Grundsatzposition

ERNEUERBARE ENERGIEN SIND DIE ZUKUNFTSENERGIEN!
2010: Beschluss Klausurtagung in Wildbad Kreuth

Erneuerbare Energien sind die Zukunftsenergien!

Beschluss der XXXIV. Klausurtagung der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
vom 06. – 08. Januar 2010 in Wildbad Kreuth


Regenerative Energieversorgung technologieoffen weiter entwickeln und ausbauen!

Die erneuerbaren Energien befinden sich auf dem zukunftsweisenden Weg, fossile Energien abzulösen. Die CSU-Landesgruppe tritt für einen dynamischen Energiemix ein, bei dem die erneuerbaren Energien kontinuierlich konventionelle Energien ersetzen. Das ist ein wichtiger Beitrag, um gleichzeitig den Klimaschutz zu verstärken, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und Wirtschaftswachstum zu ermöglichen. Wir werden die erneuerbaren Energien zielorientiert, technologieoffen, landschaftsschonend und marktorientiert weiter ausbauen. Wir wollen:

  • mehr erneuerbare Energien in allen Bereichen, sowohl für Strom, wie auch für Wärme und Mobilität, um die Unabhängigkeit der deutschen Energieversorgung zu verbessern!
  • schnellere Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien! Dabei wollen wir sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien zu konventionellen Energien verbessern, wie auch die Exportchancen deutscher Unternehmen erhöhen.
  • eine am Verbrauch orientierte Energieerzeugung, d. h. vor allem eine stetige Energieerzeugung auch mit erneuerbaren Energien!
  • den Ausbau der Energienetze zügig vorantreiben!
  • die Erforschung erneuerbarer Energien und der Speichertechnologien massiv intensivieren!
  • und innovative Initiativen wie Desertec unterstützen!

Dazu bedarf es verlässlicher politischer Rahmenbedingungen. Vieles haben wir schon erreicht. Durch die konsequente Förderung erneuerbarer Energien ist ihr Anteil in den letzten Jahren stark gewachsen. Eine entscheidende Rolle für dieses stetige Wachstum spielt das Erneuerbare Energien Gesetz, das auf dem von der bürgerlichen Koalition 1991 eingeführten Stromeinspeisegesetz beruht. Es hat sich als Instrument zur Technologieförderung und zum Aufbau mittelständischer Strukturen bewährt. Deshalb halten wir an seiner Grundstruktur, einschließlich dem Einspeisevorrang, fest. Eine Verdrängung erneuerbarer Energien durch andere Energieträger wird es damit nicht geben.

Das Erneuerbare-Energie-Wärme-Gesetz definiert gesetzgeberische Ansprüche an den Neubau und wird flankiert von den Marktanreiz- und CO2-Gebäudesanierungsprogrammen, die die neue Koalition auch wegen der konjunkturellen Wirkung weiter hoch dotieren wird. Wir werden die Effizienz unserer Anreizprogramme evaluieren und ggf. über weitere Maßnahmen nachdenken. Bei der Weiterentwicklung der Programme wollen wir auch Anreize für die Nutzung Erneuerbarer Energien bei Neubauten setzen.

Um unsere Ziele so schnell wie möglich zu erreichen, müssen wir unsere Anstrengungen noch weiter intensivieren. Deshalb wollen wir:

Neue Bewertungsansätze für die breite Palette verfügbarer regenerativer Energien

Uns steht eine breite Palette erneuerbarer Energieformen zur Verfügung, die sich unterschiedlich als Energieträger für den Wärme-, Strom- und Kraftstoffbereich eignen. Um die unterschiedlichen Potenziale der einzelnen Energieträger zur Erreichung unserer Ziele passgenau ausnutzen zu können, brauchen wir für die weitere Ausgestaltung sach- und leistungsgerechter Förderungspolitik ein flexibles Bewertungsschema.

Für eine ausgewogene Beurteilung der Vorzüge der einzelnen Energieträger müssen u. a. die CO2-Vermeidungsleistung und die CO2-Vermeidungskosten, ihr Potential, die Versorgungssicherheit, die Verfügbarkeit zu einem gewünschten Zeitpunkt (Speicherfähigkeit), die Wertschöpfung für die heimische Wirtschaft und die Eignung für dezentrale Lösungen berücksichtigt werden.

Wir fordern die Bundesregierung auf, ein anerkanntes, unabhängiges Institut mit der Erstellung eines objektiven und transparenten Bewertungsschemas zu beauftragen. Ausgehend von vorzugebenden, gesellschaftlich-politischen Zielkriterien soll das Institut ein für alle erneuerbaren Energieträger geeignetes, einheitliches Punktesystem erstellen. Damit wird es möglich, jeden regenerativen Energieträger nach dem aktuellen Stand der technisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse zu bewerten. Diese Beurteilung erlaubt eine weitgehend objektivierte Aussage über die Qualität und Effizienz und damit auch über die Förderwürdigkeit eines regenerativen Energieträgers und ermöglicht einen Vergleich der Energieträger untereinander.

Biomasse
Die Biomasse ist schon jetzt mit einem Anteil von ca. 70 Prozent der bedeutendste erneuerbare Energieträger in Deutschland. Bereits 6 Prozent des Endenergieverbrauchs werden durch Bioenergie bereitgestellt. Als einziger regenerativer Energieträger ist sie speicherbar. Wärme, Strom oder Treibstoffe lassen sich damit ganz nach Bedarf erzeugen. Ein entscheidender Vorteil ist: Biomasse ist weitgehend CO2-neutral.

Bei allen Entscheidungen über die Produktion von energetisch nutzbarer Biomasse haben wir die Landwirtschaft und dabei insbesondere den bäuerlichen Familienbetrieb im Blick. Deshalb liegt uns daran, einen entscheidenden Teil der Wertschöpfung hier anzusiedeln. Wir wollen keinen Wettbewerb zwischen „Tank und Teller“. Die heimische Biokraftstofferzeugung verhindert diese Konkurrenz, insbesondere durch die Koppelproduktion von Energiepflanzen und Futtermitteln und den Einbau von Energiepflanzen in herkömmliche Fruchtfolgen. Damit gelingt es, Stoffkreisläufe in der Landwirtschaft zu optimieren und – etwa durch sinnvolle Verwertung von biogenen Rest- und Abfallstoffen zur Bioenergieerzeugung – zusätzlich Komponenten zu nutzen, die als Nahrungsmittel keine Rolle spielen. Bioenergieerzeugung stärkt unsere landwirtschaftlichen Betriebe.

Beim nachhaltigen Anbau von Energiepflanzen sind die Prinzipien „guter landwirtschaftlicher Praxis“ ebenso anzuwenden wie bei der Nahrungs- und Futtermittelproduktion.

Um marktliche Verwerfungen zu vermeiden, werden wir eine variable NaWaRo-Vergütung prüfen, die z. B. in geeigneter Weise am Maispreis anknüpfen könnte. Auch wollen wir die Nutzung organischer Abfallstoffe stärker gewichten. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden wir die Vergütung regelmäßig in ihrer Auswirkung evaluieren und an die technischen und ökonomischen Entwicklungen anpassen.

Um die Effizienz von Biogasanlagen zu erhöhen, muss der KWK-Bonus zu einem Effizienzbonus ausgeweitet werden, der für die Wärme- bzw. Kältenutzung oder für die zusätzliche Gasspeicherung gewährt wird. Letzteres wird Biogaskraftwerke für die Spitzenlast einsetzbar machen. Neben konkreten Kombikraftwerken kann auch auf diese Weise ein Lastausgleich erfolgen.

Daneben wollen wir die Biogaseinspeisung und die Nutzung des Biomethans in Kraftfahrzeugen erleichtern. Die Rahmenbedingungen dafür gilt es im ersten Halbjahr 2010 zu erarbeiten. Die CSU will dazu das EEWärmeG so ändern, dass die enthaltene Nutzungsverpflichtung erneuerbarer Energien auch durch einen ambitionierten Biogasanteil erfüllt werden kann. Gleichzeitig ist eine mittelstandsfreundliche Änderung der Netzzugangsverordnung anzustreben, die eine marktliche Steuerung der Biogaseinspeisung zulässt.

Neben sparsameren Fahrzeugen sind auch Biokraftstoffe eine kurzfristig verfügbare Maßnahme zur Verbesserung der Klimabilanz des Verkehrs. Deshalb muss der Biokraftstoffmarkt neu belebt werden. Dazu muss die Besteuerung reiner Biokraftstoffe – Bioethanol, Pflanzenöl, Biodiesel – angemessen an ihren spezifischen CO2-Reduktionspotentialen ausgerichtet werden. Pflanzenöl aus deutschem Anbau erbringt eine CO2-Minderung von mindestens 58%, Biodiesel von mindestens 45%. Beide Reinkraftstoffe liegen damit deutlich über der Grenze der deutschen Nachhaltigkeitsverordung von 35%. Im öffentlichen Personennahverkehr sollen Biokraftstoffe vollständig steuerbefreit werden. Die Steuerbefreiung von Pflanzentreibstoffen im öffentlichen Nahverkehr würde einen verlässlichen Markt von bis zu 1,1 Mrd. Liter pro Jahr schaffen. Die Abgrenzung zu anderem öffentlichen und privaten Verkehr könnte zielgenau nach § 56 Energiesteuergesetz erfolgen.

Photovoltaik
Die Kraft der Sonne ist unerschöpflich. Ihre Nutzung hat ein hohes Potential, das wir heben wollen. Dazu muss es uns gelingen, die dringend notwendigen Effizienzsteigerungen zu erreichen. Priorität bei der Nutzung von Photovoltaik in Deutschland haben für uns Dachanlagen, da sie am landschaftschonendsten sind und den für die Zukunft angestrebten vorrangigen Eigenverbrauch ermöglichen.

Mit Blick auf die weitere technische Entwicklung und den Export müssen vernünftige Optionen für Freiflächenanlagen erhalten bleiben, allerdings in sorgfältiger Abwägung zum Landschaftsbild und -verbrauch. Konkurrenzsituationen mit landwirtschaftlicher Nutzung sind zu vermeiden. Letztlich muss gelten: „Runter vom Acker, rauf auf’s Dach!“ Deshalb werden wir die baurechtlichen Voraussetzungen und einspeiserelevanten Flächenvorgaben in § 32 Abs. III Nr. 3 EEG zielorientiert anpassen. Für uns sind Freiflächenanlagen mit einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung im Sinne des Landesentwicklungsprogramms insbesondere dann vereinbar, wenn bereits erhebliche Vorbelastungen des Landschaftsbildes vorhanden sind. Derartige Vorbelastungen können z. B. vorliegen bei

  • brachliegenden, ehemals baulich genutzten Flächen,
  • Konversions- und versiegelten Flächen,
  • Flächen im räumlichen Zusammenhang als Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes,
  • Hauptverkehrsrouten bei entsprechender Dammlage.

Die Einspeisevergütung wird durch einen zusätzlichen, einmaligen Abschlag der Entwicklung angepasst. Die Höhe der – zusätzlich zur im EEG 2009 bereits festgelegten Degression – erforderlichen Absenkung wird ökonomisch seriös unter Berücksichtigung von Verbraucher-, Branchen-, und Standortinteressen evaluiert. Dazu soll ein renommiertes Wirtschaftsprüfungsunternehmen eine kurzfristige Übersicht über die tatsächlichen Margen entlang der gesamten Wertschöpfungskette ermitteln.

Im Interesse der Planungssicherheit soll hierzu baldmöglichst ein Vorschaltgesetz in Kraft treten und für danach genehmigte Anlagen gelten. Im Rahmen der regulären EEG-Novellierung soll anschließend ein Vergütungsmodell geprüft werden, das am Marktwachstum anknüpft. Mit dem Vorschaltgesetz soll auch die Gewerbesteuerteilung analog zur Windkraft neu geregelt werden, um die Steuer gerecht zu verteilen.

Außerdem wollen wir einen möglichst zeitnahen Vorrang des Eigenverbrauchs. Deshalb werden wir bei der anstehenden regulären EEG-Novellierung auf das Vergütungsmodell des § 33 II EEG ein besonderes Augenmerk richten, bei dem für den Eigenverbrauch von Dachanlagen die anreizergänzte Differenz zum Fremdbezug vergütet wird. Um einen Entwicklungsanreiz zu setzen, wollen wir in diesem Zusammenhang auch die Förderung der Speicherung von Strom prüfen.

Wind
Die Nutzung der Windenergie hat ein hohes Potenzial, um unsere anspruchsvollen Klimaschutzziele zu erreichen. So konnte mit der Windenergienutzung in Deutschland 2008 bereits rund 30,4 Mio. t CO2 eingespart werden. Deshalb wollen wir die Windkraft weitgehend dort stärken, wo die Voraussetzungen gegeben sind.

Die Nutzung von Windenergie steht jedoch im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit und Landschaftsbeeinträchtigung. Erste Priorität für die Nutzung von Windkraft muss die Windintensität am Standort und deren Ausnutzung entsprechend dem technischen Fortschritt bleiben. Mit Blick auf den Landschaftsschutz wollen wir dabei die Rahmenbedingungen für eine optimale Standortnutzung im Wege des Repowering besonders im Fokus behalten. Kommunale Gebietskörperschaften, die energieautark werden wollen, müssen dazu geeignete planerische Gestaltungsspielräume erhalten.

Geothermie
Da die Wärme der Erde praktisch unerschöpflich ist, wird die Geothermie in einem zukunftsfähigen Energiemix einen immer breiteren Raum einnehmen. Besonders die Tiefengeothermie wird in hierfür geeigneten Regionen, wie z. B. in Süddeutschland, für die Energiegewinnung immer wichtiger. Für die Nutzung ist entscheidend, dass Gefahren für Mensch und Umwelt ausgeschlossen werden.

Neben der Tiefengeothermie ist auch die oberflächennahe Geothermie eine wichtige Form erneuerbarer Energienutzung. Hier wollen wir die Ansprüche an Arbeitszahlen dem technischen Fortschritt ambitioniert anpassen.

Wasserkraft
Nach der Biomasse ist die Wasserkraft die Primärenergie, mit der weltweit der zweitgrößte Anteil an erneuerbarer Energie erzeugt wird. Aufgrund der günstigeren Gefälle hat die Wasserkraft vor allem in Süddeutschland ein hohes Potential. Wir wollen sicherstellen, dass der vielfach geforderte Ausbau – beispielsweise durch Leistungssteigerungen oder die Zulassung neuer bereits verbauter Standorte – von der Wasser-wirtschaftsverwaltung wohlwollend begleitet wird.

Die Ökologie spielt dabei eine ganz besondere Rolle. Wir wollen die Anreize zum Erreichen eines guten ökologischen Zustandes präzisieren und im Interesse von Kleinlebewesen und Gewässerökologie die Rückführung von organischem Rechengut in die Gewässer vorschreiben.

Information und Aufklärung

Die Akzeptanz und Wertschätzung erneuerbarer Energien hängt stark von Information und Wissen über ihre vielen Vorteile, Anwendungsmöglichkeiten und Förderprogrammen ab. Deshalb unterstützen wir alle laufenden Aktionsprogramme zur Förderung erneuerbarer Energien. Besondere Aufklärung ist notwendig über aktuelle technische Entwicklungen, die Eignung einzelner Energieformen für die ländlichen Räume und über mögliche kommunale Energiekonzepte.

Positionspapier als PDF zum downloaden