Donnerstag, 1. Juli 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!
Im Jahr 2004 setzte der lettische Bauunternehmer Laval Arbeitskräfte aus seinem Heimatland auf einer Baustelle in Schweden ein. Die Entlohnung erfolgte gemäß den lettischen Tarifverträgen. Schwedische Baugewerkschaften fassten dies als Lohndumping auf und versuchten, den Bauunternehmer dazu zu bewegen, die eingesetzten Beschäftigten gemäß den schwedischen Tarifvereinbarungen zu entlohnen. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen blockierten sie die Baustelle in Schweden.
(Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Klasse, die Schweden! Bravo!)
– Ja, das hätten auch die Linken machen können.
Der Europäische Gerichtshof erkannte in seinem Urteil vom 18. Dezember 2007 das Grundrecht auf Streik zwar ausdrücklich an, er vertrat aber die Auffassung, dass ein Streik keine der vier Grundfreiheiten der EU – Warenverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Personenverkehrsfreiheit sowie Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs – einschränken darf.
Es wird oft behauptet, der EuGH habe mit seinen Entscheidungen im Fall Viking und in den ähnlich gelagerten Fällen Laval und Rüffert den wirtschaftlichen Freiheitsrechten des EG-Vertrags, besonders der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit, Priorität gegenüber der gewerkschaftlichen Aktionsfreiheit eingeräumt.
(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Das stimmt!)
Hier reihen sich mit ihrer Antragsbegründung die Kollegen der SPD ein. Sie nehmen dabei besonders auf das gewerkschaftliche Streikrecht und auf die Tarifautonomie Bezug.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, lieber Kollege Juratovic, mit Ihrem Antrag setzen Sie sich unter anderem dafür ein, dass in allen Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene, die Fragen der Entsendung berühren, das Grundrecht auf Tarifverhandlungen und kollektive Maßnahmen verankert wird. Ihre Forderungen betreffen größtenteils übergreifende europäische Sachverhalte, auf die die Bundesregierung nur geringen Einfluss hat.
(Widerspruch der Abg. Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
– Sie können nachher noch reden, Frau Pothmer. Stellen Sie eine Frage, dann schauen wir mal.
Zur Frage, ob die Entsenderichtlinie als Konsequenz der Urteile des EuGH revidiert werden muss, gab es am 2. Juni dieses Jahres eine Anhörung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments. Die Europäische Kommission hat in diesem Zusammenhang angekündigt, zu prüfen, ob überhaupt ein Bedarf für eine Revision der Entsenderichtlinie besteht, und frühestens 2011 einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen. Mit Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, greifen Sie diesen Prüfungsergebnissen vor.
Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs drücken die Spannung zwischen ökonomischen Sachzwängen einerseits und dem notwendigen Arbeitnehmerschutz andererseits aus. Hier muss sine ira et studio eine Lösung gefunden werden. Anders als die SPD bin ich aber der Auffassung, dass diese Urteile eine Revision der Entsenderichtlinie nicht notwendigerweise erzwingen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Der EuGH hat in seinen Entscheidungen betont, dass die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nach dem EG-Vertrag als fundamentale wirtschaftliche Freiheitsrechte garantiert werden. Ihnen kommt aber nicht nur eine Wirkung als Abwehrrecht bei staatlichen Eingriffen zu, sondern auch eine direkte Wirkung gegenüber den Behinderungen der Freiheitsrechte durch private Dritte. Zu diesen zählen auch die Gewerkschaften. Der EuGH hat damit zum ersten Mal anerkannt, dass das Streikrecht als soziales Grundrecht im Sinne des Gemeinschaftsrechts anzusehen sei. Im Urteil Laval greift er den Begriff des Sozialdumpings auf und sieht im Streikrecht zum Schutz der Arbeitnehmer gegen Sozialdumping ein zwingendes Allgemeininteresse.
Abschließend möchte ich noch auf ein interessantes Detail aufmerksam machen, das die SPD im letzten Absatz ihrer Antragsbegründung versteckt hat. Sie hält demnach nicht mehr kompromisslos an ihrer ursprünglichen Forderung nach einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn fest, sondern scheint endlich dem stets von der Union bevorzugten Weg der tarifvertraglichen Mindestlöhne Positives abgewinnen zu können. Danke schön! Aber das nur am Rande.
Unsere ehemaligen sozialdemokratischen Mitkoalitio-näre werden sich noch daran erinnern können, dass die Große Koalition in der letzten Wahlperiode gerade die Entsenderichtlinie zum Anlass genommen hat, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auszuweiten. Insgesamt wurden mit Gebäudereinigern, Briefdienstleistern, der Pflegebranche, Sicherheitsdienstleistern, der Abfallwirtschaft, Aus- und Weiterbildungsdienstleistern nach dem SGB II oder SGB III, Wäschereidienstleistern und auch Bergbauspezialarbeitern acht Branchen neu in den Geltungsbereich des Gesetzes aufgenommen. Die Zahl der Arbeitnehmer, die durch Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz geschützt werden können, war damit von 700 000 auf 3 Millionen gestiegen.
Daneben sind durch die Modernisierung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes, des MiArbG, Mindestlöhne auch in solchen Bereichen ermöglicht worden, in denen die Tarifbindung gering ist und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht angewandt werden kann. Wir haben damit eine gute Voraussetzung für die Einführung der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit geschaffen, die ab dem Jahr 2011 gelten wird. Aus diesem Grund ist eine Revision der Entsenderichtlinie zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig. Ich denke deshalb, wir sollten hier zunächst abwarten, zu welchem Ergebnis die EU-Kommission bei der Überprüfung der Richtlinie kommt. Aufgrund des ausdrücklichen Wunsches meines Nachredners, des Kollegen Wadephul, möchte ich ihm die verbleibende Minute hiermit schenken.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)