Donnerstag, 16. Dezember 2010
Wirtschaft und Mittelstand
Koalition einig über Reform der nationalen Finanzaufsicht
Eckpukte verabredet
Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag haben sich heute auf eine Reform der nationalen Bankenaufsicht geeinigt. Wir haben nachfolgende zehn Eckpunkte verabredet und den Bundesminister der Finanzen gebeten, auf dieser Grundlage eine Umsetzung ausarbeiten zu lassen.
1. Die makroprudenzielle Aufsicht der Bundesbank wird konsequent ausgebaut, um die Bundesbank im ESRB handlungsfähig zu machen und zu stärken. Die Bundesbank muss permanent imstande sein, Systemrisiken der Finanzmärkte zu identifizieren. Dazu gehört insbesondere die laufende Erhebung, Vorhaltung und Bewertung mikrobasierter Marktdaten.
2. Die Schnittstelle zwischen makro- und mikroprudenzieller Aufsicht wird so abgegrenzt, dass die Verantwortlichkeiten von Bundesbank und BaFin klar zugeordnet sind. Hinreichende gegenseitige Information muss gewährleistet sein.
3. Analog zum ESRB treten Bundesbank, BaFin und Bundesregierung in geregelte Zusammenarbeit. Dazu wird der Ständige Ausschuss für Finanzmarktstabilität beim BMF unter Beteiligung von BaFin und Bundesbank weiterentwickelt. Das Verhältnis von Bundesbank und BaFin zum SoFFin wird klar definiert.
4. Die mikroprudenzielle Allfinanzaufsicht der BaFin bleibt erhalten aufgrund der Interdependenz von Finanzprodukten und Finanzmarktakteuren. Die Standorte der BaFin stehen nicht in Frage.
5. Die BaFin muss eigenständig und unmittelbar am Finanzmarkt intervenieren können. Ihre Aufgaben werden konkretisiert und eingegrenzt.
6. Die interne Organisationsstruktur der BaFin wird so weiterentwickelt, dass vor Ort rasch und nach klaren Prüfstandards interveniert werden kann.
7. Es wird geprüft, welche Aufgaben im Bereich des finanziellen Verbraucherschutzes notwendigerweise bei der BaFin angesiedelt werden müssen. Die Ausübung der übrigen Aufgaben darf in keiner Weise beeinträchtigt werden. Die Einrichtung einer unabhängigen Stiftung für Finanzprodukte nach dem Muster der Stiftung Warentest wird ebenfalls geprüft.
8. Es werden Rahmenbedingungen für Erhalt und Rekrutierung von qualifiziertem Prüfpersonal bei Bundesbank und BaFin gewährleistet.
9. Aufgaben und Zusammensetzung des BaFin-Verwaltungsrats werden mit dem Ziel präzisiert, die Unabhängigkeit der Finanzaufsicht zu stärken. Neue Strukturen bedingen möglicherweise eine Neuordnung der Finanzierung.
10. Sobald die inhaltlichen Beschlüsse gefällt sind, wird ein kommunikatives Konzept zur Neuordnung der nationalen Finanzaufsicht erarbeitet und umgesetzt.