Donnerstag, 3. September 2009
Europa
Parlamentarische Mitwirkungsrechte in EU-Fragen erneut erweitert
Beratungen im Europa-Ausschuss auf gutem Weg
Zu den Beratungen im Europa-Ausschuss des Bundestages über die Begleitgesetzgebung zum Vertrag von Lissabon erklärt der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Thomas Silberhorn:
Bei den gestrigen Beratungen des Europa-Ausschusses sind durch eine Reihe von Änderungsanträgen, die auch seitens der CSU eingebracht worden waren, zwei wesentliche Ziele erreicht worden: Es konnten verfassungsrechtliche Risiken vermieden und eine Schlechterstellung des Bundestages gegenüber dem Bundesrat beseitigt werden. Damit sind immerhin die wichtigsten Empfehlungen der Sachverständigen aus der zweitägigen Anhörung in der letzten Woche aufgegriffen worden.
Im Einzelnen wurden zwei weitere Zustimmungsvorbehalte für den Bundestag vereinbart. Wenn die Befugnisse der Europäischen Staatsanwaltschaft erweitert werden, muss der Bundestag ebenso mit Gesetz zustimmen wie bei einer Erweiterung der Kriminalitätsbereiche, für die die EU Mindestvorschriften erlassen kann.
Erhebliche praktische Bedeutung hat die Ergänzung, dass der Bundestag bei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland künftig auch über die vorgerichtlichen Mahnverfahren unterrichtet wird. Bislang hat die Bundesregierung nur den Bundesrat informiert, wenn die Europäische Kommission die mangelhafte Umsetzung von Richtlinien kritisiert hat. Diese Schlechterstellung des Bundestages gegenüber dem Bundesrat konnte nun endlich beseitigt werden.
Erhalten bleiben dem Deutschen Bundestag wie dem Bundesrat die bestehenden Zusammenarbeitsvereinbarungen mit der Bundesregierung in EU-Angelegenheiten. Danach darf das Büro des Bundestages in Brüssel weiter die Unterstützung durch die Ständige Vertretung und die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Brüssel einfordern. Für die tägliche Arbeit des Bundestagsfraktionen und ihrer Mitarbeiter in Brüssel bleibt diese Verpflichtung der Bundesregierung unverzichtbar.
Ein Wermutstropfen ist die unzureichende Lösung in Fragen der kommunalen Daseinsvorsorge. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, Stellungnahmen des Bundesrates zu EU-Vorhaben im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge nicht in der gleichen Weise zu berücksichtigen wie Stellungnahmen des Bundestages. Dass hier trotz eines einstimmigen Beschlusses der Europaminister aller Bundesländer kein Konsens erreicht werden konnte, ist bedauerlich und für ein vertrauensvolles Zusammenwirken von Bundestag und Bundesrat nicht angemessen.