Freitag, 2. Juli 2010
Landwirtschaft / Verbraucher
Keine Patentierung von Tieren und Pflanzen
Nutzen und Einsatz der Biotechnologie
Anlässlich der gestrigen Bundestagsdebatte zu Biopatenten erklärt der landwirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Lehmer:
Mit der fortschreitenden Entwicklung der Biotechnologie gewinnt die politische Diskussion um die Patentierung von Nutztieren und Nutzpflanzen zunehmend an Bedeutung. Die Diskussion führt zwingend zu Interessenkonflikten zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums einerseits und dem Grundsatz der allgemeinen Verfügbarkeit natürlicher genetischer Ressourcen andererseits.
Der Schutz geistigen Eigentums über Patente ist in einem Hochtechnologieland wie Deutschland unverzichtbar. Der Schutz einer Erfindung und die Wertschöpfung ist ein großer Ansporn, erfinderisch tätig zu werden. Er macht Innovationen der Öffentlichkeit zugänglich. Hierauf gründet sich ein großer Teil unserer Wirtschaftskraft und unseres Wohlstands. Die Sorge von Züchtern und Landwirten, dass Biopatente zu einer zunehmenden Konzentration der Pflanzenzüchtung auf wenige große Unternehmen sowie zu einer Verengung der biologischen Vielfalt in der Produktion auf wenige Hochleistungssorten und Rassen führen könnten, ist aber nicht unberechtigt.
Die derzeit geltenden europarechtlichen Grundlagen schließen nur Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen aus. Dringend ist jedoch die Frage zu klären, wie mit patentierten Verfahren umzugehen ist, die nicht auf den Schutz einer Sorte oder Rasse gerichtet sind, sondern bewusst oberhalb oder unterhalb dieser Ebene ganz legal zu einem Patentschutz für Nutzpflanzen oder Nutztiere führen können. Hier wird eine klare – auch ethische – Grenze überschritten. Wir müssen die Vielfalt unserer genetischen Ressourcen an landwirtschaftlichen Nutztieren und Nutzpflanzen erhalten. Unseren Landwirten und Züchtern müssen sie auch weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Auf Initiative der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe zum Thema Biopatente gegründet. Sie wird wegen der großen Bedeutung der Biopatente einen gemeinsamen Antrag der Bundestagsfraktionen formulieren, der trotz der zum Teil unterschiedlichen Vorstellungen zu Nutzung und Einsatz der Biotechnologie, eine klare Grenze zwischen Erfindungen als geistige Leistung und Entdeckungen von natürlichen Ressourcen in Form von Genen zieht. Der Antrag wird unter anderem die Ergebnisse des noch in diesem Monat erwarteten Gutachtens des Beirats für Biodiversität und der Anhörung zum Brokkoli-Patent vor der großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts beachten. Dies ist nicht nur ein wichtiges Signal gegenüber der Öffentlichkeit. Ein gemeinsamer Antrag stärkt auch die Position Deutschlands in dieser Frage auf EU-Ebene, erforderliche Änderungen des europäischen Rechts anzustoßen.