Donnerstag, 8. Juli 2010
Wirtschaft und Mittelstand
Missbrauch ausschließen statt Selbstanzeige abschaffen
Veränderungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige
Anlässlich der Diskussion über Veränderungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige im Fall der Steuerhinterziehung erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
Das Rechtsinstitut der Selbstanzeige gibt es in Deutschland seit mehr als 90 Jahren. Es hat sich bewährt und ist nach wie vor berechtigt. Eine Abschaffung der Selbstanzeige, wie dies die SPD fordert, ist abzulehnen. Durch die Selbstanzeige können viele Fälle aufgedeckt werden und es ergeben sich Erkenntnisgewinne für die Strafverfolgung, etwa über Steuerhinterziehungsmodelle.
Richtig ist aber auch, dass die Erfahrungen mit der Selbstanzeigeflut nach der Diskussion um den Kauf von Steuerdaten Änderungsbedarf im Detail aufzeigen. Die Möglichkeit zur Selbstanzeige darf nicht als Baustein einer durchdachten Hinterziehungsstrategie genutzt werden. Wir wollen an der Selbstanzeige für den reuigen Täter festhalten, der kalkulierende Steuerhinterzieher soll sie künftig aber nicht mehr nutzen können. Auch bezüglich des Zeitpunktes der Tatendeckung und der wirtschaftlichen Belastung des Selbstanzeigers besteht Handlungsbedarf.
Zu begrüßen ist, dass inzwischen auch die Finanzminister der Länder im Bundesrat auf Betreiben Bayerns einen konkreten Gesetzesvorschlag im Sinne der Überlegungen der Koalitionsfraktionen beschlossen haben.