Die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Energie sowie der Klimaschutz gehören zu den zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Wir brauchen eine starke und wettbewerbsfähige Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft in Deutschland. Unsere Betriebe brauchen Planungssicherheit und Perspektiven. Viele Landwirte können sich sehr wohl am Markt behaupten. Dennoch gibt es Regionen mit landwirtschaftlicher Produktion, die einer besonderen gesellschaftlichen Begleitung bedürfen. EU-Vorgaben werden 1:1 in nationales Recht umgesetzt.
Wir wollen eine durch bäuerliche und unternehmerische Betriebsstrukturen gestaltete, flächendeckende Landbewirtschaftung. Unterschiedliche strukturelle und klimatische Produktionsbedingungen rechtfertigen eine weitere gezielte Unterstützung der Landwirtschaft in diesen benachteiligten Regionen. Dabei wird die Verwendung auf der Basis der landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ) als zentraler Abgrenzungsmaßstab beibehalten. Unabhängig vom Schutz des geistigen Eigentums wollen wir auf landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen kein Patentrecht.
Abschluss der WTO-Verhandlungen
Wir treten für einen erfolgreichen und ausgewogenen Abschluss der Doha-Runde ein, der auch das europäische Landwirtschaftsmodell berücksichtigt. Exportsubventionen und Interventionsmaßnahmen sind im internationalen Vergleich abzubauen.
Gemeinsame Europäische Agrarpolitik
Aus Gründen der Verlässlichkeit und Planungssicherheit müssen die EU-Direktzahlungen bis 2013 sicher sein. Wir brauchen auch nach 2013 eine starke erste Säule und eine finanziell gut ausgestattete zweite Säule der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik.
Regionen, in denen alternativlos nur Gründlandbewirtschaftung möglich ist sowie besonders benachteiligte Gebiete wie Berg-, Mittelgebirgs- und Steillagen- sowie sensible Grünlandgebiete müssen auch in Zukunft ausreichend bei der Förderung berücksichtigt werden. Die Sicherung des Dauergrünlandes als CO2-Senke ist ökologisch vorteilhaft und im Interesse der Milchbauern und der gesamten Gesellschaft.
Agrardiesel
Wir werden auf europäischer Ebene auf eine einheitliche Besteuerung des Agrardiesels hinwirken, um die Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirte zu beseitigen. Bis dahin wollen wir die Steuerermäßigung beim Agrardiesel fortführen.
Vermarktungsstrukturen und Marketing
Wir werden schnellstmöglich ein Gesetz zur Abwicklung des Absatzfonds einbringen. Wir werden die Absatzförderung deutscher Agrarprodukte auf internationalen Märkten ausbauen. Dabei gilt es insbesondere, die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen auf Exportmärkten zu unterstützen.
Milchwirtschaft in Deutschland
Die Weichen für das Auslaufen der EU-Milchquotenregelung im Jahr 2015 sind durch verschiedene Reformbeschlüsse auf EU-Ebene gestellt. Unser Ziel ist es, eine wettbewerbsfähige Milchwirtschaft in Deutschland zu erhalten. Aufgrund der derzeitigen Marktlage werden wir uns weiter für die Aussetzung der auf EU-Ebene beschlossenen Quotenerhöhungen einsetzen. Daher sind bis zum Jahr 2015 die notwendigen Anpassungsprozesse durch geeignete Maßnahmen zu flankieren.
Wir werden die Mittel aus dem EU-Milchfonds für strukturverbessernde und absatzfördernde Maßnahmen einsetzen.
Aufgrund der krisenbedingt aktuellen schwierigen Einkommenssituation werden wir ergänzend folgende Sofortmaßnahmen ergreifen:
- Um aktuell drohende Flächenbrachen und damit verbunden unwiderrufliche Schäden für Natur und Kulturlandschaft zu verhindern wird ein zweijähriges „Grünlandmilchprogramm des Bundes“ in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro aufgelegt.
- Zur Vermeidung von Beitragserhöhungen bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) in der aktuellen Krisensituation wird der Bundeszuschuss in den Jahren 2010 und 2011 um insgesamt 200 Millionen Euro erhöht.
- Für die beiden kommenden Jahre wird für die Landwirtschaft ein Krisen-Liquiditätshilfeprogramm mit Mitteln in Höhe von insgesamt 50 Millionen aufgelegt.
Ökologischer Landbau
Wir stehen für ein gleichberechtigtes Nebeneinander unterschiedlicher Wirtschaftsmethoden von konventioneller und ökologischer Landwirtschaft. Wir wollen den ökologischen Landbau insbesondere im Bereich Forschung fördern.
Ehemalige Treuhandflächen
Die Verwertung der Flächen der Bodenverwertungs-und Verwaltungs GmbH (BVVG) soll unter verstärkter Berücksichtigung agrarstruktureller Belange zügig vorangebracht und im Wesentlichen bis zum Jahr 2025 abgeschlossen werden. Die gegenwärtige Verkaufspraxis der BVVG wird überprüft. Wir setzen Verbesserungen beim Flächenerwerbsänderungsgesetz im Sinne der Alteigentümer durch.
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Zum besseren Schutz von Mensch, Tier und Umwelt wird das Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln unter Beibehaltung der geltenden hohen Standards vereinfacht und beschleunigt.
Forstwirtschaft
Das Bundeswaldgesetz wird novelliert. Dabei sind folgende Punkte vorrangig zu regeln: die Verkehrssicherungspflicht, die Definition von Kurzumtriebsplantagen und die Vermarktungsmöglichkeit für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Zudem wird die Charta für Holz weiterentwickelt.
Bei der Anwendung der Beschaffungsrichtlinie des Bundes wollen wir eine Gleichbehandlung beider Zertifizierungssysteme für Holz.
Bundesjagdgesetz
Damit Jäger ihren Auftrag zur nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen zu Gunsten der Erhaltung der Biodiversität nachkommen können, treten wir dafür ein, das Bundesjagdgesetz grundsätzlich in seiner jetzigen Form zu erhalten.
Fischerei
Wir unterstützen eine nachhaltige Binnen-, See-, Küsten- und Kutterfischerei, die Bestände erhält, artgerecht ist und den Tierschutz sichert. Wir werden die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Aquakultur verbessern und auf europäischer Ebene auf die Erstellung eines Managementplans für Kormorane drängen. Wir treten mit Nachdruck für die Einhaltung des internationalen Walfangverbots ein.
Grüne Gentechnik
Die Biotechnologie stellt eine wichtige Zukunftsbranche für Forschung, Wirtschaft und Landwirtschaft dar, die bereits weltweit etabliert ist. Deshalb wollen wir die verantwortbaren Potentiale der grünen Gentechnik nutzen. Der Schutz von Mensch und Umwelt bleibt oberstes Ziel des deutschen Gentechnikrechts.
Wir treten für eine stärkere Wissenschaftsorientierung und effiziente Zulassungsverfahren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf EU-Ebene ein.
Wir schaffen die rechtlichen Voraussetzungen, damit die Bundesländer innerhalb eines bundeseinheitlichen Rahmens von Kriterien flexibel eigenständig Abstände festlegen können, die zwischen Feldern mit genetisch veränderten Pflanzen und solchen mit konventionellem oder ökologischem Anbau einzuhalten sind.
Beim erlassenen Anbauverbot für die gentechnisch veränderte Maissorte MON810 wird der Ausgang des Gerichtsverfahrens abgewartet. Der Anbau der gentechnisch veränderten Stärkekartoffel Amflora für eine kommerzielle, industrielle Verwertung wird unterstützt.
Um eine für Wirtschaft und Überwachung praktikable Anwendung der im Gemeinschaftsrecht der EU festgelegten Nulltoleranz für nicht in der EU zugelassene GVO zu ermöglichen, werden wir das Gentechnikgesetz und das EG-Gentechnikdurchführungsgesetz ändern. Dort werden wir eine Ermächtigung schaffen, um offizielle Probenahme- und Nachweismethoden festzulegen.
Zur Schaffung einer umfassenden Verbrauchertransparenz streben wir eine Positivkennzeichnung (Prozesskennzeichnung) auf europäischer Ebene an.
Tierschutz und Tiergesundheit
Der Tierschutz hat eine zentrale Bedeutung. Wir setzen uns für artgerechte Tierhaltung und -ernährung ein. Wir wollen den Tierschutz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung im Einklang mit der Wirtschaftlichkeit voranbringen. Zur Verringerung von Tierversuchen werden wir die Entwicklung von Ersatzmethoden weiter fördern. Erfolgreicher Tierschutz kann insbesondere auch auf europäischer und internationaler Ebene verwirklicht werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Tiertransportzeiten in der EU weiter begrenzt werden.
Ländliche Räume
Wir stehen für starke, lebenswerte ländliche Räume sowie eine gleichwertige Entwicklung von ländlichen Regionen und städtischen Ballungszentren. Wir werden dem verstärkten demographischen Wandel vermehrt Aufmerksamkeit widmen.
Wir wollen die Vielfalt der ländlichen Räume erhalten sowie deren Stärken und Wirtschaftskraft fördern. Wir werden dafür insbesondere die Gemeinschaftsaufgaben zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der Agrarstruktur sowie weitere Infrastrukturmaßnahmen zur Unterstützung der ländlichen Regionen ausbauen und verstärkt gemeinsam zielorientiert einsetzen.
Wir werden das Landwirtschaftsgesetz in Richtung eines modernen Gesetzes für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum weiterentwickeln und das Ziel einer flächendeckenden, nachhaltigen Landbewirtschaftung in Deutschland festschreiben. Wir werden einen Maßnahmenkatalog zur Reduzierung des Verlusts landwirtschaftlicher Nutzflächen vorlegen und den Verlust landwirtschaftlicher Flächen durch Siedlung, Verkehr oder ökologische Ausgleichsflächenregelungen eindämmen. Das Flächenmanagement für Ausgleichsflächen muss verbessert werden.
Branntweinmonopol
Wir setzen uns auf EU-Ebene dafür ein, dass das Branntweinmonopol durch Verlängerung der am 31.12.2010 endenden beihilferechtlichen Ausnahmeregelung bis 2017 fortbestehen wird.
Deutsche Weinbaukultur
Wir setzen uns für den Erhalt der Qualität unserer Weinproduktion, die Wahrung der Herkunftskennzeichnung als Erkennungsmerkmal für Verbraucher und die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit ein. Wir setzen auf den Erhalt der Pflanzrechte, eine effektive Gemeinschaftswerbung und Exportförderung.
Schnelles Internet für ganz Deutschland
Eine flächendeckende Breitbandversorgung gehört für uns zur Daseinsvorsorge. Moderne Kommunikationsnetze schaffen verstärkten Zugang zu Informationen und damit mehr wirtschaftliches Wachstum und Lebensqualität. Für die Entwicklung von Industrienationen sind sie daher entscheidend. Wettbewerb, Regulierung und Kooperation sind die maßgeblichen Säulen für eine zügige Umsetzung der Breitbandstrategie.
Um die bislang noch nicht versorgten ländlichen Gebiete Deutschlands flächendeckend mit leistungsfähigem Breitband zu erschließen und gleichzeitig den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen zu beschleunigen, werden wir folgende Maßnahmen ergreifen:
- Wir werden rasch ein Monitoring zum Umsetzungsstand der Breitbandstrategie einleiten und im Lichte des bisher Erreichten alle Möglichkeiten unter Einbeziehung investitionsfreundlicher Regulierungsinstrumente ausschöpfen, um die Ziele einer flächendeckenden und hochleistungsfähigen Breitbandversorgung in einem nachhaltig wettbewerblichen Umfeld und im Technologiemix zu erreichen und Synergien beim Infrastrukturaufbau bestmöglich zu nutzen.
- Wir werden den neuen EU-Rechtsrahmen im Telekommunikationsgesetz rasch innovations- und investitionsfreundlich umsetzen und so die Breitbandstrategie unterstützen. Dabei werden wir den EU-Rechtsrahmen fortlaufend überprüfen.
- Wir werden die Maßnahmen von Bund und Ländern für den Breitbandausbau enger miteinander verzahnen. Zusammen mit den Ländern werden wir den von der EU-Kommission eröffneten und künftigen Rahmen für eine Breitbandförderung praxistauglich und unbürokratisch umsetzen.
- Wir werden alle möglichen Synergien beim Infrastrukturausbau für Breitband nutzen und dabei auch neue planungsrechtliche Instrumente zur schnellen Umsetzung prüfen.
- Wir werden uns in einem branchenübergreifenden Dialog, insbesondere unter Einbindung der Energienetzbetreiber, für verstärkte Anstrengungen beim Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen engagieren.
- Die Frequenzen werden jetzt zügig versteigert, damit in ländlichen Gebieten rasch und kostengünstig eine Breitbandversorgung gewährleistet werden kann.