Pressemitteilungen

Dr. Max Lehmer
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Mittwoch, 20. Juli 2011
Umwelt und Naturschutz

Mehr Transparenz für Verbraucher

Bürgerinnen und Bürger können künftig durch die zuständigen Behörden noch schneller, unbürokratischer und umfassender informiert werden
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation beschlossen. Dazu erklärt der verbraucherpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Max Lehmer:

Die Bürgerinnen und Bürger können künftig durch die zuständigen Behörden noch schneller, unbürokratischer und umfassender informiert werden. Gleichzeitig behalten wir die bewährte Grundstruktur der Gesetze bei und berücksichtigen in angemessener Weise die schutzwürdigen Interessen und Verfahrensrechte betroffener Unternehmen.

Mit der Evaluierung des Verbraucherinformationsgesetzes wurden bereits wichtige Vorarbeiten geleistet. Der Gesetzentwurf setzt konsequent die hierbei identifizierten Möglichkeiten für eine noch verbraucherfreundlichere Ausgestaltung der Verbraucherinformation um:

  • Zur Reduzierung des bürokratischen Aufwandes für die Bürger wird eine formlose Antragstellung ermöglicht, z. B. per E-Mail.
  • Anfragen werden grundsätzlich vollständig von Kosten freigestellt. Kosten sollen nur noch bei den wenigen, besonders arbeitsintensiven „Globalanfragen“ erhoben werden.
  • Der Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes wird auf Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes ausgeweitet (z. B. Haushaltsgeräte, Möbel).
  • Künftig gibt es eine Veröffentlichungspflicht („Muss“-Regelung) der zuständigen Behörde bei Rechtsverstößen sowie bei schwerwiegenden Gesundheitsgefährdungen und Verstößen gegen Hygiene- und Täuschungsvorschriften.

Die Transparenz staatlichen Handelns und der ungehinderte Zugang zu Informationen ermöglicht eigenverantwortliche Entscheidungen der Verbraucher am Markt und ist wesentliches Element eines demokratischen Rechtsstaates. Mit der Verbesserung der Verbraucherinformation setzen wir einen wichtigen Punkt des Dioxin-Aktionsplans und des Koalitionsvertrages um.

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