Mittwoch, 13. Oktober 2010
Arbeit und Soziales
Lohndumping wirksam verhindern
Einigung der Tarifparteien
Zu der gestrigen Einigung der Tarifvertragsparteien in der Zeitarbeitsbranche über ein einheitliches Mindestlohnniveau für die Zeitarbeit erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
Die Tarifvertragsparteien in der Zeitarbeitsbranche ermöglichen von Mai 2011 an Mindestlöhne auf gleichem Niveau. Damit ist die Voraussetzung zur verbindlichen Erstreckung der tariflichen Mindestlöhne auf die Zeitarbeitsbranche geschaffen. Im nächsten Schritt ist jetzt die Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz erforderlich. Wir sind der Auffassung, dass dieser Weg beschritten werden sollte.
Vom 1. Mai kommenden Jahres an wird sich der deutsche Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus Mittel- und Osteuropa öffnen. Dann können polnische, lettische und litauische Tarifverträge in Deutschland Gültigkeit erlangen. Normalerweise sind die Unternehmen der Arbeitnehmer, die aus dem europäischen Ausland nach Deutschland entsandt wurden, nicht an die hiesigen Tarifverträge gebunden. Funktionierende Tarifautonomie braucht aber starke Arbeitgeberverbände und starke Gewerkschaften, die für ihre Mitglieder verbindliche Abmachungen treffen können. Voraussetzung dafür ist, dass ein Unterlaufen hiesiger Tariflöhne durch ausländische Tarifverträge verhindert wird.
Dies lässt sich erreichen, indem die tariflichen Mindestlöhne in der Zeitarbeitsbranche für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dann gelten sie auch für Arbeitnehmer, die aus dem Ausland nach Deutschland entsandt wurden. Lohndumping lässt sich durch Festschreiben der Tariflöhne sowohl für deutsche wie für ausländische Arbeitnehmer wirksam verhindern. Dafür setzen wir uns ein.