Pressemitteilungen

Johannes Singhammer
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Dienstag, 7. Februar 2012
Familie und Gesellschaft

Gesundheitsversorgung von Müttern und Vätern wird deutlich verbessert

Bewilligungsverfahren klarer und patientenfreundlicher gestalten

Der GKV-Spitzenverband hat am Dienstag eine neue Fassung der Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation beschlossen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer:

„Die am Dienstag vom GKV-Spitzenverband beschlossene Neufassung der Begutachtungsrichtlinie für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen ist eine gute Nachricht für die betroffenen Patienten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in den letzten Jahren wiederholt auf entsprechende Verbesserungen gedrungen.

In einem im letzten Jahr vom Bundestag verabschiedeten Entschließungsantrag hatten wir gefordert, die Entscheidungsgrundlagen für die gesetzlichen Krankenkassen für die Bewilligung von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen zu konkretisieren und offenzulegen. Dabei sollte insbesondere die ‚Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation‘ überarbeitet werden. Dass dies nun auch im Einvernehmen mit dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken und dem Deutschen Müttergenesungswerk gelungen ist, begrüßen wir sehr.

Wir erwarten, dass die Bewilligungsverfahren künftig klarer und patientenfreundlicher gestaltet und die Entscheidungen der Krankenkassen leichter nachvollziehbar werden. Insgesamt erhoffen wir uns dadurch, dass die Patienten ihre dringend benötigten Behandlungen  künftig schneller und unbürokratischer erhalten.“

 

Weitere Informationen zur Arbeit und den Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion finden Sie unter http://www.cducsu.de

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