1. Familienfreundliche Politik zentrales Anliegen
Familien sind das Fundament einer demokratischen Gesellschaft. Familien mit Kindern sichern Zukunft. Angesichts veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen für Familien war der Zuwachs an Bedeutung überfällig, den die Familienpolitik unter der von CDU und CSU geführten Bundesregierung erfahren hat. Das Elterngeld, der Ausbau der Betreuungsplätze für rund ein Drittel der Kinder unter drei Jahren und das geplante Betreuungsgeld machen die Entscheidung für Kinder und das Leben mit Kindern leichter.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit die Versöhnung von Arbeitswelt und Familie, ist ein zentrales Anliegen unserer Politik. Dabei muss jedoch immer die Wahlfreiheit sichergestellt sein. Eltern, die ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selbst erziehen wollen, sollen so weit wie möglich in der gleichen Weise unterstützt werden, wie Eltern, die ihre Kinder in eine Betreuungseinrichtung geben. Das Betreuungsgeld ist genauso wichtig wie Ausbau der Kinderbetreuung.
Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung finden verstärkt öffentliche Aufmerksamkeit. Jeder einzelne Fall ist erschreckend, jeder Fall ist einer zuviel. Es wäre aber völlig falsch, Eltern und Familien unter Generalverdacht stellen. Die allermeisten Eltern in Deutschland kümmern sich liebevoll um ihre Kinder. Sie investieren in die Ausbildung ihrer Kinder, fördern ihre individuellen Begabungen und setzen sich dafür
ein, dass ihre Kinder ihren Platz in der Arbeitswelt und Gesellschaft finden. Diese Familien haben den Respekt, aber auch Dank und Unterstützung durch Staat und Gesellschaft verdient. Steigende Anforderungen an die Erziehungskompetenz, Arbeitslosigkeit der Eltern sowie psychische Probleme können zu Überforderungssituationen führen. Familien in sozialen und familiären Notlagen, Familien bei denen der innere Zusammenhalt schwindet, brauchen Einzelunterstützung, aber auch günstige Rahmenbedingungen.
Das Grundgesetz überantwortet die Sorge für Kinder zu Recht primär ihren Eltern. Gleichzeitig weist es allerdings der staatlichen Gemeinschaft die Aufgabe zu, über die Ausübung der elterlichen Sorge verantwortungsvoll zu wachen. Intakte und starke Familien sind der beste Kinderschutz und die beste Kinderförderung. Deshalb ist es konsequent und notwendig, noch höhere Aufmerksamkeit auf eine familienfreundliche Politik zu richten, die die Familien in unserem Land stärkt.
2. Beste Förderung für Kinder und ihre Familien
Leistungsfähige, starke und intakte Familien sind der beste Kinderschutz. Bei allem, was wir für die Stärkung der Familien tun, stehen die Kinder im Mittelpunkt. Wir setzen uns für eine Erhöhung des Kindergeldes im Jahr 2009 ein. Kinderarmut hat vielfältige Ursachen, häufig ist es die Arbeitslosigkeit der Eltern. Eine Politik für mehr Chancen ist auch eine familienfreundliche Politik. Teufelskreise aus Armut, mangelnder Bildung, schwindenden Erwerbschancen, Mutlosigkeit und Motivationsverlust darf unsere Gesellschaft nicht zulassen. Nicht der soziale Hintergrund, die Leistungsbereitschaft von Kindern und Jugendlichen muss das entscheide Kriterium dafür sein, welchen Weg in Arbeitswelt und Gesellschaft sie einschlagen. Wir wollen lieber Kinder schon in der Kindertagesstätte fördern, anstatt später Schulabbrecher unterstützen zu müssen. Wir wollen lieber Geringqualifizierte mit einem Mindesteinkommen in Arbeit bringen, anstatt sie mit Sozialleistungen für den Verlust von Arbeit und Teilhabe an der Gesellschaft abzufinden.
Abhilfe gegen Kinderarmut schaffen vor allem bessere Chancen für alle Eltern auf dem Arbeitsmarkt. Darauf zielt die Wirtschafts- und Finanzpolitik der von CDU und CSU geführten Bundesregierung - und zwar erfolgreich: Die zu hohen Lohnzusatzkosten werden dauerhaft unter 40 % stabilisiert, der Bund hat seine Anstrengungen für Bildung und Ausbildung erhöht - von der beruflichen Bildung bis zu den Hochschulen, die Beschäftigten sollen künftig am wirtschaftlichen Unternehmenserfolg und damit am Aufschwung stärker teilhaben können.
Abhilfe gegen Kinderarmut schaffen eine familienfreundlichere Gesellschaft und verlässlichere Rahmenbedingungen für Familien. Erfahrungen in unseren Nachbarländern zeigen, dass materielle Kinderarmut durch gezielte Leistungen wie das Elterngeld und den Kinderzuschlag erfolgreich gesenkt werden kann. Die Förderung von Familien mithilfe des Kinderzuschlages wird unbefristet fortgeführt. Gute Familienpolitik erfordert das Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen. Bayern nimmt diese Aufgabe ernst - das zeigen steigende Ausgaben für Kinderbetreuung - trotz zurückgehender Kinderzahlen - ebenso wie die Maßnahmen zur Förderung der frühkindlichen Bildung, wie etwa der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan und die Sprachstandsförderung in den Kindertagesstätten.
3. Bund, Länder und Kommunen sollen Netz für Kinderschutz knüpfen
Besonders drängend ist es, Kinder und Jugendliche wirksam gegen Verwahrlosung und Misshandlung zu schützen und riskante Entwicklungsverläufe in Familien frühzeitig zu erkennen. Erziehung ist vor allem Aufgabe der Eltern. Sie stehen in einer Verantwortung, in der sie im Interesse ihrer Kinder letztlich nicht wirklich ersetzbar sind. Vielfältige gesellschaftliche Entwicklungen erschweren es, die elterliche Verantwortung wahrzunehmen. Die Erziehungskompetenz von Familien muss daher stärker gefördert und die Hilfen für Familien intensiviert werden.
Bund, Länder und Kommunen müssen ein Netz für Kinder knüpfen, das die zahlreichen regionalen und ehrenamtlichen Engagements wirksam ergänzt. Die Zusammenarbeit von Hebammen, Kinderärzten, Jugendämtern und Polizei soll verbessert, die medizinischen Vorsorgeuntersuchungen sollen verbindlich werden. Das bayerische Gesamtkonzept setzt bereits alles daran, Kinder bestmöglich durch Netzwerke vor Ort zu schützen, um das elementare Recht junger Menschen auf ein gesundes Aufwachsen zu sichern und hierzu Hilfestellungen aufeinander abzustimmen.
Ein wichtiger Ansatz ist die Weiterentwicklung der kindlichen Vorsorgeuntersuchungen. Die Untersuchungsintervalle sollen verdichtet werden. Eine zusätzliche Untersuchung soll die bisherige Lücke zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr des Kindes schließen. Die Untersuchungen müssen zudem so konzipiert werden, dass man genau hinschaut, ob es Anzeichen für Kindesvernachlässigung gibt Die Jugendämter sollen Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls prüfen, wenn ein Kind trotz wiederholter Aufforderung an einer Untersuchung nicht teilnimmt. Die CSU-Landesgruppe hält es für erforderlich, eine Verpflichtung zur Teilnahme an bestimmten Vorsorge-Untersuchungen auszusprechen, wie dies in Bayern bereits geschieht. Familienleistungen wie das Betreuungsgeld sollen künftig von der Wahrnehmung der Vorsorgeuntersuchungen abhängig gemacht werden.
Um eine familienfreundliche Politik in unserem Sinne zu gewährleisten, ist nicht nur die Politik gefordert. Vielmehr ist dieses Anliegen im Interesse der Schwächsten in unserer Gesellschaft auch und gerade eine Frage des bürgerschaftlichen Engagements. Für einen effizienten Kinderschutz muss die Kultur des Wegsehens ein Ende haben. Für eine effiziente Kinderförderung brauchen wir intakte und starke Familien.
Das Grundgesetz nimmt den Schutz der Kinder sehr ernst. Die Notwendigkeit, das Wohl der Kinder über die Rechte der Eltern zu stellen, wenn "die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen" haben schon die Mütter und Väter des Grundgesetzes bedacht. In Schleswig-Holstein beispielsweise wurde im Sommer 2007 die Landesverfassung geändert, um das Anliegen besser zum Ausdruck zu bringen, allen Kindern beste Chancen zu eröffnen. Ein Mittel, schreckliche Einzelschicksale zu verhindern, sind Änderungen des Verfassungsrechts nicht.