gebot umgegangen wird. Daraus kann keinesfalls auf eine unterschiedliche Verwaltungspraxis geschlossen werden. Mir ist jedenfalls kein Bundesland bekannt, in dem Hinweisen auf Steuerhinterziehung, auch wenn sie von einem Informanten stammen, der Geld verlangt, nicht nachgegangen worden ist.
 
Der Bund hat bei der Behandlung dieser Fälle mitge­wirkt; und dem Bundeszentralamt für Steuern wurde im Rahmen der ersten Föderalismuskommission sogar aus­drücklich eine unterstützende Aufgabe bei der Verhü­tung und Verfolgung von Steuerstraftaten mit länder­übergreifender, internationaler und erheblicher Bedeutung zugewiesen. Wir haben inzwischen mit den Ländern ein gut funktionierendes Verfahren vereinbart. Dadurch wurde sichergestellt, dass in den größten Fällen, mit de­nen bislang die Finanzverwaltung konfrontiert war, im Liechtenstein-Fall und im aktuellen nordrhein-westfäli­schen Fall, die Zusammenarbeit gut funktioniert hat.
 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat uns inzwischen mitgeteilt, dass die Daten angekauft und der Justiz über­geben wurden. Mit der Generalstaatsanwaltschaft Düs­seldorf ist das weitere Vorgehen in Bezug auf die anste­henden Ermittlungen abgestimmt worden.
 
Mit dem Land Baden-Württemberg haben wir eben­falls eine gemeinsame Verfahrensweise abgesprochen. Auch mit dem Baden-Württemberg vorliegenden Ange­bot wird im Ergebnis so verfahren wie mit anderen An­geboten, die belastbare Hinweise auf Steuerhinterzie­hung im großen Ausmaß enthalten. Der Bundesminister der Finanzen hat sich mit Baden-Württemberg auf eine Behandlung des Falles geeinigt, die zu keinem anderen Ergebnis führen wird als zu dem, das auch bei Behand­lung anderer gleichgelagerter Fälle herauskäme.
 
(Nicolette Kressl [SPD]: Hört! Hört! – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Das ist ja interessant!)
 
Gemäß dieser Einigung wird der Bund die Steuer-CD ankaufen, gegebenenfalls auch unter Mitwirkung eines betroffenen Landes. Dabei wird sich der Bund selbstver­ständlich an das geltende Recht halten.
 
(Christian Lange [Backnang] [SPD]: Wissen Sie schon, wer die Steuerdaten in Baden-Württemberg kauft?)
 
Damit der Bund entsprechend verfahren kann, wird das Land Baden-Württemberg dem Bund die im Land vor­handenen Informationen zu dem Fall umfassend zur Ver­fügung stellen.
 
(Joachim Poß [SPD]: Eine fast schon peinliche Lösung! – Nicolette Kressl [SPD]: Peinlich für Baden-Württemberg!)
 
Ich bin sehr davon überzeugt, dass sich auch im Fall Baden-Württemberg
 
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Wir nicht!)
 
die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Bundes­finanzministerium und den Steuerverwaltungen der Län­der bewähren wird.
 
Herzlichen Dank.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord­neten der FDP)