Haushaltspolitik
Wir stehen für eine solide Haushalts- und Finanzpolitik. Die Grundlage für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft ist nur gegeben, wenn der Weg in den Verschuldungsstaat gestoppt wird. Die Sicherung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ist vor allem vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung eine zentrale Herausforderung der kommenden Legislaturperiode. Dies ist ein Gebot der Generationengerechtigkeit. Nur eine durchgreifende Konsolidierungspolitik verschafft dem Staat Spielräume, um zu gestalten und den Bürger zu entlasten.
Die Wirtschafts- und Finanzkrise sowie die zu ihrer Bewältigung ergriffenen Maßnahmen haben tiefe Spuren in den öffentlichen Haushalten hinterlassen. Mit der Überwindung der Krise muss ein strikter Konsolidierungskurs einsetzen. Nur so werden das Vertrauen von Investoren und Konsumenten in die Kontinuität der künftigen Steuer-, Finanz-und Haushaltspolitik gestärkt und damit langfristig die Weichen für mehr Wachstum und Beschäftigung gestellt.
Wir gehen davon aus, dass die in diesem Koalitionsvertrag vereinbarte Politik zu einer spürbaren Steigerung des wirtschaftlichen Wachstums führt. Insbesondere erwarten wir eine Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt. 100.000 Arbeitslose weniger haben eine Entlastungswirkung von etwa 2 Milliarden Euro im Haushalt und den Sozialkassen. Dies erleichtert die notwendigen strukturellen Veränderungen bei der Bundesagentur für Arbeit.
Haushaltskonsolidierung ist auch die Grundlage für die Sicherung unseres Sozialstaates. Einem überschuldeten Staat wird am Ende immer das Geld für die Schwachen in dieser Gesellschaft fehlen. Mit der Haushaltskonsolidierung ist eine soziale Dividende verbunden, da Zinslasten begrenzt werden und damit Gestaltungsmöglichkeiten entstehen.
Wir werden Steuerverschwendung gemeinsam mit Ländern und Kommunen entschlossen bekämpfen.
Die neue, im Grundgesetz verankerte Schuldenregel trägt der ökonomischen Vernunft und der Verantwortung für nachfolgende Generationen Rechnung. Zugleich bekennen wir uns ausdrücklich zu unserer Verantwortung im Rahmen des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes.
Folgende „Goldene Regeln“ sind einzuhalten:
- Alle staatlich übernommenen Aufgaben werden auf ihre Notwendigkeit hin überprüft. Jeder Ausgabenbereich muss einen Beitrag zur Erfüllung der Anforderungen der neuen Schuldenregel leisten.
- Alle neuen finanzwirksamen Vorhaben und Belastungen auf der Einnahmen-und Ausgabenseite müssen in ihren Wirkungen umfassend ausgewiesen werden. Für die Maßnahmen, die nicht im Rahmen des beschlossenen Finanzrahmens zusätzlich finanziert werden sollen, ist grundsätzlich eine unmittelbare, vollständige und dauerhafte Gegenfinanzierung im jeweiligen Etat des Bundeshaushaltes sicherzustellen.
- Das Ausgabenwachstum muss unter dem Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (real) liegen.
- Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages stehen unter Finanzierungsvorbehalt.
- Politische Zielsetzungen haben sich stärker als bisher an qualitativen und nicht mehr nur an quantitativen Anforderungen zu orientieren.
- Alle Einnahmen stehen grundsätzlich dem Gesamthaushalt zur Verfügung.
- Die Weiterentwicklung in den Zweigen der Sozialversicherung muss ebenfalls dem Erfordernis der Schuldenregel des Bundes Rechnung tragen.
- Wir werden auf eine ausgewogene Lastenverteilung zwischen den Ebenen der öffentlichen Haushalte achten.
- Zukünftig werden wichtige Eckwerte des Haushalts vorab verbindlich durch das Bundeskabinett vorgegeben und damit zur Grundlage für das regierungsinterne Aufstellungsverfahren in den Einzelplänen gemacht. Der parlamentarische Teil des Haushaltsaufstellungsverfahren bleibt davon unberührt.
CDU, CSU und FDP haben das Anliegen, die krisenbedingten Einnahmeausfälle für die Arbeitslosen- und Krankenversicherung aus Steuermitteln aufzufangen. Die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und damit die Lohnnebenkosten sollen zur Überwindung der Krise stabil gehalten werden. Damit spannen wir einen Schirm zum Schutz der Arbeitnehmer in der Krise auf. Es geht insbesondere um die Umwandlung des bisher vorgesehenen Darlehens an die Bundesagentur für Arbeit in einen Zuschuss. Die Auszahlung des Zuschusses muss selbstverständlich an strenge Kriterien gebunden werden. Deshalb wird die Koalition im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundeshaushaltes 2010 prüfen, wie diesem Anliegen Rechnung getragen werden kann. Insbesondere durch ein auf diesen Zweck ausgerichtetes Sondervermögen.
Zur Entlastung der Haushaltsseite ist es zudem notwendig, angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für alle finanzwirksamen Maßnahmen durchzuführen. Staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten sind konsequent zu überprüfen und bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit mit Hilfe des privaten Anbieters umzusetzen.
Wir wollen diesen Prozess optimal gestalten und Beteiligungen der öffentlichen Hand generell überprüfen.
Die Weltwirtschaftskrise erforderte eine vorübergehende stärkere Rolle des Staates. Die Beteiligung des Staates an Wirtschaftsunternehmen und Finanzinstituten ist so eng wie möglich zeitlich zu begrenzen. Dazu werden wir eine Ausstiegsstrategie entwickeln.
Der demographische Wandel, die finanziellen Rahmenbedingungen und die Notwendigkeit zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Staates erfordern eine konsequente Nutzung aller Effizienzpotentiale in der Bundesverwaltung. Auf Basis einer umfassenden Aufgabenkritik, der konsequenten Standardisierung von Prozessen, der flächendeckenden und verbindlichen Nutzung und dem weiteren Ausbau von Kompetenz-und Dienstleistungszentren sowie einer Entbürokratisierung streben wir eine durchgreifende Modernisierung der Bundesverwaltung einschließlich der Ministerien und nachgeordneten Behörden an.
Der wesentliche Teil der zusätzlich generierten Gewinne aus der Laufzeitverlängerung der Kernenergie soll von der öffentlichen Hand vereinnahmt werden. Mit diesen Einnahmen wollen wir auch eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung und -nutzung, z. B. die Erforschung von Speichertechnologien für erneuerbare Energien, oder stärkere Energieeffizienz fördern. Unabhängig davon streben wir eine angemessene Beteiligung der Betreiber an den Sanierungskosten für die Schachtanlage Asse II an.
Alle Einnahmen aus dem Handel mit CO2-Emissionszertifikaten stehen dem Gesamthaushalt zur Verfügung. Bei der Erlösverwendung sind die steuerlichen Mindereinnahmen aufgrund des Betriebsausgabenabzugs über alle Ebenen und die laufenden, aus den CO2-Erlösen finanzierten Klimaschutzmaßnahmen in Rechnung zu stellen. Ab 2013 sind zusätzlich die angekündigten Kompensationszahlungen für indirekte Preiseffekte des Emissionshandels sowie in Aussicht gestellte Maßnahmen für den Bau effizienter fossiler Kraftwerke zu berücksichtigen.
Die Finanzagentur Deutschland soll unter Berücksichtigung der haushälterischen Belange des Bundes so wenig wie möglich mit Kreditinstituten in Wettbewerb treten.