Reden

Dr. Georg Nüßlein
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Donnerstag, 8. Juli 2010
Arbeit und Soziales

Mehr Wettbewerb und Qualität, günstigere Preise und Nähe zum Kunden durch Liberalisierung des Postmarkts

Rede zu Arbeitsbedingungen im Briefmarkt
27.*) Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD
Arbeitsbedingungen im Briefmarkt - Sozialklausel nach § 6 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Postgesetz und Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Branche Briefdienstleistungen auf Grund des Arbeitnehmer Entsendegesetzes
- Drs 17/1615 -

In der großen Anfrage der SPD-Fraktion zu den Arbeitsbedingungen im Briefmarkt beklagt sich die SPD über die bisherige Entwicklung des Wettbewerbs und der sozialen Standards im Briefsektor. Ich zitiere: „Ein Teilarbeitsmarkt, der bislang durch existenzsichernde Einkommensbedingungen gekennzeichnet war, droht insgesamt zu einem Niedriglohnsektor zu werden, bei dem prekäre Beschäftigungsbedingungen dominieren …“. Ich halte es hier mit Walther Rathenau und möchte antworten: „Die Klage über die Schärfe des Wettbewerbs ist in Wirklichkeit meist nur eine Klage über den Mangel an Einfällen.“ Die Klagen haben in letzter Zeit allerdings merklich abgenommen. Es scheint die Konkurrenten der Deutschen Post AG hätten einen Weg gefunden, im Wettbewerb mit der Deutschen Post AG zu bestehen. Zu klären ist, ob dies auf Kosten der bei ihnen beschäftigten Menschen geht.
 
Uns ging es bei der Liberalisierung des Postmarkts um den Wettbewerb, um mehr Qualität, um Leistungssteigerung, um günstigere Preise und um die Nähe zum Kunden. Mir liegt als Abgeordneter eines ländlich geprägten Wahlkreises ganz besonders die flächendeckende Versorgung mit Briefdienstleistungen am Herzen. Wir wollen einen Wettbewerb, der den Kunden – also unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern – etwas bringt.
 
Die Maxime bei der Verabschiedung des Postgesetzes war: Wettbewerb im Bereich der Briefbeförderung darf nicht zulasten der Beschäftigten oder des ländlichen Raumes erfolgen. Keinesfalls wollen wir einen Wettbewerb um die schlechtesten Arbeitsbedingungen provozieren. Wettbewerb und die Berücksichtigung sozialer Belange dürfen sich in einer sozialen Marktwirtschaft grundsätzlich nicht widersprechen.
 
Die Situation stellt sich heute – im dritten Jahr nach der Verabschiedung des Postgesetzes – wie folgt dar: Der Postmarkt ist – insbesondere beim Briefgeschäft mit Privatkunden – ein schrumpfender Markt. Immer mehr Menschen schreiben E-Mails statt Briefe. Seitdem das letzte Teilmonopol im Briefmarkt gefallen ist, wetteifern somit immer mehr Anbieter um eine stetig schrumpfende Nachfrage.
 
Für die überwiegende Anzahl der Beschäftigten in der Briefbeförderung bei der Deutschen Post gelten auch weiterhin Arbeitsbedingungen, die sich deutlich von denen der Konkurrenzunternehmen unterscheiden. Die Deutsche Post AG hat als ehemaliges staatliches Monopol noch jede Menge Beschäftigte mit Arbeitsverträgen, die für einen Arbeitgeber unter den heutigen Bedingungen kaum zu bezahlen sind. Die Wettbewerber wie TNT und PIN tendieren auch weiterhin dazu, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. Teilweise liegt der Anteil an Beschäftigten, die auf ergänzende Sozialtransfers angewiesen sind, in diesen Unternehmen bei über 60 Prozent. Laut eigener Auskunft sind die Unternehmen nicht in der Lage, höhere Löhne zu zahlen.
 
Ein Anlauf, dieses Ungleichgewicht in den Griff zu bekommen, ist jetzt gescheitert: Nach zähen Verhandlungen wurde die Postbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen. Ein Postmindestlohn trat im Januar 2008 in Kraft. Der Arbeitgeberverband Postdienste und die Gewerkschaft Verdi hatten ihn ausgehandelt. Der erzielte Kompromiss liegt zwischen 8,00 Euro und 9,80 Euro pro Stunde für Briefzusteller. Vielfach wurde der Post AG vorgeworfen, mithilfe des ausgehandelten Mindestlohns einen Verdrängungswettbewerb gegen mittelständische und kleine Unternehmen zu führen. Von der Hand weisen kann man das nicht, weil es unter solchen Umständen schwer sein dürfte, in einem lohnintensiven Bereich Strukturen aufzubauen. Das Bundesministerium für Arbeit hatte diesen Mindestlohn – damals noch unter SPD-Führung – mit einer Verordnung schlussendlich für die gesamte Branche für allgemeinverbindlich erklärt. Die Konkurrenten der Deutschen Post AG klagten gegen diesen Tarifvertrag.
 
Die klagenden Arbeitgeber erbringen mit den von ihnen beschäftigten Zustellern Briefdienstleistungen. Sie sind Mitglied in einem im September 2007 gegründeten Arbeitgeberverband. Dieser und der klagende Arbeitgeberverband haben jeweils im Dezember 2007 mit der beigeladenen Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste einen Tarifvertrag für das Gebiet der Beklagten abgeschlossen. Der darin vereinbarte Bruttomindestlohn liegt unter den in der streitigen Verordnung bestimmten Beträgen.
 
Ende Januar dieses Jahres ist nun der vereinbarte Mindestlohn in der Postbranche vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt worden. Allerdings begründet das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung lediglich mit Verfahrensfehlern. Den Konkurrenten der Deutschen Post AG sei nicht ausreichend Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme gegeben worden. Somit sei die Verordnung für sie nicht rechtswirksam.
 
Sei’s drum: Die Verordnung wäre sowieso am 30. April 2010 außer Kraft getreten. Die Verhandlungen gehen also in eine zweite Runde. Gelernt haben wir eines: Wenn wir das Angebot der Briefdienstleistungen in Deutschland verbessern wollen, brauchen wir profitablen Wettbewerb. Wir brauchen leistungsfähige Wettbewerber zur Deutschen Post, diese Wettbewerber brauchen ihrerseits qualifizierte und motivierte Mitarbeiter. Solche Mitarbeiter lassen sich aber nicht dauerhaft mit niedrigsten Löhnen abfinden.
 
Wir brauchen Mindestbedingungen für die rund 220 000 Beschäftigten der Briefdienste, die aber keine Wettbewerbshürde aufbauen dürfen. Das ist so etwas wie die Quadratur des Kreises. Auch brauchen wir Ideen für die weitere Aufrechterhaltung eines flächendeckenden Universaldienstes. Wenn das Aufkommen für Postdienstleister auf dem Land zu gering ist, dann wird sich unter Umständen ein Postanbieter aus der Fläche zurückziehen.
 
Das heißt aber nicht, dass wir uns als Politik künftig in die Lohnfindung einmischen wollen. Tarifautonomie ist auch weiterhin ein hohes grundrechtlich garantiertes Gut. Ich setze darauf, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch im Bereich der Postdienstleistungen ohne staatliches Diktat in der Lage sind, Tarifverträge für ihre Branche auszuhandeln. Hier ist der Staat gefordert, sich zurückzunehmen. Die Regierung und das Parlament, als übergeordnete politische Ordnungseinheit, haben nicht die Aufgabe, konkrete Lohn- und Arbeitsbedingungen festzusetzen. Dies bleibt den mit der Materie vertrauten Tarifvertragsparteien vorbehalten.
 
Ich habe die Erwartung, dass sich alle beteiligten Tarifparteien in naher Zukunft auf eine Folgeregelung einigen. Wir brauchen einen zukunftsfähigen, leistungsstarken und vor allem flächendeckenden Universaldienst, der außerdem zu für die Beschäftigten der Branche sozial abgesicherten Bedingungen erbracht werden kann. Ziel muss es sein, dafür zu sorgen, dass sich die Betroffenen in der üblichen Weise miteinander verständigen, dass sich die Tarifparteien in naher Zukunft zu einem ordentlichen Ergebnis durchringen, dass dieses Ergebnis niemandem schadet und dass die Briefdienstleistungen im Ergebnis besser und nicht schlechter werden. Notfalls müssen wir mehr Druck über die Lizenzvergabe ausüben, wenn soziale Mindeststandards von einzelnen Unternehmen nicht erfüllt werden.