Donnerstag, 10. Juni 2010
Umwelt und Naturschutz
„Rückwirkende Nachforderungspolitik“ mit Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar
Rede zur Entsorgung radioaktiver Abfälle
20.*) Beratung Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beteiligung der Energiekonzerne an den Kosten für das Atommülllager Asse
- Drs 17/1599 -
Sie sprechen in Ihrem Antrag das an, was man als „Verantwortungsprinzip“ beschreiben könnte. In einem Rechtsstaat gibt es für diese Verantwortlichkeit feste und verlässliche Regeln, namentlich etwa die der Ursächlichkeit, der Zurechenbarkeit, der Verjährung etc.
Diese Regeln gelten selbstverständlich auch im Energieversorgungsbereich. Demzufolge sind Anlagenbetreiber eines Kernkraftwerks in Verantwortung zu nehmen. Dies ist unstreitig und richtig, und das will ich nochmals hervorheben. Wir hatten hierzu in der letzten Legislatur nicht zuletzt und richtigerweise die Haftungsregeln in dem Bereich entscheidend detailliert und verschärft.
Das erklärte Antragsziel in der Drucksache 17/1599 wäre juristisch betrachtet allerdings unter eine Art „rückwirkende Nachforderungspolitik“ im Rahmen eines abgeschlossenen Sachverhalts zu subsumieren, und dies ist mit der Rechtsstaatlichkeit gerade nicht vereinbar.
Genau zu diesem Punkt bezüglich der rückwirkenden Gebührenerhebung im Bereich Asse habe ich in der letzten Legislatur in einer Plenarrede bereits ausführlich Stellung bezogen. Ich will meine Ausführungen gerne in Erinnerung rufen, denn das parlamentarische Erinnerungsvermögen von den Kollegen Bündnis 90/Die Grünen scheint nahezu so schlecht zu sein wie ihr parlamentarisches Gewissen.
Bezüglich Letzterem darf ich zuvörderst daran erinnern, dass Sie in Ihrer eigenen Regierungszeit nicht den sofortigen Ausstieg aus der Kernenergie veranlasst haben, auch wenn Ihre Partei unmittelbar nach Ausscheiden aus dem Regierungsamt wieder zum Hardliner-Ansatz der „unmittelbaren Ausstiegsbewegung“ zurück mutiert zu sein scheint und man ab der Niederlegung des Regierungsamtes wieder mit organisierten Sitzblockaden bei Transporten von radioaktivem Material rechnen musste, die fortan nicht mehr von grüner Prominenz, wie Trittin und Co., zurückgehalten wurden.
Und um an der Stelle zum Thema Asse zu kommen: Sie haben hier in Ihrer eigenen Regierungszeit auch keine Rechtsgrundlage für eine rückwirkende Gebüh-renerhebung geschaffen, und zwar deshalb, weil sie einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung nicht standgehalten hätte. Just diesen Punkt, dass eine rückwirkende Gebührenerhebung nicht erfolgen kann, hatte ich im Zuge der Änderung des Atomgesetzes in der letzten Legislatur bereits ausgeführt und darf ergänzen, dass dies juristisch davor wie danach vielfach belegt wurde.
Aber ich werde gerne nochmals und ergänzend für Sie meine Ausführungen niederlegen: Bei der Asse handelt es sich um ein Bundesforschungsbergwerk. Die von der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe in die Schachtanlage Asse angelieferten Abfälle sind, um hier Ihre Kritik im Antrag aufzugreifen, bei der Wiederaufbereitung als Betriebsabfall der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe entstanden und gingen in das Eigentum und damit in die Verantwortung der öffentlichen Hand über. Die damalige Gesellschaft für Kernforschung hat die Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe im Auftrag des Bundes – ich wiederhole: im Auftrag des Bundes – als Prototypanlage mit dem Ziel erstellt, Untersuchungen zur sicheren Betriebsführung durchzuführen, die die Prozesse der Wiederaufarbeitung optimieren sollte.
Zur Kritik an der Gebührenhöhe: Die veranschlagten Gebühren wurden ordnungsgemäß entrichtet. Dabei ist unstreitig – und insofern stimme ich Ihrer Kritik partiell zu –, dass der hierfür veranschlagte Betrag ex post ein zu geringer ist. Aber wir können die Uhren nicht zurückdrehen. Genauso wenig kann der Gesetzgeber heute nachträglich weitere Gebühren erheben. Und dies gilt, obwohl wir rund 30 Jahre später nicht nur die Einlagerung in einem ausgebeuteten Bergwerk überhaupt nicht mehr vornehmen würden, sondern für die Abnahme des Materials ganz andere Gebühren zu entrichten wären. Eine nachträgliche Gebührenerhebung scheitert am verfassungsrechtlich verankerten Verbot der Rückwirkung. Es handelt sich um einen in der Vergangenheit abgeschlossenen Lebenssachverhalt, an den rückwirkend weitere Rechtsfolgen geknüpft würden. Deshalb kann inhaltlich am Bestand von § 57 b Abs. 1 Satz 3 Atomgesetz nichts geändert werden.
Eng damit in Zusammenhang steht, dass Sie in Ihrem Antrag so tun, als ob die Regierungsparteien das Thema Kostenbeteiligung der Energiekonzerne einfach nicht behandeln würden: Ich darf insofern im Hinblick auf den chronologischen Rückblick in diesem Jahr exemplarisch auf die Ausführungen von Herrn Minister Röttgen verweisen anlässlich einer Sitzung des Umweltausschusses im Januar 2010. Im unmittelbaren Nachgang hierzu hatte Minister Röttgen ein Papier an alle Fraktionen im Umweltausschuss – auch an die Grünen, wie mir der Umweltausschuss aktuell nochmals bestätigte – versenden lassen, in dem er drei Möglichkeiten einer Beteiligung der Energieversorgungsunternehmen nochmals schriftlich niederlegte. Ich darf die damaligen Niederlegungen des Ministers wiederholen, wenn die Herrschaften von den Grünen unter anderem an dieser Stelle konsequent die Arbeit der Regierung ignorieren: die Einführung einer Brennelementesteuer und Verwendung der Einnahmen für die Stilllegung der Asse; die freiwillige Verpflichtung der EVU, auch im Falle der Einlagerung der Asse-Abfälle in den Schacht Konrad, eine Kostenteilung von 1/3 Bund und 2/3 EVU zu akzeptieren; die Schaffung eines Asse-Fonds analog zum Salzgitter-Fonds durch die EVU und damit teilweise Deckung der Stilllegungskosten und Schaffung eines finanziellen Ausgleichs für die Region.
Ihr Ziel war es, mit dem stimmungsmachenden Antrag 17/1599 vom Mai 2010 die Regierung vorzuführen als vermeintlich nicht handelnd. Das entspricht aber nicht den realen Gegebenheiten, und ich darf insofern auf die aktuellen Ergebnisse der Haushaltsklausur des Bundeskabinetts hinweisen. Hierin ist unter anderem auch explizit der steuerliche Ausgleich seitens der Kernenergiewirtschaft niedergelegt, unter ausdrücklichem Verweis auf den Ausgleich, der sich durch die Stilllegung und den Rückbau von kerntechnischen Anlagen – einschließlich Endlager – ergibt. Dies ist das Ergebnis einer kontinuierlichen parlamentarischen Arbeit der Regierungsparteien. Hier darf ich nochmals insbesondere auf unsere Arbeit 2010 im Umweltausschuss verweisen, die ich auszugsweise vorab angeführt habe.
Diese destruktiv stimmungsmachende Haltung, meine Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, halte ich in den schwierigen Zeiten, in denen wir uns derzeit befinden, für schlichtweg gleichermaßen unprofessionell wie unhaltbar. Und weil die Hoffnung zuletzt stirbt: Ich würde mir wünschen, dass Sie im Bereich der Energieversorgung und Energieversorgungssicherheit, auch wenn es das Thema Kernenergie und Endlager anbelangt, künftig mit fundierter und aufrichtiger Parlamentsarbeit überzeugen würden.