Reden

Paul Lehrieder
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Donnerstag, 1. Juli 2010
Arbeit und Soziales

Revision der Entsenderichtlinie zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig

Rede zur Entsenderichtlinie
9.) Beratung Antrag SPD
Für eine soziale Revision der Entsenderichtlinie
- Drs 17/1770 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!
 
Im Jahr 2004 setzte der lettische Bauun­ternehmer Laval Arbeitskräfte aus seinem Heimatland auf einer Baustelle in Schweden ein. Die Entlohnung er­folgte gemäß den lettischen Tarifverträgen. Schwedische Baugewerkschaften fassten dies als Lohndumping auf und versuchten, den Bauunternehmer dazu zu bewegen, die eingesetzten Beschäftigten gemäß den schwedischen Tarifvereinbarungen zu entlohnen. Zur Durchsetzung ih­rer Forderungen blockierten sie die Baustelle in Schwe­den.
 
(Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Klasse, die Schweden! Bravo!)
 
– Ja, das hätten auch die Linken machen können.
 
Der Europäische Gerichtshof erkannte in seinem Ur­teil vom 18. Dezember 2007 das Grundrecht auf Streik zwar ausdrücklich an, er vertrat aber die Auffassung, dass ein Streik keine der vier Grundfreiheiten der EU – Waren­verkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Personenverkehrs­freiheit sowie Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs – einschränken darf.
 
Es wird oft behauptet, der EuGH habe mit seinen Ent­scheidungen im Fall Viking und in den ähnlich gelagerten Fällen Laval und Rüffert den wirtschaftlichen Freiheits­rechten des EG-Vertrags, besonders der Niederlassungs­freiheit und der Dienstleistungsfreiheit, Priorität gegen­über der gewerkschaftlichen Aktionsfreiheit eingeräumt.
 
(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Das stimmt!)
 
Hier reihen sich mit ihrer Antragsbegründung die Kolle­gen der SPD ein. Sie nehmen dabei besonders auf das gewerkschaftliche Streikrecht und auf die Tarifautono­mie Bezug.
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, lieber Kollege Juratovic, mit Ihrem Antrag setzen Sie sich un­ter anderem dafür ein, dass in allen Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene, die Fragen der Entsendung be­rühren, das Grundrecht auf Tarifverhandlungen und kol­lektive Maßnahmen verankert wird. Ihre Forderungen betreffen größtenteils übergreifende europäische Sach­verhalte, auf die die Bundesregierung nur geringen Ein­fluss hat.
 
(Widerspruch der Abg. Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
 
– Sie können nachher noch reden, Frau Pothmer. Stellen Sie eine Frage, dann schauen wir mal.
 
Zur Frage, ob die Entsenderichtlinie als Konsequenz der Urteile des EuGH revidiert werden muss, gab es am 2. Juni dieses Jahres eine Anhörung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Euro­päischen Parlaments. Die Europäische Kommission hat in diesem Zusammenhang angekündigt, zu prüfen, ob überhaupt ein Bedarf für eine Revision der Entsende­richtlinie besteht, und frühestens 2011 einen entspre­chenden Vorschlag vorzulegen. Mit Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, greifen Sie die­sen Prüfungsergebnissen vor.
 
Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs drücken die Spannung zwischen ökonomischen Sachzwängen ei­nerseits und dem notwendigen Arbeitnehmerschutz an­dererseits aus. Hier muss sine ira et studio eine Lösung gefunden werden. Anders als die SPD bin ich aber der Auffassung, dass diese Urteile eine Revision der Entsen­derichtlinie nicht notwendigerweise erzwingen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Der EuGH hat in seinen Entscheidungen betont, dass die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nach dem EG-Vertrag als fundamentale wirtschaftliche Frei­heitsrechte garantiert werden. Ihnen kommt aber nicht nur eine Wirkung als Abwehrrecht bei staatlichen Ein­griffen zu, sondern auch eine direkte Wirkung gegenüber den Behinderungen der Freiheitsrechte durch private Dritte. Zu diesen zählen auch die Gewerkschaften. Der EuGH hat damit zum ersten Mal anerkannt, dass das Streikrecht als soziales Grundrecht im Sinne des Ge­meinschaftsrechts anzusehen sei. Im Urteil Laval greift er den Begriff des Sozialdumpings auf und sieht im Streikrecht zum Schutz der Arbeitnehmer gegen So­zialdumping ein zwingendes Allgemeininteresse.
 
Abschließend möchte ich noch auf ein interessantes Detail aufmerksam machen, das die SPD im letzten Ab­satz ihrer Antragsbegründung versteckt hat. Sie hält demnach nicht mehr kompromisslos an ihrer ursprüngli­chen Forderung nach einem flächendeckenden gesetzli­chen Mindestlohn fest, sondern scheint endlich dem stets von der Union bevorzugten Weg der tarifvertraglichen Mindestlöhne Positives abgewinnen zu können. Danke schön! Aber das nur am Rande.
 
Unsere ehemaligen sozialdemokratischen Mitkoalitio-näre werden sich noch daran erinnern können, dass die Große Koalition in der letzten Wahlperiode gerade die Entsenderichtlinie zum Anlass genommen hat, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auszuweiten. Insgesamt wurden mit Gebäudereinigern, Briefdienstleistern, der Pflegebranche, Sicherheitsdienstleistern, der Abfallwirt­schaft, Aus- und Weiterbildungsdienstleistern nach dem SGB II oder SGB III, Wäschereidienstleistern und auch Bergbauspezialarbeitern acht Branchen neu in den Gel­tungsbereich des Gesetzes aufgenommen. Die Zahl der Arbeitnehmer, die durch Mindestlöhne nach dem Arbeit­nehmer-Entsendegesetz geschützt werden können, war damit von 700 000 auf 3 Millionen gestiegen.
 
Daneben sind durch die Modernisierung des Mindest­arbeitsbedingungengesetzes, des MiArbG, Mindest­löhne auch in solchen Bereichen ermöglicht worden, in denen die Tarifbindung gering ist und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht angewandt werden kann. Wir ha­ben damit eine gute Voraussetzung für die Einführung der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit ge­schaffen, die ab dem Jahr 2011 gelten wird. Aus diesem Grund ist eine Revision der Entsenderichtlinie zum jetzi­gen Zeitpunkt nicht notwendig. Ich denke deshalb, wir sollten hier zunächst abwarten, zu welchem Ergebnis die EU-Kommission bei der Überprüfung der Richtlinie kommt. Aufgrund des ausdrücklichen Wunsches meines Nachredners, des Kollegen Wadephul, möchte ich ihm die verbleibende Minute hiermit schenken.
 
Danke schön.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)