Grundsatzposition

ARBEITSCHANCEN FÜR ALLE
Auszug aus dem Koalitionsvertrag 'Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.' zwischen CDU, CSU und FDP vom 26.10.2009

Arbeitsmarkt

Tarifautonomie/gesetzlicher Mindestlohn

CDU, CSU und FDP bekennen sich zur Tarifautonomie. Sie ist ein hohes Gut, gehört unverzichtbar zum Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft und hat Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung. Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnen wir ab.

Daher wollen wir den Tarifausschuss stärken, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam in der Pflicht zur Lohnfindung sind. Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen auf dem Verordnungswege werden einvernehmlich im Kabinett geregelt. Voraussetzung dafür ist grundsätzlich eine Mehrheit im Tarifausschuss.

Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn werden bis Oktober 2011 evaluiert. Dabei kommt es uns darauf an, diese daraufhin zu überprüfen, ob sie Arbeitsplätze gefährden oder neuen Beschäftigungsverhältnissen entgegenstehen. Zugleich gilt es zu prüfen, ob sie sowohl den erforderlichen Schutz der Arbeitnehmer als auch die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Branchen gewährleisten. Das Ergebnis dieser Evaluierung soll als Grundlage für die Entscheidung dienen, ob die geltenden Mindestlohnregelungen Bestand haben oder aufgehoben werden sollten. Die anhängigen Bundesgerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Postmindestlohn werden abgewartet.

Die Rechtsprechung zum Verbot sittenwidriger Löhne soll gesetzlich festgeschrieben werden, um Lohndumping zu verhindern. Damit werden wir auch wirksam gegen soziale Verwerfungen in einzelnen Branchen vorgehen.

Arbeitsmarktzugang

Zur effizienteren Schließung der absehbaren kommenden Fachkräftelücke, aber auch zur effizienteren Bekämpfung von Leistungsmissbrauch, muss der Arbeitsmarktzugang für Nichtdeutsche besser geregelt werden.

Aufgabenkritik der Bundesagentur für Arbeit

Um Arbeitssuchende noch erfolgreicher in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermitteln zu können, benötigen wir eine effizientere Arbeitsverwaltung. Die Aufgaben und Strukturen der BA sind einer Aufgabenkritik zu unterziehen, um eine möglichst effiziente Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger zu erzielen.
Grundsätzlich gilt, dass finanzielle Mittel und das Personal der jeweiligen Aufgabe folgen.

Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Durch Schwarzarbeit werden den sozialen Sicherungssystemen Einnahmen entzogen. Sie führt zu einem unfairen Wettbewerb besonders zu Lasten des Mittelstandes und den Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben. Wir wollen daher Schwarzarbeit durch wirksame Kontrollen stärker bekämpfen und bessere Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung setzen.

Befristete Beschäftigungsverhältnisse

Das generelle Vorbeschäftigungsverbot für sachgrundlos befristete Einstellungen erschwert Anschlussbeschäftigungsverhältnisse, wenn während Schule, Ausbildung oder Studium bei einem Arbeitgeber schon einmal befristet gearbeitet worden ist. Wir werden die Möglichkeit einer Befristung von Arbeitsverträgen so umgestalten, dass die sachgrundlose Befristung nach einer Wartezeit von einem Jahr auch dann möglich wird, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Mit dieser Neuregelung erhöhen wir Beschäftigungschancen für Arbeitnehmer, verringern den Bürokratieaufwand für Arbeitgeber und verhindern Kettenbefristungen.

Mini-Jobs

Wir wollen die Arbeitsanreize auch für gering entlohnte Beschäftigungsverhältnisse verbessern. Unser Ziel ist es, die Brückenfunktion von Mini- und Midi-Jobs in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu stärken.

Wir prüfen die Erhöhung und die Dynamisierung der Grenze sozialversicherungsfreier Mini-Jobs. Bei den Hinzuverdienstregeln sollen die Arbeitsanreize gestärkt werden.

Fachkräfte

Wir wollen die Attraktivität Deutschlands für Hochqualifizierte steigern und die Zuwanderung nach Deutschland steuern. Bürokratische Hindernisse für qualifizierte Arbeitnehmer sind abzubauen. Der Zugang von ausländischen Hochqualifizierten und Fachkräften zum deutschen Arbeitsmarkt muss systematisch an den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarkts ausgerichtet und nach zusammenhängenden, klaren, transparenten und gewichteten Kriterien wie beispielsweise Bedarf, Qualifizierung und Integrationsfähigkeiten gestaltet werden. Darüber hinaus werden wir Regelungen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, Arbeitsplatzannahme für Studenten mit deutschem Hochschulabschluss, für Künstler und Sportler sowie für Saisonarbeitskräfte überprüfen und Vereinfachungen anstreben. Die Regelungen für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften werden auch im Interesse der Sonderkulturbetriebe vereinfacht.

Verantwortung für das Unternehmen, Partnerschaft im Betrieb

Wir setzen uns für eine faire Verantwortungskultur in Unternehmen ein. Unternehmer, Vorstände und Aufsichtsräte stehen in voller Verantwortung zu einer Gesellschaft, die ihnen Entfaltungsmöglichkeiten und Eigentumsschutz garantiert. Freies Unternehmertum umschließt dabei Gewinnchancen – aber ebenso Risikohaftung für Fehlentscheidungen oder nicht vorhergesehene Entwicklung.

Das gilt für Eigentümer, im Prinzip aber auch für Vorstände und Aufsichtsräte. Deshalb sind die jüngsten Gesetzesanpassungen zur Haftung und Vergütung weiter zu entwickeln.

Fehlanreize bei Unternehmen, insbesondere bei Finanzinstituten, müssen beseitigt werden. Die Vergütungssysteme müssen sich stärker als bisher am langfristigen Erfolg ihres Unternehmens orientieren. Zu den wichtigen Instrumenten zur Bewahrung und Stärkung der Finanzmarktstabilität gehören solche Vergütungsstrukturen für Finanzinstitute, die bei schlechter Geschäftsentwicklung auch Gehaltabzüge (Malus-Regelungen) enthalten.

Wir werden die Möglichkeiten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung erweitern. Dabei gilt das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Die Beschäftigten sollen auch durch Entgeltumwandlung Anteile an ihren Unternehmen steuerbegünstigt erwerben können. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollten unternehmerische Mitverantwortung einschließen.

Wir unterstützen die Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit. Wir werden das Mitspracherecht der Hauptversammlung bei der Festlegung der Eckpunkte von Vorstandsvergütungen stärken. Wir wollen eine Mindestwartefrist von zwei Jahren für ehemalige Vorstandsvorsitzende beim Wechsel zum Aufsichtsratsvorsitzenden desselben börsennotierten Unternehmens – dabei sind allerdings die Besonderheiten von Familienunternehmen zu berücksichtigen.

Entsprechend den Grundsätzen der Unternehmensführung (Corporate Governance Codex) werden wir in Gespräche über die Größe von Aufsichtsräten eintreten. Darüber hinaus soll neben Aufsichtsräten und Vorständen auch ein Ehrenkodex für Betriebsräte entwickelt werden (z. B. mit einem Recht der Betriebsversammlung auf Offenlegung der gezahlten Aufwendungen an Betriebsratsmitglieder).

Ältere Arbeitnehmer

Wir streben eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung vor allem von Älteren und Frauen an und ermutigen zu mehr Bildungs-und Weiterbildungsanstrengungen. Staatliche Anreize zur faktischen Frühverrentung werden wir beseitigen. Eine Verlängerung der staatlich geförderten Altersteilzeit (ATG) über den 31. Dezember 2009 hinaus lehnen wir daher ab.

Rente ist kein Almosen. Wer sein Leben lang hart gearbeitet hat, der hat auch einen Anspruch auf eine gute Rente. Damit dies auch in Zukunft gewährleistet ist, wollen wir wegen des demographischen Wandels die Voraussetzungen für eine längere Teilhabe Älterer am Erwerbsleben verbessern.

Die überwiegende Mehrheit der Bürger ist bis ins hohe Alter körperlich und geistig fit. Ihre Bereitschaft sich zu engagieren und zu beteiligen möchten wir fördern. Wir wollen die Kenntnisse, Kompetenzen und Kreativität älterer Menschen für unsere Gesellschaft nutzen. Wir lehnen daher jegliche Form der Altersdiskriminierung ab und werden den Wegfall der beruflichen Altersgrenzen prüfen.