Reden

Johannes Singhammer
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Donnerstag, 8. Juli 2010
Familie und Gesellschaft

Herstellung der Öffentlichkeit bei uns und weltweit ist wichtiger Schutzschirm für verfolgte und bedrohte Minderheiten

Rede zur Verfolgung religiöser Minderheiten
3.a) Beratung Antrag CDU/CSU, FDP
Religionsfreiheit weltweit schützen
- Drs 17/2334 -
Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
 
Wir in Deutschland wissen vom Wert der Freiheit des Glaubens. Ohne Religionsfreiheit gibt es keinen dauerhaften inneren Frieden. Im kollektiven Gedächtnis vieler Menschen bei uns, aber auch in Europa, sind die Erfahrungen des Dreißigjährigen Krieges, dieses schrecklichen Krieges, fest eingebrannt. Drei Jahrzehnte Krieg, Morde und Verwüstung haben - neben dynastischen und hegemonialen Gründen - vor allem auch die Auseinandersetzung um Religionsfreiheit zum Kern gehabt. Während dieses bitteren Dreißigjährigen Krieges erkannte man, dass kein Fürst, kein Staat, keine Obrigkeit, kein Mob dem einzelnen Menschen sein persönliches Verhältnis zu Gott vorschreiben kann. Als eine geschichtliche Erfahrung stellt unser Grundgesetz in Art. 4 Abs. 1 und 2 unmissverständlich fest:
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Das gilt für alle. Das gilt auch für Menschen, die nach Deutschland zugewandert sind und nicht einem der christlichen Bekenntnisse angehören. Deshalb ist der Bau von Gebetshäusern und Moscheen durch unsere Verfassung garantiert.
 
   Wir sagen allerdings auch denjenigen Staaten, die sich für in Deutschland lebende Landsleute einsetzen, damit diese ihre Religion zu Recht ungestört ausüben können, dass sie dabei die christlichen Minderheiten im eigenen Land nicht aus dem Blick verlieren sollen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Dabei genügt nicht die formale Gleichstellung auf dem Papier, sondern sie muss in der wirklichen Praxis erfolgen.
 
   Vor wenigen Tagen habe ich gemeinsam mit einem Kollegen und mit führenden Repräsentanten der katholischen und der evangelischen Kirche und der Evangelischen Allianz Christen in der Türkei besucht. Was man gesehen hat, muss man auch ansprechen. Unser Eindruck war: Viele christliche Minderheiten spüren einen Mangel an Religionsfreiheit und Toleranz, weshalb gerade viele jüngere Christen für sich keine Perspektive mehr sehen und das Land verlassen. Den christlichen Kirchen droht dort die Gefahr der Marginalisierung. Es leben zum Teil nur noch ein paar Familien in Dörfern, die früher mehrheitlich von Christen bewohnt waren.
 
   Kirchen und Klöster in Anatolien sind aber nicht nur uralte, ehrwürdige Bauwerke, die es aus touristischen Gründen zu erhalten gilt, sondern es muss Kirchen und Klöstern auch gestattet sein, christliches Leben zu entfalten. Deshalb erfüllt es mich mit Sorge, wenn beispielsweise jetzt in Deutschland mehr Mitglieder der syrisch-orthodoxen Kirche leben als in ihrer angestammten Heimat, der Provinz Mardin.
 
   Die seit 1971 unterbundene Priesterausbildung muss, gerade für die orthodoxe Kirche, wieder möglich sein, und die theologische Ausbildung, die eigenverantwortlich zu organisieren ist, ist notwendig, um eine schleichende Austrocknung des kirchlichen Lebens zu verhindern.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
 
   Meine sehr verehrten Damen und Herren, Religionsfreiheit wird nicht durch klare und eindeutige Rechtssätze gewährleistet. Darin sind wir uns einig. Religionsfreiheit wird vor allem auch durch den tagtäglichen Umgang von Verwaltung, Administration und Gerichten mit christlichen Minderheiten oder auch anderen religiösen Minderheiten gewährleistet oder auch verhindert.
 
   Festzustellen ist aber auch: Religionsfreiheit heißt nicht Wertneutralität. Wir in Deutschland haben in einem langen und schmerzhaften Prozess über Jahrhunderte hinweg eine religiöse bzw. weltanschauliche Neutralität des Staates verwirklicht, die aber keineswegs eine vollständige Wertneutralität der staatlichen Ordnung bedeutet. Die Zwei-Schwerter-Lehre und der Investiturstreit im Mittelalter haben letztlich zu Art. 140 unseres Grundgesetzes geführt, in dem unter anderem geregelt ist:
Es besteht keine Staatskirche.
   Bei den Gründervätern der Bundesrepublik Deutschland herrschte die Überzeugung vor, dass erst der Abfall von Gott den Weg freigemacht hatte für das schrankenlose Machtsystem tiefster menschlicher Erniedrigung des Nationalsozialismus. Auf dieser Grundlage unserer Verfassung haben wir die Religionsfreiheit definiert und garantiert. Wir wollen diese Erfahrungen nicht besserwisserisch anderen aufdrängen, aber es ist uns von der Union wie auch, glaube ich, allen Mitgliedern dieses Hauses wichtig, dass die Religionsfreiheit als Menschenrecht über nationale Grenzen hinweg verwirklicht wird. Deshalb werden wir darauf achten, dass die Freiheit des Gewissens und Glaubens bei unseren Partnern und den Mitgliedern der internationalen Völkergemeinschaft gewährleistet wird, und wir werden diese auch einfordern.
 
   Ein wichtiger Schutzschirm für verfolgte und bedrohte Minderheiten, insbesondere Christen, ist die Herstellung der Öffentlichkeit bei uns und weltweit. Deshalb hilft diese Debatte hier und heute vielen verfolgten Menschen in unterschiedlichsten Ländern vor allem dann, wenn wir uns mit einer einigen und gemeinsamen Botschaft an die Weltöffentlichkeit wenden.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie des Abg. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))