Donnerstag, 17. Juni 2010
Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ob das Betreuungsgeld eine Mehrheit bekommt, das warten wir erst einmal ab. Ganz sicher ist, dass Ihr Gesetzentwurf hier keine Mehrheit bekommen wird; davon können Sie ausgehen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Ulrich Kelber [SPD]: Das war aber ein tolles Argument!)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Parolen, die in Ihrem Gesetzentwurf stehen, tatsächlich ernst gemeint sind.
(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sind sie!)
Wenn Sie das tatsächlich ernst meinten, dann müssten Sie die Kitabetreuung vom Tag der Geburt an fordern. Dann müssten Sie eigentlich auch gegen das Elterngeld sein. Dann hätten Sie gegen das Mutterschaftsgeld sein müssen. Vor allen Dingen hätten Sie gegen das Erziehungsgeld, das wir seit 1986 hatten, sein müssen. Dann müssten Sie die skandinavischen Länder, Frankreich und Italien vorwurfsvoll fragen: Warum habt ihr das Betreuungsgeld? Sie sagen: „Wir wollen es nicht“, und zwar aus den – in Anführungszeichen – „wohl erwogenen Gründen“, die in Ihrem Antrag stehen.
(Caren Marks [SPD]: Die Sie aber wohl nicht begriffen haben!)
Warum sollten wir im Vergleich zu den Skandinaviern gescheiter sein?
(Dagmar Ziegler [SPD]: Sagen Sie das auch zum Mindestlohn?)
In Dänemark, in Schweden, in Norwegen und in Finnland gibt es ein Betreuungsgeld. Warum glauben Sie, dass die Menschen und die Parlamente dort völlig danebenliegen?
(Diana Golze [DIE LINKE]: Das sagen Sie beim Mindestlohn doch auch! Den haben die nämlich auch!)
– Vielleicht könnten Sie mir einmal zuhören;
(Caren Marks [SPD]: Nein! Das schmerzt!)
das wäre ab und zu ganz gut. Aber das Zuhören scheinen Sie nicht gelernt zu haben.
(Diana Golze [DIE LINKE]: Bei Ihren Argumenten fällt das schwer!)
Vielleicht waren Sie nicht in der Kita; das kann ja sein.
(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielleicht hätten Sie früher in die Kita gehen müssen; dann könnten Sie jetzt eventuell ein bisschen besser zuhören.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Widerspruch bei der LINKEN)
Vielleicht fehlt es Ihnen aber auch an der Kinderstube.
(Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Frau Präsidentin, jetzt wird es aber persönlich!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Elterngeld bevorzugt nur die Eltern, die zur Arbeit gehen; es ist gut, dass wir es eingeführt haben. Aber es ist nicht gerecht gegenüber den Eltern, die nicht zur Arbeit gehen, die sich sagen: Ich möchte mein Kind lieber daheim behalten, es lieber daheim erziehen und ihm die Wärme der Eltern, von Vater und Mutter, möglichst lange zuteil werden lassen.
(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb gibt es ja das Mindestelterngeld!)
Was ist daran falsch?
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Herr Kollege Geis, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Golze?
Norbert Geis (CDU/CSU):
Wo ist sie?
(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Das ist die, die nicht im Kindergarten war! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Die mit der schlechten Kinderstube!)
– Ja, bitte sehr.
Diana Golze (DIE LINKE):
Vielen Dank, dass Sie mir die Zwischenfrage erlauben.
Norbert Geis (CDU/CSU):
Sehen Sie, ich war aber nicht in der Kita.
(Vereinzelt Heiterkeit)
Diana Golze (DIE LINKE):
Mein etwas erzürnter Zwischenruf bezog sich darauf, dass Sie für das Betreuungsgeld das Argument angeführt haben, dass es in vielen anderen europäischen Staaten auch ein Betreuungsgeld gibt. Dann stellten Sie die Frage: Warum sollten wir klüger sein und es nicht einführen? Ich frage Sie: Warum gilt dieses von Ihnen vorgetragene Argument nicht auch für den Mindestlohn, den es auch in vielen anderen europäischen Staaten gibt?
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Warum wollen wir gerade bei diesem Thema klüger sein, indem wir ihn nicht einführen? Das gilt auch, wenn es darum geht, Familien und Alleinerziehende bei der Kindererziehung zu unterstützen.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Marco Wanderwitz [CDU/CSU]: Wir können gleich auch noch über den Milchpreis reden, wenn Sie wollen!)
Norbert Geis (CDU/CSU):
Wenn Ihnen nichts Besseres einfällt, kommen Sie immer auf den Mindestlohn zu sprechen. Dieses Thema hat hier und heute in dieser Debatte nun wirklich nichts zu suchen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist keine Antwort!)
Das sind weit hergeholte Argumente. Jetzt dürfen Sie sich wieder setzen, Frau Kollegin. Auf diese Frage gehe ich nämlich gar nicht ein.
(Heiterkeit – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Ihnen fehlt die Kinderstube!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Elterngeld ist eine einseitige Maßnahme, die notwendig und richtig ist. Wir müssen aber auch an die Eltern denken, die das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro bekommen wollen – das ist nicht viel –, damit sie wenigstens einen kleinen Ausgleich dafür haben, dass sie ihre Kinder daheim erziehen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da klatschen ja noch nicht einmal alle Ihre Kollegen! – Dagmar Ziegler [SPD]: Das kann doch jeder machen, wie er will!)
Was soll daran falsch sein? Ich wiederhole diese Frage: Was soll falsch daran sein, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr, bis sie in den Kindergarten gehen, daheim erzogen werden,
(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das können die Frauen doch jetzt schon!)
wenn die Eltern das wollen?
(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist klar! Es gibt ja keinen Zwang!)
Wenn Vater und Mutter zu dem Ergebnis kommen: „Es ist besser für unser Kind, wenn wir es daheim behalten“, und wenn Mutter oder Vater bereit sind, dafür auf die Ausübung des eigenen Berufs zu verzichten, warum sollten wir das nicht anerkennen? Woher nehmen wir die Arroganz, dies nicht anzuerkennen? Warum sollten diese Eltern, wie es in Ihrem Antrag steht, nicht in der Lage sein, ihre Kinder ordnungsgemäß zu erziehen? Warum soll das der Fall sein? Generationen von Menschen sind so erzogen worden. Warum soll das auf einmal nicht mehr gelten?
Ich habe nichts gegen Kitas. Dort, wo Kitas sinnvoll sind und von Eltern genutzt werden, sollen sie auch in Anspruch genommen werden.
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Herr Kollege, ich muss Sie noch einmal unterbrechen. Die Kollegin Deligöz möchte Ihnen eine Frage stellen.
Norbert Geis (CDU/CSU):
Nur unter der Voraussetzung, dass sie nicht mit dem Mindestlohn kommt.
(Heiterkeit – Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Nein!)
– Gut. Dann bitte.
Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Kollege Geis, ich frage Sie nicht zum Mindestlohn, sondern zum Elterngeld. Das Elterngeld hat bekanntlich zwei Komponenten. Die eine Komponente ist die Lohnersatzleistung. Ich gebe zu: Die CSU war eigentlich dagegen, hat die Entscheidung aber mitgetragen. Der zweite Bereich ist ein durchaus sozialer Aspekt. Die Leute, die keine Lohnersatzleistung bekommen, erhalten einen Grundbetrag, den Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro. Genau diesen Sockelbetrag möchte Ihre Regierung jetzt aber abschaffen, insbesondere für ALG-II-Empfänger, für Empfänger von Transferleistungen.
(Marco Wanderwitz [CDU/CSU]: Nein! Es geht um eine Anrechnung! Lesen bildet, Frau Kollegin!)
Wären Sie konsequent, müssten Sie diesen Schritt eigentlich ablehnen, wenn ich Sie richtig verstehe, weil Sie genau dieses Instrument bei diesem Thema fordern. Sie wollen, dass es nicht nur eine Lohnersatzleistung gibt, sondern daneben auch einen Sockelbetrag. Ist das richtig?
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN – Marco Wanderwitz [CDU/CSU]: Das soll doch nur angerechnet werden!)
Norbert Geis (CDU/CSU):
Die 300 Euro sind die Fortsetzung des Erziehungsgeldes, das seit 1986 zunächst für zwei Jahre gezahlt wurde und jetzt, nach Einführung des Elterngeldes, nur noch für ein Jahr gezahlt wird. Das Elterngeld auf der einen Seite wird als Ausgleich an Männer oder Frauen gezahlt, die erwerbstätig waren und dann daheim geblieben sind, um ihr Kind im ersten Jahr zu versorgen, und jetzt eine Lohnersatzleistung in Form des Elterngeldes bekommen. Das Erziehungsgeld auf der anderen Seite ist auch eine Anerkennung der Leistung der Mutter oder des Vaters, die vorher nicht erwerbstätig waren und deswegen keinen Anspruch auf Elterngeld haben. Diese Mütter oder Väter können jetzt auf dieses Erziehungsgeld zurückgreifen. Dieses Erziehungsgeld bleibt selbstverständlich erhalten.
Eine ganz andere Debatte gibt es darüber, ob es auch bei Hartz-IV-Empfängern erhalten bleiben soll. Darauf bezieht sich nämlich Ihre Frage. Die 300 Euro werden nicht abgeschafft.
(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur die Reichen sollen es kriegen!)
– Ach ja, das ist Polemik: immer nur die Reichen. Darauf kann ich gar nicht eingehen. Diese Debatte können wir führen, Frau Deligöz, wenn es um Hartz IV und um die Sparmaßnahmen geht.
(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben die Debatte hier angefangen!)
An dem Grundsatz, dass die 300 Euro Erziehungsgeld gezahlt werden, wird sich nichts ändern.
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Herr Kollege Geis, auch die Kollegin Marks möchte Ihre Redezeit noch durch eine Zwischenfrage verlängern.
Norbert Geis (CDU/CSU):
Die letzte Frage, bitte! Danach lasse ich keine Fragen mehr zu.
Caren Marks (SPD):
Herr Kollege, Ihrer Argumentation folgend ist das Betreuungsgeld eine Ersatzleistung für Eltern, die ihre Kinder eben nicht in eine Krippe geben, die ja mit öffentlichen Mitteln – so Ihre Argumentation – subventioniert ist oder sich auch aus öffentlichen Mitteln speist.
(Norbert Geis [CDU/CSU]: Das habe ich doch gar nicht gesagt!)
Geben Sie mir recht, dass dieser Argumentation zufolge das Prinzip auch für Bibliotheken, öffentliche Theater und kommunale Schwimmbäder gelten müsste?
(Dorothee Bär [CDU/CSU]: Das kann man nicht vergleichen!)
Setzen Sie sich dann auch dafür ein, dass alle Menschen, die diese Einrichtungen nicht nutzen, die also keine Bibliothek aufsuchen, nicht ins Theater gehen – es geht um öffentlich geförderte Einrichtungen, egal, ob vom Bund, vom Land oder von der Kommune; das ist ja sehr unterschiedlich –, sich demnächst irgendwo, von welcher Stelle auch immer, Barleistungen abholen können?
(Dorothee Bär [CDU/CSU]: Also, wenn man Kinder mit Theatern gleichsetzt, hat man überhaupt nichts verstanden!)
Ihrer Argumentation zufolge wäre das logisch.
Norbert Geis (CDU/CSU):
Danke schön. Ich habe Ihre Frage verstanden. – Ich habe ja gar nicht gesagt, dass es eine Ersatzleistung ist. Für mich ist das Betreuungsgeld eine Anerkennung, die der Staat leistet für die Erziehungsleistung von Vater oder Mutter, je nachdem, wer die Erziehung des Kindes daheim übernimmt. Wenn das Kind in die Kita geht, zahlt der Staat das Gehalt der Betreuerin, die keine andere Leistung erbringt als eben auch eine Erziehungsleistung. Warum soll die Erziehungsleistung der Mutter gar nicht oder schlechter bewertet werden als die Erziehungsleistung der Betreuerin? Es geht um die Anerkennung, und es ist natürlich auch eine Frage der Gerechtigkeit. Auf der einen Seite erhält der Lehrer, der die Kinder erzieht, natürlich zu Recht ein hohes Gehalt und damit eine Anerkennung seiner Leistung. Auf der anderen Seite soll ich die Leistung der Mutter, die ihr Kind daheim erzieht, die ihren Beruf eine Zeit lang an den Nagel hängt und ihre volle Kraft für das Kind aufbringt, nicht anerkennen? Das halte ich für einen Akt der Ungerechtigkeit. Das kann man so nicht stehen lassen.
Vorhin wurde gesagt, es gäbe verfassungsrechtliche Probleme. Die gibt es, wenn das Betreuungsgeld nicht eingeführt wird.
(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!)
– Ich weiß nicht, wo Sie Verfassungsrecht studiert haben. Es tut mir furchtbar leid. Immer wird gleich die Verfassung herangezogen.
(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In Bonn habe ich das studiert!)
– Ja, gut. Vielleicht haben Sie es nicht richtig gemacht. – Man sollte nicht immer gleich die Verfassung anführen und immer gleich sagen, das sei verfassungsrechtlich bedenklich. Das ist kein brauchbares Argument.
Lassen Sie mich meine Gedanken weiter ausführen. Ich habe bereits gesagt, was das Betreuungsgeld bedeutet. Es bedeutet zum einen eine Anerkennung der Leistung, die die Mutter oder der Vater erbringt. Diese Anerkennung darf die Gesellschaft auch nicht versagen; denn sie erbringen eine große Leistung.
Es ist doch gar nicht gesagt, dass das Kind, das daheim erzogen wird, das die Wärme und die Kinderstube der Heimat erfährt, das daheim bleibt und das von der Mutter und dem Vater das Reden beigebracht bekommt, schlechter als in der Kita erzogen wird.
(Caren Marks [SPD]: Das sagt doch keiner! Peinlich!)
Wir reden ja von der Muttersprache. Warum reden wir eigentlich von der Muttersprache? – Das tun wir doch, weil die Mutter und der Vater die Ersten sind, die unmittelbaren Kontakt mit dem Kind haben.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wie können Sie sich in Ihrem Antrag so versteigen – ich könnte es Ihnen ja wörtlich vorlesen –, zu schreiben, dass nur in der Kita eine ordentliche Erziehung möglich ist? Das kann doch nicht ernst gemeint sein.
(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: So ist es!)
Ziehen Sie also Ihren Antrag zurück, bevor es zu spät ist.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind aus der Zeit gefallen, Herr Geis!)
Zum Zweiten ist das Betreuungsgeld ein Ausgleich. Auf der einen Seite wird viel Geld für die Kitas ausgegeben, und auf der anderen Seite soll, obwohl die gleiche Leistung erbracht wird, kein Geld bezahlt werden – nicht einmal Betreuungsgeld, was ja ein minimaler Betrag ist? Das ist sicherlich nicht gerecht.
(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum haben Sie das nicht schon längst gemacht, wenn es ungerecht ist?)
Deswegen muss die Gesellschaft hier für Gerechtigkeit sorgen, weswegen wir die Forderung gestellt haben, ein Betreuungsgeld zu zahlen.
Drittens. Natürlich wird auch dieser geringe Betrag von 150 Euro gebraucht werden. Es ist nicht so, dass die Mutter auf die 150 Euro gern verzichtet.
(Caren Marks [SPD]: Wieso eigentlich immer nur die Mutter?)
Nein, diese 150 Euro werden gebraucht. Die Mutter muss dann abends nicht an die Kasse gehen und keinen Dienst nebenher tun, sondern sie kann diese 150 Euro für sich in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für den Vater, der die Kinder daheim erzieht.
Ich meine, Sie sollten das Für und Wider wirklich einmal abwägen.
(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben sehr gut abgewogen!)
Betrachten Sie einmal die Beispiele aus Skandinavien – die Frage von Ihnen war ja keine Antwort darauf –, Frankreich, Spanien und Italien: Warum soll es bei uns nicht möglich sein, eine solche Leistung des Staates für eine Leistung einzuführen, die gesamtgesellschaftliche Bedeutung hat? Wir dürfen die Erziehungsleistung der Eltern nicht bagatellisieren. Sie reden gegen 70 Prozent der Eltern. Sie dürfen diese Leistung der Eltern nicht einfach mit der Erklärung abtun: Nur in der Kita kann richtige Erziehung erfolgen.
(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Tag hat mehr als acht Stunden!)
Deswegen meine ich: Ihr Antrag ist einfach nicht ausgewogen, er ist rechtlich nicht fundiert, und deshalb ist er auch abzulehnen.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU – Caren Marks [SPD]: Peinlich! – Katja Dörner [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: In Rente gehen! Sie sind aus der Zeit gefallen!)