Dienstag, 1. Juni 2010
Innen- und Rechtspolitik
Keine Wiederaufnahme des Verfahrens
Kindsmörder Gäfgen bleibt in Haft
Anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Beschwerde des verurteilten Mörders Gäfgen gegen die Bundesrepublik Deutschland erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, stellt nun abschließend und in aller Deutlichkeit fest, dass die zur Verurteilung und zur Festsetzung der Höhe des Strafmaßes relevanten Aussagen in einem fairen Verfahren zu Stande kamen und somit kein Verstoß gegen die ordnungsgemäße Verwertung von Beweismitteln vorliegt.
Ich begrüße ausdrücklich, dass mit diesem Urteil die nunmehr achtjährige juristische Auseinandersetzung ein Ende findet. Der Familie des Opfers ist nun die Möglichkeit gegeben diese schrecklichen Vorgänge zu verarbeitet, da eine Wiederaufnahme des Verfahrens nun ausgeschlossen werden kann.
Die Straßburger Richter machten allerdings auch deutlich, dass durch den ausgeübten Druck, um den Aufenthaltsort des Opfers zu ermitteln, teilweise rechtsstaatliche Grenzen überschritten wurden, die eine rechtliche Überprüfung nachvollziehbar machten.