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Bartholomäus Kalb
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Freitag, 29. Oktober 2010
Wirtschaft und Mittelstand

Positives Signal für energieintensive Betriebe

Wettbewerbsfähigkeit erhalten
Anlässlich der Zweiten Lesung des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
Die energieintensiven Unternehmen in Deutschland liefern unverzichtbare Grund- und Werkstoffe für zahlreiche andere Branchen. Sie sind der industrielle Kern unserer Volkswirtschaft. Um die Wettbewerbsfähigkeit dieser wichtigen Unternehmen zu erhalten, sind Steuerentlastungen grundsätzlich unverzichtbar.

In den parlamentarischen Beratungen haben wir den Umfang der im Regierungsentwurf vorgesehenen Einschränkungen der Ökosteuer-Vergünstigungen für energieintensive Betriebe jährlich um mehr als 500 Millionen Euro reduziert. Dies ist ein positives Signal für unsere energieintensiven Unternehmen und für die Beibehaltung ihrer Produktion im Inland.

Im Einzelnen haben wir Folgendes erreicht: Der ermäßigte Steuersatz für Strom, den ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft für betriebliche Zwecke entnimmt, wird nur auf 75 Prozent statt auf 80 Prozent des vollen Steuersatzes angehoben. Die Erhöhung des Sockelbetrages haben wir mehr als halbiert. Statt 2.500 Euro, wie im Regierungsentwurf vorgesehen, soll der Sockelbetrag nun bei 1.000 Euro liegen. Dies kommt insbesondere dem Mittelstand zu gute. Der Sockelbetrag wird durch die Menge von Energieerzeugnissen und Strom gebildet, die zum vollen Energie- oder Stromsteuersatz zu versteuern sind, bevor eine Steuerentlastung ausbezahlt wird.

Den Entlastungssatz beim Spitzenausgleich haben wir von 95 Prozent nur auf 90 Prozent abgesenkt, statt auf 73 Prozent, wie im Regierungsentwurf vorgesehen. Damit tragen wir der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer energieintensiven Unternehmen Rechnung und sichern Arbeitsplätze.

Ohnehin unangetastet bleibt die Steuerbefreiung für besonders energieintensive Prozesse und Verfahren in § 51 Energiesteuergesetz und § 9a Stromsteuergesetz (insbesondere die Herstellung von Glaswaren, keramischen Erzeugnissen, Ziegeln, Zement, Kalk, Betonerzeugnissen, mineralischen Isoliermaterialien, Asphalt und mineralischen Düngemitteln sowie die Metallerzeugung und -bearbeitung).

Koalitionsspitze beim traditionellen Maibock-Anstich

Stabile Rahmenbedingungen für Industrie und Arbeitsplätze in Deutschland

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