Reden

Max Straubinger
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Donnerstag, 17. Juni 2010
Arbeit und Soziales

Grundlage für einen weiteren Meilenstein in unserem Sozialstaat

Rede zur Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende
3.a) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung
Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 91e)
- Drs 17/1939
- Zweite und dritte Beratung CSU, SPD,FDP
Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 91e)
- Drs 17/1554,17/2183 -
3.b) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung
Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Drs 17/1940, 17/2057

- Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, SPD,FDP
Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Drs 17/1555, 17/2188, 17/2190 -
 
Frau Präsidentin!
Werte Kolleginnen und Kollegen!
 
Mit der anschließenden Abstimmung über die Änderung des Grundgesetzes und die Regelungen zu den Jobcentern kommt heute ein langer Diskussionsprozess zum Abschluss. Ich glaube, es ist für die Menschen ein guter Tag, insbesondere für diejenigen, die vom Jobcenter betreut werden. Damit ist verbunden, dass Menschen gut in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können und die Verwaltung zukünftig auf einer soliden rechtlichen Basis arbeiten kann. Insofern ist die erste Botschaft des heutigen Tages an die Menschen: Wir legen heute die Grundlage für einen weiteren Meilenstein in unserem Sozialstaat.
 
Ich glaube, es hat sich gelohnt, diesen langen Diskussionsprozess auf sich zu nehmen. Natürlich gab es verschiedenste Vorstellungen, wie die Arbeitsmarktpolitik nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das uns ermahnt hat, dass Mischverwaltungen aufgrund unseres Staatsaufbaus nicht zulässig sind, künftig organisiert werden soll. Es ist sinnvoll, den Menschen die Hilfsmöglichkeiten, die in der Verantwortung der Kommunen, vor allem aber des Bundes liegen, aus einer Hand anzubieten. Deshalb ist es gerechtfertigt, heute das Grundgesetz zu ändern, um damit die rechtliche Grundlage für die Organisation und Verwaltung zu schaffen.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
 
Natürlich haben sich heute alle Fraktionen, die für dieses Gesetzeswerk verantwortlich sind – SPD, CDU/CSU, FDP –, einzelne Erfolge auf ihre Fahnen geschrieben. Frau Lösekrug-Möller, ich möchte aber schon daran erinnern, dass es bei der SPD zur Zeit der Großen Koalition eine Verweigerungshaltung gab: Eine sinnvolle Lösung wurde seinerzeit immer verhindert, vor allen Dingen, als es darum ging, dass die Kommunen stärker in die Vermittlung von Arbeitsstellen an arbeitslose Menschen eingebunden werden. Die SPD konnte sich nicht damit anfreunden, dass es in Deutschland mehr Optionskommunen gibt.
 
Auch die Optionskommunen sind für die Menschen ein Erfolg; denn damit können angepasste Lösungen gefunden werden, nämlich – so ähnlich hat es mein Kollege vorhin ausgedrückt – zielgenaue Lösungen für jeden Landkreis, jeden Bereich und jede Kommune, ganz im Sinne der betroffenen Menschen. Das ist meines Erachtens ein Erfolg, für den wir mit unserer Stimmabgabe die Grundlage schaffen können.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Ich bin überzeugt, dass in dieser neuen, rechtssicheren Organisationsform der Optionskommune bzw. der Jobcenter – sie heißen alle Jobcenter – die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt im Vordergrund steht.
 
Die Kollegen aus der linken Ecke haben heute vielfältig von Drangsalierung gesprochen. Das möchte ich massiv zurückweisen. Es ist keine Drangsalierung, Menschen in Arbeit zu bringen, Frau Kollegin Kipping. Im Gegenteil: Es ist eine gelebte Chance für die Menschen, wenn sie Arbeit haben. Dafür zu sorgen, ist die Aufgabe der Jobcenter. Das wird durch die vorliegende Änderung umgesetzt.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Die linke Fraktion scheint es als Drangsalierung zu verstehen, dass im Sozialgesetzbuch Sanktionen vorgesehen sind. Es handelt sich aber um ein Sozialstaatsgebot, weil es in unserer Gesellschaft nicht sein darf, dass Millionen von Menschen tagtäglich früh aufstehen, den ganzen Tag hart arbeiten, Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abführen und Steuern zahlen, damit die Sozialleistungen erbracht werden können, und sich gleichzeitig wenige Einzelne vor der Arbeit drücken. Das darf nicht sein. Es ist ein Sozialstaatsgebot: Wer zumutbare Arbeit nicht annimmt, muss mit Sanktionen rechnen. Das ist keine Drangsalierung, sondern oberstes Sozialstaatsgebot in unserer Gesellschaft.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
 
Ich bin überzeugt, dass wir mit der heutigen Reform den Grundstein dafür legen, dass 1,2 Millionen ältere Arbeitslose schnell wieder in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Wir legen besonderes Augenmerk darauf, dass 200 000 Jugendliche, wenn es sein muss, das nötige Gerüst einer guten Berufsausbildung erhalten und dass das durch die vorhandenen Instrumente erreicht wird. Zugegeben: Die SPD will einen besonderen Betreuungsschlüssel für Alleinerziehende. Wir hingegen legen, auch ohne Betreuungsschlüssel, weiterhin großen Wert darauf, der besonderen Situation von Alleinerziehenden gerecht zu werden. Das ist die Aufgabe, die wir zu erbringen haben.
 
(Beifall bei der CDU/CSU)
 
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Herr Kollege, darf ich Sie unterbrechen? Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Kipping?
 
Max Straubinger (CDU/CSU):
Ja.
 
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Bitte sehr.
 
Katja Kipping (DIE LINKE):
Lieber Kollege, Sie haben in Ihren Ausführungen zu den Sanktionen den Eindruck erweckt, dass es bei Sanktionen immer nur um Menschen gehe, die sich komplett vor Arbeit drücken wollten. Ich persönlich habe eine andere Einschätzung, was den Stellenwert von Erwerbsarbeit anbelangt.
 
Ich lasse mich aber auf Ihre Logik ein und lege sie meinen Überlegungen zugrunde. Ich möchte Sie fragen: Ist Ihnen bekannt, dass ein Großteil der Sanktionen nicht wegen Ablehnung eines zumutbaren Jobangebotes, sondern aufgrund von Meldeversäumnissen erfolgt, beispielsweise weil eine Unterlage später eingereicht worden ist?
 
Sanktionen greifen auch bei Fällen wie folgendem: Einer Frau ist eine Arbeitsstelle vermittelt worden. Dort hat sie erfahren, dass sie für einen Niedriglohn arbeiten muss. Sie hat erschrocken festgestellt, dass der Lohn deutlich unter dem Hartz-IV-Regelsatz liegt. Daraufhin hat man ihr gesagt, sie könne ja aufstocken. Sie hat gesagt, dass sie diese Arbeit gerne übernehme. Leider hat sie diese Stelle nicht bekommen. Das Jobcenter ist dann zu folgendem Ergebnis gekommen: Weil sie festgestellt habe, dass es sich um einen sittenwidrigen Lohn handele, sei sie selber schuld daran, dass sie den Arbeitsplatz nicht bekommen habe. Jetzt wird ihr gegenüber eine Sanktion ausgesprochen. Glauben Sie wirklich, dass es im Sinne eines Sozialstaatsgebots ist, dass man sich nicht mal mehr gegen sittenwidriges Lohndumping zur Wehr setzen darf?
 
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
 
Max Straubinger (CDU/CSU):
Mir ist natürlich bekannt, dass die meisten Sanktionen ausgesprochen werden, weil eine Mitwirkung nicht immer fristgerecht erfolgt ist. Es gehört auch zum Sozialstaat, dass jeder seine Mitwirkungspflicht wahrnehmen, sich schnell in den Arbeitsmarkt einfügen und vor allen Dingen Betreuungs- und Vermittlungsangebote annehmen muss.
 
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: So ist es!)
 
Natürlich ist es mit entscheidend, dass entsprechende Löhne gezahlt werden. Aber Löhne werden aufgrund von Tarifverträgen gezahlt. Sittenwidrigkeit wird von Gerichten festgestellt. Es ist nicht dem Einzelnen anheimgegeben, festzustellen, dass ein Lohn sittenwidrig ist. Wenn nach Tarif gezahlt wird, ist die Arbeit anzunehmen. Selbst wenn der Lohn ungenügend ist, ist er zu akzeptieren, weil mit der Aufnahme von Arbeit die Chance auf einen besser bezahlten Arbeitsplatz verbunden ist, Frau Kollegin Kipping. Es geht nicht, dass man das Angebot einfach ablehnt, zu Hause auf dem Kanapee verweilt und wartet, bis man ein Topangebot bekommt. Das kann es nicht sein, werte Kollegin.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
 
Wir stehen kurz vor dem Abschluss eines sehr langen Diskussionsprozesses, kurz vor der Abstimmung. Ich darf mich ebenfalls sehr herzlich bei den Bundestagskollegen bedanken, beim Kollegen Heil, beim Kollegen Kolb und beim Kollegen Schiewerling. Genauso herzlich bedanke ich mich natürlich bei den Vertretern der Bundesländer und der Ministerien. Darüber hinaus bedanke ich mich bei Herrn Staatssekretär Hoofe für die Leitung.
 
Ich glaube, dass wir deutlich gemacht haben, dass unsere Demokratie funktioniert, dass wir, wenn es sein muss, gut zusammenarbeiten können und schlagkräftig sind und dass unterschiedliche Konzepte und Vorstellungen zusammengeführt werden. Ich glaube, das ist der große Erfolg dieses Gesetzgebungsverfahrens. Ich bitte deshalb um Zustimmung zur Grundgesetzänderung und zum Ausführungsgesetz.
 
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)