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Stephan Mayer
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Montag, 21. Juni 2010
Innen- und Rechtspolitik

Fahrverbote statt Geldstrafe

Starke präventive Wirkung durch Fahrverbote
Anlässlich der öffentlichen Diskussion um die Einführung des Fahrverbots anstelle einer Geld- oder Freiheitsstrafe erklärt der innen- und rechtpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Das Aussprechen eines Fahrverbotes stellt einen wirksamen und zugleich pragmatischen Ansatz der Ahndung einer Straftat dar. Ich unterstütze daher die im Vorfeld der Tagung der Landesjustizminister geäußerte Absicht, Fahrverbote zukünftig auch als Ersatz für Geld- oder Freiheitsstrafen auszusprechen. Dies würde aus meiner Sicht nicht nur zu einem größeren Handlungsspielraum für den beurteilenden Richter führen, sondern zugleich auch eine starke präventive Wirkung gegenüber vielen potentiellen Tätern haben.

Insbesondere für Heranwachsende stellen Fahrverbote im Regelfall eine wesentlich empfindlichere Strafe als Geldstrafen dar. Schließlich ist mit einem Fahrverbot eine erhebliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit verbunden. Fahrverbote sind daher besonders geeignet, die Rückfälligkeitsquote von heranwachsenden Straftätern zu verringern.

Nach der geltenden Rechtslage können Fahrverbote durch ein Gericht in Strafverfahren jedoch nur dann angeordnet werden, wenn die Begehung der Tat in einem unmittelbaren Zusammenhang zum Führen eines Kraftfahrzeugs gestanden hat, wie beispielsweise bei stark überhöhter Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer oder fortgesetzter Nötigung durch einen Drängler.

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