Grundsatzposition

ERNÄHRUNG UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Auszug aus dem Koalitionsvertrag 'Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.' zwischen CDU, CSU und FDP vom 26.10.2009

Beim Kauf von Lebensmittel, beim Nutzen der digitalen Welt oder beim Abschluss von Finanzdienstleistungen: Angesichts globalisierter Märkte und eines wachsen­den Produktangebots wird die Situation für Verbraucher zusehends undurchsichtiger. Immer mehr Anbieter drängen auf den Markt: Wer neue Produkte, Technologien und Dienstleistungen nutzt, kennt nicht in jedem Fall seine Rechte und kann nicht immer die Folgen seiner Entscheidungen einschätzen, muss aber gleichzeitig auf Sicherheit und Qualität vertrauen können.

Unser Leitbild ist der gut informierte und zu selbstbestimmtem Handeln befähigte und mündige Verbraucher. Diesem Ziel verpflichtet, werden wir die Lebensqualität der Verbraucher erhöhen, durch mehr Transparenz, Aufklärung, Rechtsdurchsetzung und dort, wo es nötig ist, auch mit mehr Rechten.

Ernährungsbildung

Das erzieherische Engagement der Eltern und eine frühe Aufklärung über richtige und gesunde Ernährung im Kindergarten und Schule sind entscheidende Faktoren.

Die Angebote an Familienbildung für eine gesunde Ernährung von Kindern und Erwachsenen werden ausgebaut. Gemeinsam mit den Ländern werden wir das Thema der Ernährungsbildung in die Informations- und Bildungsangebote von Kindergärten und Schulen integrieren sowie die erweiterte Nutzung von EU-Programmen zu Schulmilch und -obst prüfen.

Lebensmittelkennzeichnung

Wir werden eine transparente Nährwert-Kennzeichnung von Lebensmitteln durchsetzen. Eine politische Steuerung des Konsums und Bevormundung der Verbraucher durch Werbeverbote und Strafsteuern für vermeintlich ungesunde Lebensmittel lehnen wir ab. Ein farblich unterlegtes Ampelsystem zur Nährwert-Kennzeichnung führt die Verbraucher in die Irre. Das zwischen dem Bundesminis­terium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Lebensmit­telwirtschaft entwickelte „1+4-Modell“ bietet hierfür den richtigen Ansatz. Dieses Modell ist EU-weit zu harmonisieren und darüber hinaus im Sinne einer übersich­tlicheren, einheitlichen Darstellungsweise weiterzuentwickeln und die Portionsgrößen des GDA-Wertes zu standardisieren.

Die EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben von Lebensmitteln (Health-Claims-Verordnung) ist praxisgerecht und verbraucherorientiert zu verbessern.

Auf Verpackungen von Lebensmitteln darf nur drauf stehen, was drin ist, und Abbildungen dürfen nicht verbrauchertäuschend wirken. Wir werden die Klarheit von Zutatenlisten, Abbildungen und Bezeichnungen verbessern. Lebensmittel-Imitate werden aus Gründen des Verbraucherschutzes und zur Vermeidung von Verbrau­chertäuschungen durch eine Änderung der EU-Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung klar gekennzeichnet. Unser Ziel ist eine regionale Herkunftskennzeichnung, die zwischen Ursprungs- und Verarbeitungsort unterscheidet.

Gesundheitlicher Verbraucherschutz

Sichere Lebensmittel haben für uns höchste Priorität. Wir wollen die Lebensmittelsicherheit weiter verbessern, ohne den bürokratischen Aufwand zu steigern. Das Qualitäts- und Sicherheitsbewusstsein über die gesamte Lebensmittelkette einschließlich des Verbrauchers muss noch stärker entwickelt werden. Wir setzen auf den Ausbau stufenübergreifender privatwirtschaftlich organisierter Qualitätssicherungssysteme und ihre Verzahnung mit der staatlichen Lebensmittelkontrolle.

Lebensmittelkontrolle

Wir setzen uns dafür ein, dass die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle bei einem wiederholten Verstoß gegen das Lebensmittel-und Futtermittelgesetz veröffentlicht werden. Die länderübergreifende Zusammenarbeit bei der Lebensmittelkontrolle ist zu intensivieren.

Zur Vermeidung zukünftiger Gammelfleischskandale werden Schlachtabfälle (sogenanntes K-3-Material) eingefärbt.

Wirtschaftlicher und rechtlicher Verbraucherschutz

Unsere Verbraucherpolitik setzt auf die Stärkung des Verbrauchers im Markt. Unser Leitbild ist der gut informierte und zu selbstbestimmtem Handeln befähigte und mündige Verbraucher. Dazu gehört umfassende Verbraucherbildung, sowie Aufklärung und Zugang zu Informationen. Verbraucher sollen sich leicht informieren können, sie sollen gut beraten und ihre Interessen gut vertreten werden. Für die Finanzierung der Beratungs- und Informationsaktivitäten von Verbraucherzentralen und unabhängiger Verbraucherschutzorganisationen wie der Stiftung Warentest werden langfristige Konzepte der Finanzierung entwickelt, die dem auch durch die Finanzkrise ausgelösten Mehrbedarf an unabhängiger Beratung des Verbrauchers Rechnung tragen.

Wir setzen bei der Verbraucherinformation auf den Einsatz einer verständlichen deutschen Sprache. Dies gilt in besonderem Maße im öffentlichen Raum, bei Produktkennzeichnungen, Gebrauchsanweisungen und bei der Bürgerkommunikation.

Auch der Aspekt der Nachhaltigkeit spielt für den Verbraucher eine stetig zunehmende Rolle. Den nachhaltigen Konsum wollen wir stärken. Dem wollen wir mit zusätzlichen Informationen durch freiwillige Systeme von Handel und Wirtschaft Rechnung tragen.

Wir werden ein zentrales Verbrauchertelefon mit Lotsenfunktion einführen.

Informationsgesetze

Das geltende Verbraucherinformationsgesetz wird reformiert. Bei der Reform des Gesetzes werden die Ergebnisse der Überprüfung berücksichtigt. Die Ansprüche des Verbrauchers auf Information werden in einem einheitlichen Gesetz zur Regelung der Informationsansprüche des Bürgers zusammengefasst.

Europäische Verbraucherpolitik

Die im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher vorgesehene Vollharmonisierung von Verbraucherschutzvorschriften soll auf einzelne Bereiche beschränkt bleiben.

Das deutsche GS-Zeichen „Geprüfte Sicherheit“ wollen wir erhalten und nach seinem Vorbild ein freiwilliges europäisches Sicherheitszeichen fordern.

Außergerichtliche Streitschlichtung

Die Einrichtung einer unabhängigen, übergreifenden Schlichtungsstelle für die Verkehrsträger Bus, Bahn, Flug und Schiff wird gesetzlich verankert.

Anlegerschutz

Wir wollen ein konsistentes Finanzdienstleistungsrecht schaffen, damit Verbraucher in Zukunft besser vor vermeidbaren Verlusten und falscher Finanzberatung geschützt werden. Ein angemessener Anlegerschutz gegen unseriöse Produktan­bieter und Falschberatung wird prinzipiell unabhängig davon gewährleistet, welches Produkt oder welcher Vertriebsweg vorliegt. Die Haftung für Produkte und Vertrieb soll verschärft werden. Wir wollen deshalb die Anforderungen an Berater und Vermittler insbesondere in Bezug auf Qualifikation, Registrierung, und Berufshaftpflicht in Anlehnung an das Versicherungsvermittlergesetz vereinheitlichen. Kein Anbieter von Finanzprodukten soll sich der staatlichen Finanzaufsicht entziehen können.

Die Kunden müssen die wesentlichen Bestandteile einer Kapitalanlage, sämtliche Kosten und Provisionen einschließlich Rückvergütungen schnell erkennen können.

Rahmenbedingungen der digitalen Kommunikation

Wir brauchen ein verpflichtendes Bestätigungsfeld für alle Vertragsabschlüsse im Internet. Mit dem verpflichtenden Preisangabefenster können wir Internetabzocke minimieren.

Wir wollen die Problematik der unterschiedlichen Handhabung der Kostenverteilung bei Warteschleifen im Telefonverkehr auf deren Praxistauglichkeit hin überprüfen.

Die in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten gesetzlichen Regelungen zum Handel mit persönlichen Daten sind zu evaluieren. Dies gilt auch für den ausreichenden Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet und bei der Einführung von Funketiketten.

Verbraucherschutz im Versorgungsbereich

Wir werden die Informationen des Verbrauchers zu langlebigen Wirtschaftsgütern bezüglich des Energie- und Wasserverbrauchs, u. a. durch intelligente Stromzähler sowie die Transparenz bei der Festlegung der Preise verbessern.

Rechte von Fahrgästen

Die Rechte von Bahnkunden und Fluggästen werden überprüft und ggf. verbessert.

Schutz bei Immobiliendarlehen

Wir werden den Schutz des Darlehensnehmers, der sein Immobiliendarlehen vertragsgemäß bedient, stärken. Eine Abtretung der Darlehensforderung oder die Übertragung des Kreditverhältnisses an ein Unternehmen ohne Banklizenz wird daher zukünftig nur bei Genehmigung des Darlehensnehmers wirksam sein.