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Stephan Mayer
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Mittwoch, 20. Juli 2011
Innen- und Rechtspolitik

Internetpranger ist keine taugliche Lösung

Eine rechtssichere und verfassungskonforme Ausgestaltung, die das Sicherheitsinteresse der Bevölkerung berücksichtigt, macht die Einführung eines Internetprangers obsolet
In den vergangenen Tagen hat erneut eine öffentliche Diskussion zur Einführung eines Internetprangers für entlassene Straftäter aus der Sicherungsverwahrung eingesetzt. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
So sehr ich den Wunsch von Eltern nach Information über ehemalige Sexu-alstraftäter in der unmittelbaren Nachbarschaft verstehen kann, halte ich eine Veröffentlichung von Namen und Adressen im Internet für keine taugliche Lösung. Abgesehen davon, dass sie mit der Möglichkeit einer vollständigen Resozialisierung unvereinbar wäre, würde eine Veröffentlichung von Namen und Adressen eher zu weiteren Auseinandersetzungen als zu einer Befriedung der Lage führen. Dies haben auch die entsprechenden Vorfälle in Heinsberg vor zwei Jahren gezeigt.

Vielmehr sollte daher die Neuregelung der Sicherungsverwahrung im Ergebnis dazu führen, dass gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter gar nicht erst auf freien Fuß gelangen können. Eine rechtssichere und verfassungskonforme Ausgestaltung, die das Sicherheitsinteresse der Bevölkerung berücksichtigt, macht die Einführung eines Internetprangers obsolet. Die gestern vorgelegten Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz sind ein erster Schritt in die richtige Richtung.


Hintergrund:
Nachdem in der vergangenen Woche bekannt wurde, dass ein vorzeitig aus der Si-cherungsverwahrung entlassener Sexualstraftäter erneut ein junges Mädchen miss-braucht hat, wurde vom Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft die Veröf-fentlichung der Namen und Adressen von entlassenen Sexualstraftätern im Internet gefordert.

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