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Freitag, 18. März 2011

Erleichterter Führerschein für Rettungskräfte

Stärkung des Ehrenamts
Erleichterter Führerschein für Rettungskräfte Der Bundestag hat gestern Abend in erster Lesung über eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zur Erweiterung der bisherigen „Feuerwehrführerscheinregelung“ beraten. Dazu erklären der verkehrspolitische sowie der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Max Lehmer und Stephan Mayer:
„Für die vielen Ehrenamtlichen bei den Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdiensten, technischen Hilfsdiensten und sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes schaffen wir mit der gesetzlichen Neuregelung spürbare Erleichterungen. Zukünftig können sie endlich auch die schwereren Einsatzfahrzeuge inklusive Anhänger bei Einsätzen fahren. Damit erhalten wir die Einsatzfähigkeit dieser Einheiten aufrecht“, sagte Lehmer.

„Eine Ausweitung der bisherigen Regelung war dringend erforderlich wegen der zunehmenden technischen Verbesserung von Feuerwehr-Fahrzeugen und Rettungswagen sowie des immer häufigeren Mitführens von Anhängern bei Einsätzen. Selbst kleinere Fahrzeuge überschreiten inzwischen in der Regel die Gewichtsgrenze von knapp fünf Tonnen. Für die bundesweit etwa 16.000 betroffenen Fahrzeuge werden zumeist fünf oder mehr Fahrer benötigt, um eine Einsatzfähigkeit rund um die Uhr zu gewährleisten“, ergänzte Mayer.

Beide stellten heraus, dass die Neuregelung nicht nur den Anforderungen der Praxis gerecht werde, sondern auch ein wichtiger Beitrag für die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements im Rettungs- und Katastrophenschutz sei. So würden die Änderungen zu deutlich weniger Bürokratie im Ehrenamt führen. Zudem würden die Kosten für die Führerscheinausbildung durch die Möglichkeit der internen Einweisung erheblich reduziert. „Wir stärken das Verantwortungsbewusstsein der Ehrenamtlichen, die jeden Tag einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland leisten.“

Hintergrund:
Ehrenamtlich Tätige dürfen Einsatzfahrzeuge bisher nur bis zu einer Gesamtmasse von 4,75 Tonnen fahren. Die CSU-Landesgruppe setzt sich daher für eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ein, sodass Ehrenamtliche zukünftig Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren dürfen. Der Gesetzentwurf wird bis Mitte April zügig im Bundestag beraten.

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