Grundsatzposition

Bürgerliche Politik für Deutschland
2009: Beschluss Klausurtagung in Wildbad Kreuth

Für verlässliche soziale Sicherung sorgen!

Eine bürgerliche Politik will allen helfen, die Hilfe wirklich brauchen. Klar ist: verteilt werden kann dauerhaft nur, was erarbeitet wird. Es entspricht nicht unserem christlich geprägten Menschenbild, Gerechtigkeit mit größtmöglicher Gleichheit gleichzusetzen. Wir sind für Chancengleichheit, aber nicht für Ergebnisgleichheit. Gerechtigkeit fordert die Anerkennung persönlicher Anstrengung und Leistung. Wer eine menschliche Gesellschaft will, muss soziale Ungerechtigkeit bekämpfen, aber leistungsgerechte Unterschiede akzeptieren. Unsere Überzeugung ist: Nicht nur Eigentum ist sozial verpflichtend, sondern auch die Fertigkeiten und Fähigkeiten, die ein jeder hat und entwickeln kann. Jeder ist gefordert, seine Fähigkeiten zu entwickeln und einzusetzen und seiner Verantwortung gerecht zu werden – für sich, für seine Familie, für seine berufliche Perspektive in der arbeitsteiligen Gesellschaft.

Arbeit für alle

Erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik steht auf zwei Beinen: Anreize geben und Chancen eröffnen, „fordern und fördern“. Das erste Mal seit Ludwig Erhard ist die Arbeitslosigkeit im Aufschwung seit 2005 stärker gesunken als sie im Abschwung zuvor gestiegen war. Wir wollen Wachstumskräfte stärken, um Arbeitsplätze zu sichern. Unser Ziel ist ein aufstiegsorientierter Arbeitsmarkt, der Menschen unterschiedlichster Qualifikation Chancen bietet und langfristig auch Vollbeschäftigung möglich macht.

  • Reformen am Arbeitsmarkt, eine gute Konjunktur und eine maßvolle Lohnpolitik der Gewerkschaften haben zu einem spürbaren Rückgang der Arbeitslosigkeit geführt. Das ist auch angesichts größerer konjunktureller Risiken der richtige Weg. Wir wollen als Beitrag der Politik am eingeschlagenen Kurs der Arbeitsmarktreformen festhalten und das Prinzip „fordern und fördern“ stärken.
  • Wir wollen mehr Chancen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglichen und den Betrieben eine stabile Fachkräftebasis sichern. Dazu wollen wir die Erwerbsbeteiligung vor allem von Frauen und Älteren erhöhen und zu mehr Bildungs- und Weiterbildungsanstrengungen ermutigen. Für uns gilt: Qualifizierung geht vor Zuwanderung.
  • Betriebliche Bündnisse für Arbeit sind wichtig, um Beschäftigung zu sichern. Wir wollen im Rahmen der Tarifautonomie für die betriebliche Ebene mehr Gestaltungsmöglichkeiten zur Sicherung von Arbeitsplätzen.
  • Langzeitarbeitslosigkeit trifft weniger Menschen, seit alle, die arbeitsfähig sind, in den „Jobcentern“ in gleicher Weise bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt werden. Diesen Ansatz weiterzuführen und für eine verfassungsfeste Verwaltungsorganisation zu sorgen, muss Ziel der Neuordnung der SGB II-Trägerstruktur sein. Für uns gilt: Wer zahlen muss, muss auch seine Verantwortung wahrnehmen können.
  • Schwerpunkt der Grundsicherung für Arbeitsuchende muss das Bemühen um Qualifizierung und Vermittlung sein. Wir wollen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Anreize zur Arbeit verstärken: Neuordnung der Hinzuverdienst-Regelungen (Ziel: pauschal 40 € bis 400 €, darüber 20%), konsequente Missbrauchsbekämpfung. Die Minijobs sollen erhalten bleiben.
  • Wir wollen ernst machen mit dem Grundsatz „Arbeit für alle, die arbeiten können“. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll grundsätzlich mit einer Gegenleistung verbunden sein: Wenn allen Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine Arbeitsgelegenheit angeboten wird, wird nicht nur ein Schlag gegen die Schwarzarbeit geführt, vor allem werden neue Chancen eröffnet. Eine intensivere persönliche Betreuung der Empfänger der Grundsicherung steigert die Arbeitsfähigkeit.
  • Flächendeckende gesetzliche Mindestlöhne lehnen wir ab, da sie nicht existenzsichernd sind. Deutschland verfügt über eine soziale Existenzsicherung auf vergleichsweise hohem Niveau. Zur Sicherung fairer Löhne muss der Vorrang der Tarifparteien gewahrt bleiben. Der Staat kann keine faire Grenze für Löhne festsetzen, die nicht Arbeitsplätze zerstört – wohl aber faire Grenzen für staatliche Hilfen. Ein geringer Lohn und ergänzende Hilfen eröffnen Chancen, die Arbeitslosigkeit nicht. Nicht Mindestlöhne schaffen Chancen, sondern Weiterbildung und Qualifizierung.
  • Soziale Partnerschaft von Unternehmern und Arbeitnehmern zeichnet die soziale Marktwirtschaft aus. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht ein fairer Anteil am Erfolg der Unternehmen zu, für die sie ihre Arbeitskraft einsetzen. Dazu bauen wir derzeit die Mitarbeiterkapitalbeteiligung aus.
  • Deutschlands leistungsfähige öffentliche Verwaltung ist ein wichtiger Standortvorteil. Der öffentliche Dienst ist dank seiner engagierten, am Gemeinwohl orientierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein starkes Stück Deutschland. Wir stehen zum Berufsbeamtentum und wollen Tarifverträge für den öffentlichen Dienst und Beamtenrecht im Gleichklang weiterentwickeln.

Stabile Altersvorsorge

Ältere Menschen stehen nicht am Rand. Die gewachsene Beschäftigung Älterer zeigt: auch die Betriebe wissen wieder, was Erfahrung wert ist. Eine zukunftsfeste Altersvorsorge ruht auf den drei Säulen Gesetzliche Rente, private und betriebliche Vorsorge. Die Altersvorsorge in Deutschland ist wieder verlässlicher: die unter Rot-Grün eingedampften Rücklagen der Rentenversicherung wachsen langsam wieder an, in die Förderung der privaten Altersvorsorge ist das Wohneigentum einbezogen worden. Die Ergänzung der gesetzlichen Rente durch private oder betriebliche Altersvorsorge und zusätzliche Einkommen bietet auch bei geringen Renten meist einen auskömmlichen Lebensunterhalt. Die Anbindung der Rente an die Nettolohn-Entwicklung wirkt der Altersarmut entgegen.

  • Wir halten eine Rücklage der Rentenversicherung im Umfang von 1,5 Monatsausgabe als Reserve für erforderlich. Sobald dies erreicht ist, wollen wir alle Spielräume zur Beitragssenkung nutzen.
  • Die Rentenversicherung muss demografiefest, generationengerecht und familienfreundlich gestaltet werden. Ohne die maßvolle Anhebung des Renteneintrittsalters in Monatsschritten von 2012 bis 2029 auf dann 67 Jahre und die flankierende demografische Komponente in der Rentenformel können die finanziellen Folgen der höheren Lebenserwartung nicht gerecht auf die Schultern von Alt und Jung verteilt werden. Die Generationensolidarität darf nicht aus dem Gleichgewicht geraten. Wir stehen dazu: wer 45 Jahre gearbeitet hat, kann ohne Abschläge ab dem 65. Lebensjahr in Rente gehen. Das durchschnittliche tatsächliche Renteneintrittsalter soll dem gesetzlichen Renteneintrittsalter möglichst nahe kommen.
  • 12 Millionen geförderte private Altersvorsorge-Verträge, 50 Millionen steuerlich geförderte Kapitallebensversicherungen und 17,5 Millionen Betriebsrentenanwartschaften unterstreichen: Private und betriebliche Vorsorge leisten für immer mehr Menschen einen Beitrag zur Altersvorsorge. Maßstab staatlicher Förderung der privaten Vorsorge muss die Sicherheit und Verlässlichkeit der erworbenen Anwartschaften bleiben.
  • Der Respekt vor der Lebensleistung und Leistungsfähigkeit der „Generation 65+“ gebietet, für den Übergang in den Ruhestand möglichst viele individuell gangbare Wege zu eröffnen. Wir wollen Höchstaltersgrenzen insbesondere für freie Berufe so weit als möglich abschaffen. Wir wollen gleitende Übergänge in den Ruhestand weiter entwickeln.