Pressemitteilungen

Dienstag, 6. September 2011
Dr. Günter Krings, Dr. Hans-Peter Uhl
Innen- und Rechtspolitik

Kein grundsätzliches Recht auf Anonymität im Internet

Öffentlicher Diskurs mit der eigenen, offenbarten Identität
Aktuell gibt es eine Forderung an die Firma Google, in ihrem sozialen Netzwerk auf den Zwang, einen Klarnamen anzugeben, zu verzichten. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und der innenpolitische Sprecher Hans-Peter Uhl:

„Es kann im Internet ebenso wie in der realen Welt kein grundsätzliches Recht auf Anonymität geben.

Das tragende Prinzip einer offenen Gesellschaft ist, dass man mit seiner eigenen, offenbarten Identität am öffentlichen Diskurs teilnimmt. Diese Praxis hat sich in unserer demokratischen Kultur und im gelebten Miteinander bewährt und sollte auch im Internet beibehalten werden.

Wir brauchen eine solche Kultur der Offenheit und keine Foren oder Netzwerke, in denen man sich feige in die Anonymität flüchten kann.

Nur in bestimmten Sondersituationen, etwa beim Kinder- und Jugendschutz oder bei Selbsthilfegruppen, kann Anonymität sinnvoll sein.

Die Entscheidung über einen Zwang zur Offenlegung des Klarnamens liegt letztlich auf Seiten der Betreiber. Schließlich gibt es auch keine allgemeine Rechtspflicht für Nutzer, sich zu identifizieren. Für einen politischen Aufschrei mehrerer Abgeordneter gibt es dagegen keinen Grund.“

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