Donnerstag, 15. April 2010
Innen- und Rechtspolitik
Lücken bei Sicherungsverwahrung endlich schließen
Gesellschaft dauerhaft schützen
Anlässlich der Verurteilung eines 41-jährigen Wiederholungsstraftäters wegen Vergewaltigung und Mordversuches an einem 13-jährigen Mädchen erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Das Landgericht Traunstein hat den rückfällig gewordenen und geständigen 41-jährigen Sexualstraftäter wegen der besonders grausamen sowie rücksichtlosen Ausführung der Taten – das Opfer war mit über 30 Messerstichen lebensbedrohlich verletzt worden – zu 13 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Ich begrüße es ausdrücklich, dass das Gericht weitestgehend dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft gefolgt ist und somit sichergestellt ist, dass dieser nachweislich gefährliche und brutale Straftäter für eine sehr lange Zeit nicht mehr auf freien Fuß gesetzt wird. Leider bedurfte es hier einer weiteren schweren Straftat des Wiederholungstäters, bevor die Sicherungsverwahrung tatsächlich angeordnet werden konnte.
In Öffentlichkeit und Politik besteht Einigkeit darüber, dass die Gesellschaft in größtmöglichem Umfang vor derartigen Straftätern dauerhaft geschützt werden muss. Ich appelliere daher an die Bundesjustizministerin, bekannte Lücken bei der Sicherungsverwahrung endlich zu schließen und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Anforderungen an das Vorliegen von neuen Tatsachen sollten darin dringend gesenkt und die Zeitspanne für eine Rückfallverjährung erweitert werden. Wenn Vollzugsbehörden und Gutachter die „bestehende Gefährlichkeit“ eines Wiederholungstäters zweifelsfrei feststellen, muss es auch rechtlich möglich sein, die Gesellschaft wirksam und nachhaltig vor einer solchen Person zu schützen.