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Marlene Mortler
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Mittwoch, 29. September 2010
Wirtschaft und Mittelstand

Mehr Verbraucherschutz bei Teilzeit-Wohnrechten

Anbieter von Ferienwohnrechten stärker in der Pflicht
Der Tourismus-Ausschuss des Deutschen Bundestages hat heute dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge zugestimmt. Der Entwurf, der zum 23. Februar 2011 in Kraft treten soll, setzt eine EU-Richtlinie um. Er verbessert die Rechte von Verbrauchern gegenüber Anbietern dieser Urlaubsform. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marlene Mortler:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt den Entwurf als Gewinn für den Verbraucher. Wir verbessern seine Rechte gegenüber den Anbietern dieser besonderen Urlaubsform. Mit einem Teilzeit-Wohnrechtevertrag sichert sich ein Verbraucher gegen einmalige Zahlung einer festen Summe für mehrere Jahre das Recht, in einem bestimmten Zeitraum beispielsweise eine Ferienwohnung nutzen zu dürfen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die bisherigen Regelungen mit Blick auf den Verbraucherschutz lückenhaft waren. Wir nehmen daher mit dem Entwurf künftig Anbieter von Ferienwohnrechten stärker in die Pflicht. So müssen sie Werbung für ihre Produkte künftig deutlich als solche kenntlich machen. Zudem werden sie verpflichtet, den Verbraucher vor Vertragsabschluss mit einer Widerrufsbelehrung auf sein Widerrufsrecht und die Widerrufsfrist hinzuweisen. All dies ist schriftlich zu bestätigen. Widerruft der Kunde, sind ihm sämtliche Kosten des Vertrags, seiner Durchführung und Rückabwicklung zu erstatten.
 
Dieser Schutz erstreckt sich fortan auch auf Vermittlungsverträge und die Mitgliedschaft in Tauschsystemen, die direkt mit Teilzeitwohnrechten zusammenhängen. Auch Teilzeit-Nutzungsrechte an beweglichen Übernachtungsimmobilien wie Hausbooten oder Wohnmobilen sind künftig erfasst. Gleiches gilt für langfristige Urlaubsprodukte, die Preisnachlässe oder sonstige Vergünstigungen im Zusammenhang mit einer Unterkunft für die Dauer von mehr als einem Jahr gewähren.
 

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