Donnerstag, 17. Juni 2010
Arbeit und Soziales
Neue Brücken zu mehr Beschäftigung
Rede zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
13.) Erste Beratung Bundesregierung
Bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt -Beschäftigungschancengesetz
- Drs
17/1945 -
Noch ist die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise nicht überwunden, aber wir sind hier auf einem sehr guten Weg. Jetzt ist nicht die Zeit, resigniert auf der Stelle zu treten, sondern die Zeit des Vorwärtsschauens. Bei der Opposition, vor allem bei den Linken, ist aber das Schlechtreden der gegenwärtigen Situation symptomatisch. Sie verhält sich damit statisch und rückwärtsgewandt. Aus vielerlei Gründen ist die Stimmung derzeit oft schlechter als die Lage. Statt hier gegenzusteuern, gießen gerade die Linken mit ihrer Angstrhetorik hier immer wieder Öl ins Feuer.
Zwei gegensätzliche Tendenzen sind derzeit sichtbar: Einerseits bewegen sich viele Unternehmen mit ihren Haltekosten noch immer an den Grenzen der Belastbarkeit, andererseits beginnt allmählich die wirtschaftliche Erholung. Manche Unternehmen erreicht die Krise vermutlich erst in den nächsten Monaten und wird sie über 2010 hinaus vor Herausforderungen stellen.
Hier greift die Bundesregierung mit dem Beschäftigungschancengesetz ein. So wird die Sonderregelung zur Förderung der Kurzarbeit bis März 2012 verlängert und den Unternehmen damit Planungssicherheit gegeben. Darüber hinaus verlängern wir die Sonderregelung, dass Kurzarbeitergeld für Zeitarbeitnehmer unter gleichen Voraussetzungen wie für andere Arbeitnehmer möglich ist.
Für Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit werden den Arbeitgebern die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet, wenn die Arbeitnehmer während mindestens der Hälfte der ausgefallenen Arbeitszeit qualifiziert werden.
Die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeit ab dem 1. Januar 2009 erfolgt ab dem siebten Kalendermonat des Bezugs; die Erstattung erfolgt arbeitgeberbezogen.
Dabei darf die Kurzarbeiterregelung aber nicht den Charakter einer Dauersubvention bekommen. Deshalb soll zum Beispiel auch die Konzernklausel nicht verlängert werden, nach der Unternehmen Sozialabgaben sofort erstattet wurden, wenn an einem anderen Standort schon die Kurzarbeit eingeführt war.
Im Krisenjahr 2009 sind wir wegen des klugen Krisenmanagements der Bundesregierung gut gefahren. Das ist vor allem auch der Kurzarbeit zu verdanken, sozusagen dem Kriseninstrument Nummer eins.
Kurzarbeit verhindert Arbeitslosigkeit zum einen dank der Arbeitgeber, die ihren Beitrag geleistet haben, indem sie die Haltekosten getragen haben, und zum anderen dank der Politik, die das Kurzarbeitergeld bewilligt hat. Kurzarbeitergeldregelung und flexiblere Tarifvertragsgestaltung haben es vielen Unternehmen erlaubt, ihre Arbeitnehmer auch in der Krise weiterzubeschäftigen. Vor allem können sich aber auch die Beschäftigten, die Lohneinbußen auf sich genommen haben, um ihre Arbeitsplätze zu behalten, diesen Erfolg zurechnen.
Vor allem vom Mittelstand wird die Kurzarbeit genutzt. Sie sichert Unternehmen ihre gut eingespielte Belegschaft, die sie für den nächsten Auftrag braucht. Zu beobachten ist in diesen Zeiten auch: Viele Betriebe stehen zu ihren Beschäftigten, insbesondere zu den älteren unter ihnen. Es gab keine Entlassungs- und auch keine Frühverrentungswellen.
Gerade vor dem Hintergrund des sich wieder verstärkenden Fachkräftemangels war und ist es ein Gebot der ökonomischen Vernunft, zumindest die Stammbelegschaften zu halten.
Hunderttausende Arbeitsplätze konnten so gerettet werden, zwei Drittel davon vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen. Laut DGB gäbe es ohne Kurzarbeit jetzt wahrscheinlich 200 000 bis 300 000 Arbeitslose mehr.
Drei Aspekte möchte in diesem Zusammenhang besonders hervorheben:
Erstens. Gerade kleine und mittelständische Betriebe profitieren von der Regelung. Über die Hälfte der Kurzarbeit, 52 bis 56 Prozent, wird in mittelständischen Betrieben zwischen 20 und 500 Mitarbeitern geleistet.
Zweitens. Durch Kurzarbeit werden auch innovative Betriebe mit hochqualifizierten Arbeitskräften gefördert. Müsste ein Teil dieser Belegschaft gehen, ginge den Unternehmen Innovationspotenzial verloren.
Drittens. Viele Betriebe bilden weiter aus, statt die Ausbildung im Zuge der Krise und vor dem Hintergrund drohender Entlassungen einzustellen.
Der derzeitige Rückgang der Kurzarbeit beweist noch einmal, wie wichtig es ist, sie als Instrument zur Bewältigung der Krise einzusetzen.
Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB, belief sich die Zahl der Kurzarbeiter im Monatsdurchschnitt des ersten Quartals 2010 auf rund 933 000 Personen, nach 1,12 Millionen im dritten und 984 000 im vierten Quartal des Jahres 2009.
Sie sehen: Das Beschäftigungschancengesetz ist ein weiteres Instrument, um der Wirtschafts- und Finanzkrise entschlossen entgegenzutreten. Unser Ziel ist es, aus der Krise heraus neue Brücken zu mehr Beschäftigung zu bauen und gezielt die zu unterstützen, die es auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer haben.
Jetzt ist nicht die Zeit der Zauderer und Bedenkenträger, sondern die Zeit derjenigen, die Mut zum Handeln haben. Springen Sie deshalb über Ihren Schatten und stimmen Sie unserem Maßnahmenpaket zu!