Texte und Interviews

Donnerstag, 7. Januar 2010

Für ein Europa der Bürger und Regionen

Erwartungen an die Politik der EU 2010 - 2014
Beschluss der XXXIV. Klausurtagung der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
vom 06. – 08. Januar 2010 in Wildbad Kreuth

Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zum 1. Dezember 2009 markiert eine Zäsur im europäischen Integrationsprozess. Der Vertrag schafft die institutionellen Voraussetzungen, um die Herausforderungen der Globalisierung in Europa gemeinsam zu bewältigen und die Europäische Union demokratischer und bürgernäher zu gestalten. Dazu ist es nach den Wahlen zum Europäischen Parlament und kurz vor Beginn der Amtszeit der neuen EU-Kommission notwendig, die institutionelle Nabelschau zu beenden und in eine Phase der inneren Konsolidierung einzutreten.

Für die EU geht es in den nächsten Jahren vordringlich darum, durch Demokratie, Bürgernähe und Transparenz die Voraussetzungen für das weitere Gelingen der europäischen Integration zu schaffen. Die CSU-Landesgruppe schlägt dazu folgenden Weg vor:


I. Subsidiarität stärken

Das Subsidiaritätsprinzip ist ein Wesensmerkmal der EU. Seine Beachtung ist – zusammen mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der begrenzten Einzelermächtigung – Voraussetzung für ein vertragskonformes Tätigwerden der EU. Nach dem Subsidiaritätsgrundsatz ist ein Tätigwerden der EU nur dann zulässig, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage existiert, nachgewiesen werden kann, dass die Mitgliedstaaten keine ausreichende Regelung gewährleisten können und die Ziele der Maßnahme besser durch eine Regelung auf europäischer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene erreicht werden können. Dies heißt im Umkehrschluss: nicht jedes Problem in Europa ist ein Problem für Europa. Alle Probleme, die in den Mitgliedstaaten gelöst werden können, werden auch dort gelöst.

Der europäische Mehrwert muss bei jedem Akt europäischer Rechtsetzung nachvollziehbar begründet und einer strikten Überprüfung unterzogen werden. Dabei müssen auch die möglichen Vorteile gemeinschaftlichen Handelns den zu erwartenden Nachteilen für nationale und regionale Vielfalt sowie für gewachsene Verfassungs- und Rechtstraditionen gegenübergestellt werden.

  • Die Ausgestaltung der Sozialpolitik muss weiter bei den Mitgliedstaaten verbleiben. Einheitliche europäische Standards in der Sozialpolitik lehnen wir ab, da sie das hohe soziale Sicherungsniveau in Deutschland gefährden würden. Die Rolle der EU in der Sozialpolitik bleibt weitgehend auf Koordinierung und Informationsaustausch beschränkt, ohne hieraus Zielvorgaben für nationale Politik ableiten zu können.
  • Die bestehenden Antidiskriminierungsrichtlinien der EU gewährleisten ausreichenden Schutz vor Diskriminierung. Ihre Ausweitung ist nicht notwendig. Der Schutz vor Diskriminierung ist am besten bei den Mitgliedstaaten aufgehoben. Zusätzliche europaweite Regulierungen würden Bürger und Unternehmen mit noch mehr Bürokratie überziehen und gewachsene Rechtstraditionen in Frage stellen.
  • Die neue Kommission sollte die EU-Bodenschutzrichtlinie nicht weiter verfolgen. Der Bodenschutz ist keine grenzüberschreitende Aufgabe. Wirksamer Bodenschutz lässt sich ausreichend auf nationaler Ebene gewährleisten. Deshalb besteht hier keine Veranlassung für ein Eingreifen der EU.
  • Auch in der Justiz- und Innenpolitik muss das Subsidiaritätsprinzip uneingeschränkt gelten. Die Bemühungen der Kommission um Mindestnormen in den Asylverfahren dürfen bewährte nationale Verfahren, wie das sogenannte „Flughafenverfahren“ und das beschleunigte Asylverfahren, nicht in Frage stellen. Ihrer drohenden Aufweichung durch einheitliche EU-Regelungen ist entschieden entgegenzuwirken.
  • Verständnis für die EU-Politik setzt Verstehen voraus: deshalb treten wir mit Nachdruck für die Stärkung der deutschen Sprache in der EU ein. Rechtsakte der EU sowie Unterlagen für Ausschreibungen und Vergaben müssen zeitgleich zum Englischen und Französischen auch auf Deutsch vorgelegt werden. Die tatsächliche Gleichstellung der deutschen Sprache mit dem Englischen und dem Französischen muss sich auch in der politischen Praxis durch das Vorhandensein eines echten Dreisprachenregimes widerspiegeln.

II. Handlungsfähigkeit der Bundesländer und Regionen wahren

Handlungsfähige Bundesländer und Regionen
sind die zentralen Bausteine für ein bürgernahes Europa und eine Voraussetzung für das Gelingen der europäischen Integration. Der Vertrag von Lissabon trägt dem durch ein Klagerecht für den Ausschuss der Regionen sowie die Einführung einer kommunalen Folgenabschätzung bei EU-Rechtsakten Rechnung. Insbesondere bei der Gestaltung des unmittelbaren Lebensumfelds – wie zum Beispiel der kommunalen Daseinsvorsorge – muss den Regionen ausreichend Gestaltungsspielraum verbleiben. Wir begrüßen es, dass im Vertrag von Lissabon erstmals ausdrücklich der „weite Ermessungsspielraum der nationalen, regionalen und lokalen Behörden“ bezüglich der Ausgestaltung und Umsetzung von Diensten von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse rechtskräftig verankert ist.

  • Die Entscheidungshoheit über die Kernbereiche der kommunalen Daseinsvorsorge – dazu zählen leitungsgebundene Dienstleistungen wie die Strom- und Wasserversorgung, der öffentliche Nahverkehr sowie der Krisen- und Katastrophenschutz – muss weiterhin in den Händen der Kommunen und der nationalen Behörden bleiben.
  • Nach den geltenden Verträgen besitzt die EU keine Kompetenzen zur Rechtsetzung auf dem Gebiet des Stadtverkehrs. Maßnahmen, die über den im „Aktionsplan Urbane Mobilität“ enthaltenen bloßen Informationsaustausch hinausreichen, wären ein massiver Verstoß gegen den Grundsatz der Subsidiarität sowie der kommunalen Gestaltungshoheit und müssen daher unterbleiben. Auch der Einführung einer City-Maut durch die europäische Hintertür widersetzen wir uns mit Nachdruck.
  • Die Kohäsions- und Strukturpolitik der EU ist ein Instrument für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Europa und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit aller Regionen. Die bisher bestehenden Förderziele im Bereich der EU-Strukturpolitik müssen fortgeführt werden.
  • Die Förderung nach dem Ziel-1 (“Konvergenz“) muss stärker auf die wirklich bedürftigen Regionen konzentriert werden. Geeignete Projekte aus Ziel-2 (Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung) müssen auch künftig förderfähig
    bleiben.
  • Der Förderung des ländlichen Raums muss auch im Rahmen der Strukturpolitik eine wichtige Rolle zukommen. Die gezielte Entwicklung ländlicher Räume kann einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der strukturellen Wettbewerbsfähigkeit und der Anpassung an demographische Herausforderungen in den europäischen Regionen leisten.
  • Grenzregionen, die sich auch innerhalb wettbewerbsfähiger Regionen häufig vor besondere strukturelle Probleme gestellt sehen, sollten im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit weiterhin gezielt gefördert werden.
  • Die Verfahren für die Beantragung und Vergabe von Mitteln aus dem Strukturfonds müssen sinnvoll vereinfacht werden, um die Fehler- und Betrugsanfälligkeit zu reduzieren und so die Effizienz der eingesetzten Mittel spürbar zu erhöhen. Übermäßige bürokratische Anforderungen, die die Fehlerhäufigkeit erhöhen, sind zu vermeiden. Noch immer ist die Strukturpolitik im Hinblick auf finanzielle Transparenz und die Einhaltung von Förderkriterien eines der fehleranfälligsten Politikfelder der EU. So belief sich nach Schätzungen des Europäischen Rechnungshofs die Fehlerquote bei den national ausgezahlten Kohäsionsmitteln im Jahr 2008 auf mindestens 11 Prozent.
  • Die Entscheidung über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen sollte grundsätzlich von den Regionen getroffen werden können. Die Kompetenz hierfür sollte zunächst von der EU in die Verantwortung der Mitgliedstaaten überführt und von diesen den Regionen übertragen werden. Die EU-Kommission ist aufgefordert, zu Beginn ihrer Amtszeit entsprechende Rechtsetzungsvorschläge zu unterbreiten.

III. EU-Finanzen zukunftsfähig gestalten

Die Neuausrichtung des Finanzsystems der Europäischen Union wird die europapolitische Diskussion der kommenden Jahre maßgeblich bestimmen. Als wichtigster Nettozahler in der EU liegt es im besonderen Interesse Deutschlands, das EU-Finanzsystem so transparent und effizient wie möglich zu gestalten. Die nächste Europäische Kommission muss die Ende 2005 begonnene Überprüfung des EU-Finanzsystems zum Abschluss bringen und konkrete Reformvorschläge sowohl für die Ausgaben- wie für die Einnahmenseite unterbreiten.

Auch wenn die EU mit dem Vertrag von Lissabon neue Aufgaben übernimmt, können ihr hierfür angesichts der prekären Haushaltslage in vielen Mitgliedstaaten keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Ausgabenerhöhungen müssen durch Mittelumschichtungen oder Einsparungen innerhalb des EU-Haushalts gegenfinanziert werden.

  • Die neue Kommission sollte ihre Pläne zur Einführung einer EU-Steuer nicht weiter verfolgen. Eine Steuerfinanzierung der EU würde die Haushaltsdisziplin entscheidend schwächen. Damit kämen auf die Steuerzahler in den Mitgliedstaaten sehr wahrscheinlich erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu. Auch die Erlöse aus den Emissionszertifikaten dürfen nicht in den EU-Haushalt einfließen, da dies einer eigenen Steuerquelle für die EU gleichkäme.
  • Die Finanzierung der EU durch Beiträge der Mitgliedstaaten hat sich bewährt. Sie sollen weiterhin die Haupteinnahmequelle bilden. Die mit hohem Aufwand erhobenen Mehrwertsteuer-Eigenmittel können jedoch entfallen. Bei den traditionellen Eigenmitteln Zölle und Agrarabschöpfungen ist der Erhebungsaufwand zu reduzieren.
  • Die nationalen Beiträge zum EU-Haushalt müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten angemessen widerspiegeln. Daher sollten die Beiträge künftig auf der Grundlage der jeweiligen Wirtschaftskraft gemessen am Bruttonationaleinkommen (BNE) erhoben werden. Sie dürfen jedoch 1,0 Prozent des jeweiligen BNE nicht überschreiten. Mögliche Ungleichgewichte bei den Nettozahlungen müssen durch geeignete Korrekturmechanismen begrenzt werden.
  • Die Ausgabenobergrenze der EU darf 1,0 Prozent des EU-Bruttonational-einkommens nicht überschreiten. Die vorhandenen Mittel werden auf strategische Zukunftsbereiche der EU-Politik konzentriert, in denen ein klarer europäischer Mehrwert erkennbar ist.
  • Die Finanzielle Vorausschau der EU muss auf Verlässlichkeit und Langfristigkeit angelegt bleiben. Die von den Mitgliedstaaten einstimmig verabschiedete Finanzielle Vorausschau darf nicht durch Mehrheitsbeschlüsse der EU-Organe aufgeschnürt werden.
  • Der Haushalt der Gemeinsamen Agrarpolitik darf von der Kommission nicht länger als Steinbruch für andere Politikfelder missbraucht werden. Sie muss in ihrer Zwei-Säulen-Struktur fortgesetzt und auf neue Herausforderungen wie die Bekämpfung des Klimawandels oder die Ernährungssicherheit ausgerichtet werden. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich Kommissionspräsident Barroso in seinen politischen Leitlinien „EU 2020“ zu einer „blühenden Landwirtschaft“ in Europa bekennt.
  • Der Wildwuchs an EU-Agenturen muss beschnitten werden. Die bestehenden Agenturen müssen einer wirksamen Haushaltskontrolle unterliegen sowie regelmäßig auf ihren Zweck hin überprüft und gegebenenfalls zurückgeführt werden. Von der neuen Kommission fordern wir die Zusage, in ihrer Amtszeit keine Vorschläge zur Errichtung neuer Agenturen oder ähnlicher Einrichtungen vorzulegen.

IV. EU-Erweiterung konsolidieren

Eine Erweiterungspolitik nach dem Motto „Erweiterung um jeden Preis“ kann sich Europa nicht leisten. Verfrühte Beitritte, ohne auf die Erfüllung aller Kriterien zu drängen, haben die Aufnahmefähigkeit der EU auf eine harte Probe gestellt. Die EU muss nun in eine Phase der Konsolidierung eintreten und durch die Umsetzung der inneren Reformen Handlungsfähigkeit zurückgewinnen.

  • Die weit fortgeschrittenen Beitrittsverhandlungen mit Kroatien sollten noch 2010 zügig abgeschlossen werden, sobald Kroatien die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
  • Die Monitoring-Verfahren für Bulgarien und Rumänien müssen jeweils so lange weitergeführt werden, bis sämtliche Zielvorgaben der EU-Kommission in vollem Umfang erfüllt sind.
  • Künftige Beitritte zur EU müssen an die strikte Einhaltung sämtlicher Beitrittskriterien (Kopenhagener Kriterien) gekoppelt sein. Beitrittsrabatte lehnen wir ebenso wie einen Beitrittsautomatismus ab. Neben der Beitrittsreife der Bewerberländer ist die Aufnahmefähigkeit der EU das zentrale Kriterium für die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten. Feste Beitrittszusagen schaden der Glaubwürdigkeit der EU und unterwandern die Reformbereitschaft der Beitrittskandidaten.
  • Die Kommission sollte neue Formen der Anbindung an die EU unterhalb der Vollmitgliedschaft entwickeln. Hierzu ist die Europäische Nachbarschaftspolitik zu einer echten Alternative zur EU-Mitgliedschaft auszubauen. Verhandlungen mit potentiellen Bewerberländern dürfen nicht mehr länger einseitig auf das Ziel der Vollmitgliedschaft fixiert sein. Gleichzeitig muss klar sein, dass mit der Teilnahme an der EU-Nachbarschaftspolitik keinerlei Zusagen bezüglich eines späteren Beitritts zur EU verbunden sind.
  • Gegenüber der Türkei muss die EU mehr Ehrlichkeit walten lassen. Die Türkei ist meilenweit von den notwendigen politischen und wirtschaftlichen Grundvoraussetzungen für einen Beitritt entfernt. Um den quälenden Beitrittsverhandlungen endlich ein Ende zu bereiten, sollte der Türkei das Angebot einer engen Anbindung an die europäischen Strukturen in Form einer Privilegierten Partnerschaft unterbreitet werden.
  • Die Beitrittsperspektive für den westlichen Balkan bleibt bestehen. Wir befürworten eine Integration dieser Staaten in die EU. Nach der Aufhebung der Visabeschränkungen für die am weitesten entwickelten Staaten des Westlichen Balkans hängt die weitere Anbindung von Fortschritten in den Westbalkanstaaten ab.

V. Europas Gewicht in der Welt stärken

Der Vertrag von Lissabon gibt der EU die Instrumente für ein wirksames und abgestimmtes Außenhandeln an die Hand. Es liegt im deutschen Interesse, das Gewicht der EU in der Welt zu stärken. Nur so können europäische Anliegen wirksam nach außen vertreten und globale Herausforderungen gemeinsam bewältigt werden. Wir sind zuversichtlich, dass der neue Präsident des Europäischen Rates, Herman van Rompuy, und die neue Hohe Vertreterin, Catherin Ashton, die notwendige Kohärenz der EU-Politik sicherstellen und der EU ein Gesicht nach außen geben.

Der Aufbau eines Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) wird eine zentrale Aufgabe der nächsten Jahre sein. Dabei wird es auch um das Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen in den EU-Außenbeziehungen gehen. Angesichts der nach wie vor exponierten Stellung der Mitgliedstaaten in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die auch nach dem Vertrag von Lissabon bestehen bleibt, muss ihre starke Vertretung im EAD gewährleistet sein. Mit Blick auf Effizienz und Kohärenz muss der Aufbau neuer mit dem Abbau bestehender Strukturen einhergehen.

  • Der neu zu schaffende EAD muss – unter Wahrung der Budgetrechte des Europäischen Parlaments – organisatorisch unabhängig von den Rats- und Kommissionsstrukturen sein. Die Mitgliedstaaten müssen auf allen Ebenen angemessen im EAD vertreten sein. Den allgemein geltenden Regeln entsprechend muss im EAD für eine tatsächliche Gleichstellung der deutschen Sprache mit dem Englischen und dem Französischen gesorgt sein.
  • Beim Aufbau des EAD müssen bürokratische Doppelstrukturen sowohl zu nationalen auswärtigen Diensten als auch zu den bestehenden Strukturen der Kommission in den Außenbeziehungen vermieden werden. Das Potential für Personaleinsparungen, insbesondere in der EU-Kommission und den nationalen Diensten, muss genutzt werden.
  • Der Europäische Entwicklungsfonds, der allein im Haushaltsjahr 2008 über rund
    3 Milliarden Euro verfügt hat, darf nicht länger außerhalb des EU-Haushalts operieren, sondern muss einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle unterstellt werden.

Ein Schwerpunkt der EU sollte in den nächsten Jahren auf der Verbesserung der Zusammenarbeit sowohl zu anderen regionalen Zusammenschlüssen als auch zu internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen oder der NATO liegen. Im Hinblick darauf müssen zum Beispiel die Bemühungen um eine Beilegung des Zypernkonflikts intensiviert werden, um bestehende Hindernisse für eine engere Kooperation aus dem Weg zu räumen.

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