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Bartholomäus Kalb
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Mittwoch, 13. April 2011
Finanzen und Haushalt

Nationale Steuersystematik nicht kaputt machen

EU-Pläne sind abzulehnen
Die EU-Kommission hat den Entwurf zur überarbeiteten Energiesteuerrichtlinie vorgelegt. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
Derzeit liegt der EU-Mindeststeuersatz für Diesel bei 33 Cent pro Liter. Er soll nach den Vorstellungen der EU-Kommission bis 2020 auf 41 Cent steigen. Der Steuersatz in Deutschland liegt derzeit schon bei 47 Cent pro Liter, also schon viel höher. Die Anhebung des Mindeststeuersatzes für Diesel führt also nicht automatisch zu einem höheren Dieselpreis.

Allerdings plant die EU-Kommission auch, die Besteuerung von Kraft- und Heizstoffen vom Volumen auf den CO2-Ausstoß und den Energiegehalt umzustellen. Statt wie bislang unterschiedliche Sätze für jede Spritart festzulegen und diese auf Basis der Menge zu erheben, sollen künftig sowohl Energiegehalt als auch Emissionen ausschlaggebend sein. Weil Diesel einen erheblich höheren Energiegehalt als Benzin hat, müsste er nach dem EU-Modell höher besteuert werden als Benzin. Sollte die Benzinsteuer in Deutschland unverändert bei 65 Cent je Liter bleiben, müsste der Steuersatz für Diesel bis 2020 auf knapp 75 Cent angehoben werden.

Zur Entlastung des Transportgewerbes wurden in Deutschland die Steuern auf Diesel in den vergangenen Jahren gering gehalten. Der niedrigeren Besteuerung von Diesel steht im PKW-Bereich eine deutlich höhere Kraftfahrzeugsteuer für Diesel-PKW gegenüber. Die Pläne der EU-Kommission, Benzin künftig höher zu besteuern als Diesel, laufen dieser Systematik zuwider und sind deshalb abzulehnen.

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