Sofortprogramm krisenentschärfende Maßnahmen
Um schnell und effektiv Wachstumshemmnisse zu beseitigen, werden wir unverzüglich mit einem Sofortprogramm zum 1. Januar 2010 beginnen. Die Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen sowohl für international aufgestellte Konzerne als auch für mittelständische Unternehmen werden entschärft. Zu diesem Zweck werden wir:
bei den Verlustabzugsbeschränkungen („Mantelkauf“)
- die zeitliche Beschränkung bei der Sanierungsklausel zur Verlustnutzung bei Anteilsübertragungen aufheben,
- den Abzug von Verlusten bei Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen - soweit erforderlich – wieder zulassen („Konzernklausel“),
- den Übergang der Verluste in Höhe der stillen Reserven zulassen,
bei den Zinsabzugsbeschränkungen („Zinsschranke“)
- die höhere Freigrenze von 3 Mio. Euro dauerhaft einführen, um insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen zu entlasten,
- einen Vortrag des EBITDA rückwirkend ab dem Jahr 2007 für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren einführen, um den Zinsabzug für die Unternehmen auch bei Konjunkturschwankungen zu verstetigen,
- die Escape-Klausel überarbeiten und für deutsche Konzerne anwendbar machen,
bei den grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen
- unverzüglich die negativen Auswirkungen der Neuregelung zur Funktionsverlagerung auf den Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland beseitigen,
bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen
- den Hinzurechnungssatz bei den Immobilienmieten von 65% auf 50% reduzieren (alle übrigen Fragen werden in die Kommission „Gemeindefinanzen“ einbezogen),
bei der Grunderwerbsteuer
- die Umstrukturierung von Unternehmen durch eine Konzernklausel erleichtern,
bei den Ertragsteuern
- ein Wahlrecht einführen, die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro oder die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000 Euro anzuwenden.
Mittelfristige Ziele für die Unternehmensbesteuerung
Steuerpolitik ist auch Standortpolitik. Aus diesem Grund wollen wir das Unternehmenssteuerrecht weiter modernisieren und international wettbewerbsfähig gestalten. Aufkommensneutralität sollte gewahrt bleiben. Unternehmerische Entscheidungen sollten sich - unabhängig von Rechtsform, Organisation und Finanzierung - in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und nicht nach steuerlichen Aspekten richten. Auch der Holdingstandort Deutschland soll gestärkt werden. Ansatzpunkte für eine Prüfung sind:
- eine Neustrukturierung der Regelungen zur Verlustverrechnung,
- die grenzüberschreitende Besteuerung von Unternehmenserträgen,
- die Einführung eines modernen Gruppenbesteuerungssystems anstelle der bisherigen Organschaft
Darüber hinaus wollen wir uns mit dem Problem der zweifachen Besteuerung von Unternehmenserträgen auf der Ebene der Unternehmen und Anteilseigner einerseits und der nur einfachen Besteuerung der Erträge aus risikoarmen Zinsprodukten andererseits auseinandersetzen.
Wir werden unsere Politik der Doppelbesteuerungsabkommen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen ausrichten und deshalb grundsätzlich an der Freistellung der ausländischen Einkünfte festhalten.
Die Bemühungen im Kampf gegen die internationale Steuerhinterziehung werden wir weiter vorantreiben.
Wir werden eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung einsetzen. Diese soll auch den Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz prüfen.
Umsatzsteuer
Auch die Umsatzsteuer muss an die modernen Anforderungen angepasst werden. Eine Umstellung auf die Ist-Besteuerung auf Leistungserbringer-und empfängerseite könnte beispielsweise zur Bekämpfung des Steuerbetrugs und zur Verbesserung der Zahlungsmoral beitragen. Deshalb werden wir im Verlauf der Legislaturperiode unter Einbeziehung der europäischen Vorgaben prüfen, ob und in welchem Umfang das Prinzip der Ist-Besteuerung der Umsätze ausgeweitet werden kann.
Daneben gibt es Handlungsbedarf bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen. Benachteiligungen gehören auf den Prüfstand. Aus diesem Grund wollen wir eine Kommission einsetzen, die sich mit der Systemumstellung bei der Umsatzsteuer sowie dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst. Dabei gilt es auch, die europäische Wettbewerbssituation bestimmter Bereiche zu berücksichtigen. Deshalb wollen wir ab dem 1.1.2010 für Beherbergungsleistungen in Hotel-und Gastronomiegewerbe den Mehrwertsteuersatz auf 7 Prozent ermäßigen.
Die Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen ist mit Blick auf die jüngste EuGH-Rechtsprechung umgehend so anzupassen, dass keine steuerliche Ungleichbehandlung mehr besteht. Nach dem Urteil des EuGH bleibt die Grundversorgung der Bürger mit Postdienstleistungen umsatzsteuerfrei.
Wir streben Wettbewerbsgleichheit kommunaler und privater Anbieter insbesondere bei der Umsatzsteuer an, um Arbeitsplätze zu sichern und Investitionen zu ermöglichen. Aufgaben der Daseinsvorsorge sollen nicht über die bestehenden Regelungen hinaus steuerlich belastet werden.
Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit für die heimische Produktion von Biokraftstoffen auch unter steuerlichen Gesichtspunkten erhalten. Für die Branche muss Planungssicherheit gewährleistet sein.
Wir streben eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung an, die zusätzliche Forschungsimpulse insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen auslöst.
Die bereits beschlossene Einkommensteuerentlastung, das Sofortprogramm für Familien, die Änderungen der Unternehmenssteuerreform und die Erbschaftsteuer belaufen sich damit zum 1.1.2010 auf ein Gesamtvolumen von rund 21 Mrd. Euro. Sie bilden damit einen starken Impuls zu Beginn der neuen Legislaturperiode, der dabei hilft, Deutschland aus der Krise zu führen.