Pressemitteilungen

Stephan Mayer
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Donnerstag, 17. Juni 2010
Innen und Recht, Kommunen

Migrantenquote durch die Hintertür

Objektive Chancengleichheit aller Bewerber muss gewahrt bleiben
Anlässlich der Diskussion um das Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz erklärt der innen- und rechtpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Die vollständige Integration von Migranten ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland nicht nur erforderlich, sondern wichtige Schlüsselaufgabe. Der vom Berliner Senat geplante Gesetzentwurf für ein Partizipations- und Integrationsgesetz zerstört jedoch das Gleichgewicht zwischen der Aufnahmebereitschaft der deutschen Gesellschaft und der Integrationsbereitschaft der Zuwanderer. Dies belegen die bereits monatelang andauernden Diskussionen sowie die ständigen Positionswechsel des Berliner Senats in den entscheidenden Fragestellungen.

Insbesondere die beabsichtigten Regelungen, den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst zu erhöhen, verletzen die bisher vorhandene objektive Chancengleichheit für alle Bewerber. Sie stellen die Einführung einer Migrantenquote durch die Hintertür dar.

Die hohe Qualität des Öffentlichen Dienstes in Deutschland beruht auch auf dessen klaren und objektiven verfassungsrechtlichen Grundsätzen, die für jeden gleichermaßen gelten. Einer dieser wichtigen Grundsätze ist die objektive Chancengleichheit aller Bewerber, aufgrund ihrer fachlichen Eignung und Befähigung eingestellt und befördert zu werden. Einer zusätzlichen Einführung von weiteren Eignungskriterien sind daher enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt.

Die Einführung der „interkulturellen Kompetenz“ als zusätzliches Einstellungs- und Bewertungskriterium bei Beförderungen tastet diese Grenzen jedoch nicht nur an, sondern überschreitet sie. Selbst wenn Nichtmigranten die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, „interkulturelle Kompetenz“ durch Teilnahme an Fortbildungen zu er-lernen, würde dies aus meiner Sicht gegen die bestehenden verfassungsrechtlichen Grundsätze der Chancengleichheit bei gleicher fachlicher Eignung und Befähigung verstoßen.

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