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Max Straubinger
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Dienstag, 20. Dezember 2011
Arbeit und Soziales

Mindestlöhne für vier Millionen Beschäftigte

11 Branchen nun mit ausgehandelten Mindestlöhnen
Heute hat das Bundeskabinett eine neue Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit und die Verlängerung von zwei Branchenmindestlöhnen beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
Für vier Millionen Beschäftigte gelten künftig gesetzliche Mindestentgelte. Das Bundeskabinett hat heute der Einführung einer Lohnuntergrenze in der Zeitarbeitsbranche und der Verlängerung der Mindestlöhne für das Dachdecker- und das Gebäudereinigerhandwerk zugestimmt. Damit werden in elf Branchen zwischen den Tarifpartnern ausgehandelte Mindestlöhne vorgeschrieben. Sie gelten auch für nicht tarifgebundene und ausländische Betriebe.

Für die Zeitarbeit wird eine Lohnuntergrenze von 7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro im Osten vorgeschrieben; sie steigt am 1. November 2012 auf 8,19 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten. Diese Lohnuntergrenze gilt grundsätzlich für verleihfreie und für Verleihzeiten. Der Beschluss der Bundesregierung kann branchenübergreifend Druck für eine Erhöhung der Löhne erzeugen, da Zeitarbeitnehmer in allen Wirtschaftszweigen – außer im Baugewerbe – eingesetzt werden können.

Zeitarbeit soll Auftragsspitzen in Betrieben bewältigen helfen. Anzustreben ist, dass nach angemessener Einarbeitungszeit gleicher Lohn für gleiche Arbeit gilt.

Stabile Rahmenbedingungen für Industrie und Arbeitsplätze in Deutschland

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