Donnerstag, 17. Juni 2010
11.a) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, FDP
Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 WehrRÄndG 2010)
- Drs
17/1953,
17/2174,
17/2180 -
Frau Präsidentin!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben als christlich-liberale Koalition in unserem Koalitionsvertrag festgelegt – damit haben Sie recht, Frau Malczak –, dass wir angesichts grundlegender Veränderungen in der sicherheitspolitischen Lage sowie im Auftrag und im Aufgabenspektrum der Bundeswehr die Wehrpflicht auf sechs Monate verkürzen. Dieses Vorhaben setzen wir heute in die Tat um. Es ist ein Signal an die jungen Männer, dass wir sorgsam mit ihrer Lebenszeit umgehen und die Länge des Pflichtdienstes auf ein Mindestmaß reduzieren.
Es ist aber auch ein Auftrag vor allem an die Bundeswehr, in sechs Monaten eine komprimierte Form des Dienstes anzubieten, der sowohl für den Einzelnen als auch für die Bundeswehr selbst sinnvoll ausgestaltet ist. Nur wenn uns das gelingt, werden wir auch mit dieser verkürzten Form der Wehrpflicht langfristig Akzeptanz in der Gesellschaft finden.
Auch die zweite große Aufgabe aus unserem Koalitionsvertrag ist Minister Guttenberg gleich nach der Wahl angegangen: die dringend notwendige Reform der Strukturen der Bundeswehr. Die Organisation heute passt nicht zu den Anforderungen einer Armee in permanentem Auslandseinsatz.
Verschärfend kommt hinzu, dass auch das Bundesministerium der Verteidigung einen Teil zur Konsolidierung der Staatsfinanzen beisteuern muss. Es wird langfristig also weniger Geld zur Verfügung stehen. Es ist in dieser Situation keine Lösung, an all dem, was wir uns heute an Strukturen leisten, einfach festzuhalten und nur mit der Rasenmähermethode im Budget zu kürzen. Damit werden wir unserer Verantwortung für die Soldaten nicht gerecht.
Das Kabinett hat deswegen letzte Woche dem Bundesministerium der Verteidigung den Auftrag erteilt, in Zusammenarbeit mit der Strukturkommission zu prüfen, welche Folgen unter anderem eine deutliche Reduzierung des Personals der Streitkräfte für die sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands hätte. Es macht jetzt keinen Sinn, dem Ergebnis dieser Arbeit vorzugreifen und Tabus in Bezug auf die Wehrpflicht aufzustellen. Im Gegenteil: Wir sind es den jungen Männern, die ihren Wehr- oder ihren Ersatzdienst für unser Land ableisten, sogar schuldig, regelmäßig zu überprüfen, ob ihr Dienst sicherheitspolitisch weiterhin begründbar ist oder nicht.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Dieser Debatte müssen wir uns immer wieder stellen und sie auch offen und ehrlich führen. Denn auch das ist Grundlage für die Akzeptanz der Wehrpflicht in unserer Gesellschaft. Ausschlaggebend können in einer solch grundsätzlichen Debatte aber nicht nur die momentanen Einsatzanforderungen oder gar die Kassenlage sein.
(Florian Hahn [CDU/CSU]: So ist es!)
Ein Blick in unsere jüngere Geschichte zeigt doch, wie schnell sich Bedrohungslagen und Einsatzszenarien verändern können.
In den 80er-Jahren war die Bundeswehr noch voll auf den Ost-West-Konflikt ausgerichtet. Dann kam für viele überraschend der 9. November 1989 und der Fall des Eisernen Vorhangs. Kurz darauf begann der Krieg auf dem Balkan. Es entstand eine vollkommen neue sicherheitspolitische Lage in Europa, verbunden mit ganz neuen Einsatzaufgaben für die Bundeswehr. Dann kam, wieder überraschend, der 11. September 2001, der uns in schrecklicher Art und Weise die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus vor Augen geführt hat. Diese Bedrohung bestimmt unsere Einsätze heute.
Wenn wir uns jetzt im Zuge einer Reformdebatte über die Wehreform der Zukunft unterhalten, müssen wir uns folgende Fragen stellen: Was sind die wahrscheinlichen Einsatzszenarien der Zukunft? Was sind unwahrscheinliche Szenarien – Stichwort Landes- und Bündnisverteidigung –, und bis zu welchem Grad wollen wir uns auch dafür wappnen? Wie muss die Bundeswehr für diese Szenarien aufgestellt sein? Daraus abgeleitet: Brauchen wir in diesen Szenarien die Wehrpflicht zum Beispiel als Grundlage für die Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr im Krisenfall, ja oder nein?
Wir begründen die Wehrpflicht sicherheitspolitisch. Die Wehrpflicht hat aber auch zu einer tiefen Verankerung der Bundeswehr in unserer Gesellschaft geführt. Das ist nicht der Grund für die Wehrpflicht, aber es ist für mich ein Wert an sich.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Eine grundsätzliche Debatte werden wir in den nächsten Monaten intensiv führen. Sie ist aber zu trennen von dem Gesetzentwurf, über den wir heute hier diskutieren. Wir haben auch eine Verantwortung für diejenigen Wehrpflichtigen, die jetzt kurz vor ihrer Einberufung stehen. Diesen jungen Menschen geben wir mit diesem Gesetzentwurf Planungssicherheit. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)